21.12.2019, 12:39
(21.12.2019, 12:34)Sophie schrieb: Seit wann werden Zeugen in Untersuchungshaft genommen?
Der, der sich freiwillig stellte und 10 m vom Tatgeschehen entfernt stand, konnte sich in Ermangelung von in Freiheit befindlichen anderen gar nicht mit jemandenabsprechen. Warum musst er in U-Haft? Freiheitsberaubung finde ich da einen durchaus passenden Gedanken.
Wenn es so war, hast du recht. Aber man wußte nicht genau, ob es so war bzw. wollte man verifizi vorsichtshalber verlässlicher wissen.
Außerdem war er dann mit 10 m Abstand vermutlich ein guter Zeuge, der vor Beeinflussung zu schützen war; nicht, daß es ihm irgendwie an den Kragen geht.