15.10.2019, 21:02
(15.10.2019, 15:49)Maylin schrieb: Nein, er hat keinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gestartet. Nach Artikel 51 UN-Charta eben nicht. Damit hat die Türkei das Recht, ihre Grenzen zu schützen. Die Türkei respektiert ebenfalls die territoriale Unversehrtheit. Von Seiten der UN gibt es hierzu genügend Beispiele. Es gibt also keinen Grund für Ihre Forderung.
Hilf mir doch mal, bitte! Seit wann sind Ras-al-Ain und Manbidsch türkisches Territorium, das die Türkei schützen müsste? Und ... wenn nicht, wie respektiert die Türkei dann bei ihrem Einmarsch in Syrien die regional Unversehrtheit Syriens? Der GröFaZ schützte allerdings auch bei seinen Überfällen auf Österreich, die damalige Tschechslowakei und Polen die territoriale Unabhängigkeit der betreffenden Länder .... verkündete Goebbels.