03.01.2020, 14:57
(03.01.2020, 13:53)Martin schrieb: Stand in einem Artikel, dass das Gehege von 1976 ist und nicht mehr aktuellen Haltungsbestimmungen entspricht. Inwieweit das juristisch relevant ist, kann ich nicht beurteilen.
Martin
Beispiel an Hand des Augsburger Elefantenhauses
Das Elefantenhaus entspricht nicht mehr den aktuellen Bestimmungen. Die wurden vor einiger Zeit geändert. Deshalb dürfen aber trotzdem in Augsburg Elefanten gehalten werden. Es dürfen aber keine Elefanten mehr in das alten Haus kommen. Genau so verhält es sich mit den Krefelder Affenhaus. Die neuen aktuellen Haltungsbestimmungen greifen, beim Neubau oder wenn Tiere in die Einrichtung neu kommen sollen. Nicht verwirren lassen. Nach dem Umbau des alten Haus in Augsburg,lässt das Haus aber für eine Bullen Einzelhaltung zu. (geschützter Kontakt usw.). Somit ist in Perspektive eine Zucht in Augsburg möglich.
Ähnliches Beispiel ist die alte Anlage der Nashörner im Augsburger Zoo.