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Premierministerin May will vor Ende März EU-Austrittsverfahren einleiten

(04.11.2016, 19:51)Phantomias schrieb:  Die knapp angenommene Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" der SVP vom Februar 2014 wurde bis heute nicht umgesetzt, da die Schweiz die Konsequenzen durch die EU fürchtet. Bei der Personenfreizügligkeit kennt die EU keinen Spaß. Das werden die Briten auch noch leidvoll erfahren.

OK - eine von zehn oder zwanzig die nicht umgesetzt wurde ist vernachlässigbar.

(05.11.2016, 11:49)Kreti u. Plethi schrieb:  Die Abstimmung hatte von Anfang an gar keine Rechtkraft und diente lediglich dazu Cameron den Hintern zu retten.
Er wolle sich zwar daran halten meinte er, trat aber dann zurück weil es unerwartet in die Hose ging.
Selbst Nigel Farrage hätte die Abstimmung nicht anerkennen wollen sollte sie knapp ausgehen, weil er eigentlich mit einer Niederlage rechnete.
Heute will er davon nichts mehr wissen.

.....

Nach außen hatte das Referendum keine Rechtskraft - das ist doch wohl klar. Im Inneren aber schon als klaren Auftrag an die Regierung.

(05.11.2016, 11:49)Kreti u. Plethi schrieb:  Cameron hat zwar erklärt, sich an das Referendum halten zu wollen. Doch weder er noch sein Nachfolger sind daran gebunden. Denn das Referendum selbst hat völkerrechtlich keine Außenwirkung und ist innerstaatlich nicht rechtlich bindend. Es ist eine politische Entscheidung der Regierung, zu beschließen, ob Großbritannien sich aus der EU zurückzieht. Allein sie kann Artikel 50 des EU-Vertrages auslösen - also eine verbindliche völkerrechtliche Erklärung gegenüber dem Europäischen Rat abgeben, die den Austritt einleiten würde.

Allerdings könnte das britische Unterhaus die Regierung auffordern, das Referendum zu missachten. "Genauso wie das Parlament beschließen konnte, die Brexit-Abstimmung durchzuführen, könnte es beschließen, ihre praktischen Folgen zu ignorieren", kommentiert der "Guardian" .

Könnte, hätte, sollte. Völlig müßig darüber zu diskutieren, wer aus welchen Motiven handelte, ob das Referundum rechtlich bindend ist oder welche juristische Konstruktionen aus deutscher Sicht noch bemüht werden könnten, um die getroffene Weichenstellung doch noch zu vehindern. Die BBC (s. link oben) hält eine Umkehr für höchst unwahrscheinlich und das ist die mit Abstand wahrscheinlichste Option. 

Wobei es natürlich interessant wäre zu erfahren, wie sich die Wähler in UK verhalten, wenn sie im Rahmen von Neuwahlen erneut zu den Urnen gerufen würden, kurz nachdem sie zuvor erlebt haben, dass ihre Stimme faktisch keinen Wert hat.

Martin

(05.11.2016, 11:30)Sophie schrieb:  Sagen wir mal so: wenn es eine verfassungrechtliche Regelung zu direkter Demokratie gibt, die für bestimmte Dinge  in dem fall den Austritt aus der EU - die Befragung des Volkes vorsieht, dann ist das so. Dann entscheidet das Volk - nicht das Parlament.

Nur ist das ganz offensichtlich nicht der Fall in Großbritannien.

Jetzt aus Deutschland darüber zu befinden, dass das gegen demokratische Grundprinzipien verstöße, ist schon etwas vermessen finde ich. Zum jetztigen Zeitpunkt sieht es eben so aus, dass die Volksabstimmung zum Brexit lediglich eine  Volksbefragung war keine wirksame demokratische Entscheidung. Bis zu einem evtl. anders lautenden Urteil des Supreme Court sollte man das Urteil respektieren.

An der Brexit-Entscheidung wird auch wieder einmal überdeutlich, dass sich solche komplexen Sachverhalte nicht für Bürgerbefragungen eignen. Entscheidend für die weitere Zukunft des Landes war und ist ja nicht das "ob" eines Brexits, sondern das "wie". Über das "ob" durften die Wähler (mit äußerst knapper Mehrheit) entscheiden, über das "wie" soll nun am Parlament vorbei eine Clique von Politikern ohne Kontrolle der gewählten Volksvertreter verfügen dürfen.
Nicht zu vergessen dabei: Die aktuelle Premierministerin hat sich nie dem Volk zur Wahl gestellt, sondern sie wurde in einem Hinterzimmer der konservativen Partei ausgemauschelt, samt der von ihr nun eingesetzten Verantwortlichen für die Umsetzung des Brexits.

(05.11.2016, 11:30)Sophie schrieb:  Sagen wir mal so: wenn es eine verfassungrechtliche Regelung zu direkter Demokratie gibt, die für bestimmte Dinge  in dem fall den Austritt aus der EU - die Befragung des Volkes vorsieht, dann ist das so. Dann entscheidet das Volk - nicht das Parlament.

Nur ist das ganz offensichtlich nicht der Fall in Großbritannien.

Dann verwenden sie das falsche Wort. Ein Referendum ist etwas anderes als eine Volksbefragung , politikwissenschaftlich gesehen.

Und @ leopold: Das ist so, denn die Politikwissenschaft beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Dingen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung.

Zitat:In der Politikwissenschaft bezeichnet ein Volksentscheid in aller Regel eine verbindliche, direktdemokratische Abstimmung. Die Volksbefragung wiederum, hat nur beratenden Charakter, das Votum der Abstimmenden ist somit für das Parlament oder die Regierung nicht verbindlich. In der Praxis zeigen sich zwar seltene Überschneidungen (in Berlin sind unter bestimmten Bedingungen auch unverbindliche Volksentscheide möglich), aber üblicherweise kann gut zwischen beiden Instrumenten getrennt werden. Fälschlich synonyme Verwendungen beider Begriffe sind daher eher selten, zumal der Unterschied zwischen einer “Entscheidung” und einer “Befragung” auch alltagssprachlich recht eindeutig ist.

