10.11.2019, 11:44
(10.11.2019, 11:19)Frank N. Furter schrieb: Hier noch einmal detaillierter die Gefahren und Mängel:Ich denke, nein ich weiß, dass das Hauptproblem eher ein anderes ist.
7 Gründe, warum Spahns Gesundheitspläne für Patienten gefährlich sind
Besonders diese Passage finde ich interessant:
Da die Daten ja der Forschung dienen sollen, läuft das dem Gesetzeszweck zuwider. Eine für die Forschung interessante Fragestellung wäre doch z.B. wie sich die Art der Krankenversicherung auf den Gesundheitszustand der Versicherten und eventuell ihre Lebenserwartung auswirkt.
Sicherlich ist angedacht, die Daten mittelfristig (z.B.) auch der Gesundheitsindustrie zur Verfügung zu stellen, nicht nur Forschungseinrichtungen. Aber man will ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und die Salamitaktik hat sich, z.B. bei der Vorratsdatenspeicherung, deren Daten ursprünglich nur bei schwersten Straftaten (Terrorismus, Mord und Totschlag) ausgewertet werden sollten, und anderen Gesetzen hervorragend bewährt.
Die Daten haben allzu oft mt der Realität nichts zu tun und sind deshalb wissenschaftlich gar nicht zu gebrauchen.
Es gab viel zu viele Dinge/Regularien in den Abrechnungen die sich finanziell auf Leistungserbinger sowie Leistungsträger ausgewirkt haben und dabei ja auch kräftig manipuliert wurde.
Zuvorderst hat es so gut wie keine Auswirkungen auf den Patienten und Therapie, aber wissenschaftlich verwendbar sind sie meines Erachtens nur sehr eingeschränkt.
Bei dem was allein mir im privaten und beruflichen bisher aufgefallen ist würde ich sogar sagen zum in die Tonne kloppen.
Stichworte:
Abrechnungstricksreien, Morbiditätsrisikostrukturausgleich, unterschiedliche Benutzung von ICD/OPS/EBM im ambulanten und stationären Bereich usw.
Allein im Bereiche der AOK SchleswigHolstein gab es in den 90ern sage und schreibe ca. 3000 regelmäßige Abrechnung von Patienten die seit Jahren nicht mehr lebten, gibt einam zudenken, nüch?
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Mancheiner dürfte sich bei Abschluss einer späteren Risikoversicherung seiner Person durchaus wundern über Risikozuschläge die ihm unerklärlich sind.
Die Versicherungen dürfen nämlich schon immer genau auf die Daten zugreifen die in Zukunft für die wissenschaftliche Verwendung geplant sind.
Dies muss der Versicherungnehmer genehmigen, sonst wird ein Antrag abgelehnt.