29.12.2019, 16:21
(29.12.2019, 15:27)Sophie schrieb: Am 01.01. jährt sich der Althaus-Unfall zum 10. Male. Erinnerst Du Dich? War das Dein Einstieg ins Forum? Jedenfalls warst Du da noch zurückhaltender in der Bewertung von bösewichtigen Übeltätern.
Egal aus welchen Gründen sich die Gruppe Jugendlicher traf, dass dabei der Gedanke an einen Totschlag eine Rolle gespielt haben könnte, halte ich für ausgeschlossen.
Ansonsten müssten schon mehrere Mitglieder der Gruppe wegen eines Kapitalverbrechens im Gefängnis gewesen sein. Das hat die Begründung des LG aber ausgeschlossen.
Im Gegensatz zur ahnungslosen Meute, die verbissen mit Straßenverkehrsrecht argumentierte, sah ich keinen Fahrfehler bei Althaus.
Natürlich wollte niemand einen Toten, allein schon wegen der Straffolgen und auch sonst nicht. Niemand will das behaupten. Die Gruppe hat gelinde gesagt Körperverletzung in Kauf genommen, begangen und dabei überreagiert. Ob sie dazu herausgefordert, also provoziert wurde, ist u.a. Frage der Verdunkelungsgefahr. Sie konnten sich zwischenzeitlich ein paar Tage lang absprechen und das will das OLG vermeiden. Sonst is nix.