"Eher selten", man könnte auch sagen "muss man erst mal schaffen".

(05.11.2016, 15:07)PuK schrieb:  Dann verwenden sie das falsche Wort. Ein Referendum ist etwas anderes als eine Volksbefragung , politikwissenschaftlich gesehen.

Und @ leopold: Das ist so, denn die Politikwissenschaft beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Dingen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung.


"Eher selten", man könnte auch sagen "muss man erst mal schaffen".

Es geht aber nicht theoretische Politikwissenschaft im Allgemeinen, sondern um die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in Großbritannien:

Zitat:In der Aufregung um das britische Referendum ist ein wichtiger Mitspieler völlig übersehen worden: das Parlament. Der Premierminister mag sich an das Ergebnis des 23. Juni gebunden fühlen und die „Instruktion“ des Volkes, wie er es nennt, ausführen. Aber die Verfassung besagt etwas anderes: Hoheit über das, was passiert, hat nicht die Regierung, sondern das Parlament.
Wie Premierminister Harold Wilson, der 1975 das erste Referendum zur britischen Mitgliedschaft in der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) anberaumte, vor der Abstimmung vorsichtshalber festhielt: Der Ausgang gleiche nur einem Rat, den die Wähler der Regierung erteilen, „doch das Parlament in Westminster behält sich das ultimative Recht vor, das Gesetz zurückzuweisen, das uns am 1. Januar 1973 in den gemeinsamen Markt führte.“


Beim Brexit dürfte das Parlament das Volk ignorieren 

Der Artikel wurde übrigens zwei Tage vor der Abstimmung veröffentlicht.

Was an "grundsätzlichen Dingen, unabhängig von der Ausgestaltung" haben Sie nicht verstanden?

(05.11.2016, 15:54)Phantomias schrieb:  Der Artikel wurde übrigens zwei Tage vor der Abstimmung veröffentlicht.

Das war keine, wenn sie nicht bindend war.

Und es ist nicht mein Fehler, wenn die deutsche Presse (und zwar insgesamt, nicht nur die BLÖD), kein Englisch übersetzen kann. Zu allem und jedem konsultiere ich nicht den Guardian oder die Times. Die korrekte sprachliche Übersetzung (mal ganz abgesehen von der Politikwissenschaft) ist nun einmal "Volksabstimmung"  und nicht "Volksbefragung".

Falls das High-Court-Urteil Bestand hat (was längst noch nicht ausgemacht ist), kann man sich nicht mal mehr auf die Englischkenntnisse der deutschen Journalisten verlassen, sondern muss für Nachrichten aus England dann selbst das Original lesen und übersetzen. Diese traurige Feststellung ist nur für die Buchhaltung.

(05.11.2016, 15:59)PuK schrieb:  Das war keine, wenn sie nicht bindend war.

Und es ist nicht mein Fehler, wenn die deutsche Presse (und zwar insgesamt, nicht nur die BLÖD), kein Englisch übersetzen kann. Zu allem und jedem konsultiere ich nicht den Guardian oder die Times. Die korrekte sprachliche Übersetzung (mal ganz abgesehen von der Politikwissenschaft) ist nun einmal "Volksabstimmung"  und nicht "Volksbefragung".

Falls das High-Court-Urteil Bestand hat (was längst noch nicht ausgemacht ist), kann man sich nicht mal mehr auf die Englischkenntnisse der deutschen Journalisten verlassen, sondern muss für Nachrichten aus England dann selbst das Original lesen und übersetzen. Diese traurige Feststellung ist nur für die Buchhaltung.

Cameron hat die Volksabstimmung politisch für bindend erklärt. Dass sie rechtlich nicht bindend sein kann, war jedem von vorneherein klar und das wurde auch vor der Abstimmung lang und breit diskutiert. Cameron hat eben etwas versprochen, was er nicht halten konnte. Warum sollten sich nun, nachdem er weg ist, andere an seine Versprechungen halten?
Und nochmal: Es geht derzeit noch nicht um das "ob", sondern um das "wie". Das Parlament hat jedes Recht, diese Fragen mitzuentscheiden!

(05.11.2016, 16:10)Phantomias schrieb:  Cameron hat die Volksabstimmung politisch für bindend erklärt. Dass sie rechtlich nicht bindend sein kann, war jedem von vorneherein klar und das wurde auch vor der Abstimmung lang und breit diskutiert.

Zum letzten Mal. Eine "Volksabstimmung" ist keine, wenn sie nicht bindend ist. Die Bindung ist eine condicio sine non qua.

Dann ist es eine Volksbefragung, eine Meinungsumfrage oder sonst was.

Geht diese einfache Tatsache irgendwann in Ihren Dickschädel rein?

Und ja, Wasser ist nass. Wenn es nicht nass ist, ist es kein Wasser.

(05.11.2016, 15:59)PuK schrieb:  Und es ist nicht mein Fehler, wenn die deutsche Presse (und zwar insgesamt, nicht nur die BLÖD), kein Englisch übersetzen kann. 

SPON hat ja listig von "Mitsprache" geschrieben und darauf gehofft, dass dies mangels entsprechender Sprachkenntnisee missinterpretiert und nicht verifiziert wird. Und @leopold ist erwartungsgemäß in die Falle getappt. Zur Diskussion steht nur der Zeitpunkt, ab wann der Austrittsprozess beginnt .

Martin
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