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Premierministerin May will vor Ende März EU-Austrittsverfahren einleiten

(04.11.2016, 19:02)_solon_ schrieb:  Das ist mir neu. "Lange Bank" heißt ja wohl nicht "gar nicht" sondern vermutlich "später".

Die knapp angenommene Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" der SVP vom Februar 2014 wurde bis heute nicht umgesetzt, da die Schweiz die Konsequenzen durch die EU fürchtet. Bei der Personenfreizügligkeit kennt die EU keinen Spaß. Das werden die Briten auch noch leidvoll erfahren.

(04.11.2016, 19:37)PuK schrieb:  Du schreibst das mit einiger Gewissheit. Dann hast du ja sicher auch eine belastbare Quelle dafür.

Wie schon gesagt, wenn ein englisches Gericht über Verfassungsfragen entscheidet, dann ist das völlig lächerlich. Man braucht erst mal eine Verfassung, bevor man über Fragen der Verfassung entscheiden kann. Und außer der Magna Charta (Juni 1215, immerhin nach Christus) gibt es da nichts.

Was die dort machen (generell beim Recht) ist Rechtsbildung durch Gerichtsentscheidungen. Dieses angloamerikanische Prinzip, das man aus US-Filmen kennt. Der Anwalt dort muss weniger die Gesetze kennen, als einzelne Gerichtsentscheigungen ("John Doe gegen Bud Light") im Kopf haben. Das kann nur völlig in den Wald führen auf die Dauer.

Sie verstehen vom englischen Rechtssystem recht wenig, behaupten aber allerlei und verlangen dann von anderen Quellen. Sonderbarer Diskussionsstil.

Kleiner Eindruck von den Leuten, die den Brexit um jeden Preis wollen:


Zitat:Die Brexit-Befürworter des Landes dürften diese Erklärung mit Wohlwollen aufnehmen, hat das Urteil doch unter vielen Leavern für großen Ärger gesorgt. Dieser entlädt sich schon jetzt in einer Welle von Hassbotschaften in den sozialen Medien. Schon während des Verfahrens vor dem High Court berichteten mehrere Kläger und deren Anwälte über Beschimpfungen und Bedrohungen, die bis hin zu Morddrohungen reichten. Nun konzentrieren sich die Hassbotschaften offenbar auf Gina Miller, einer der Hauptklägerinnen.
Ein Nutzer schrieb in der Facebook-Gruppe "Ukip - The peoples forum 2020": "Tötet sie! 2 hinter die Ohren. Und werft sie in den Müll." Ein anderer Facebook-Nutzer verbreitete ein Foto Millers mit einem Hakenkreuz auf der Stirn und rief dazu auf, Miller zu vergewaltigen. Zahlreiche Nutzer äußerten sich abfällig über Millers südamerikanische Herkunft. Ein Twitter-Nutzer schrieb: "Das ist so ein Witz, dass sich Gina Miller, eine südamerikanische Frau, über britische Demokratie beschwert. Lasst sie in ihre Bananenrepublik zurückgehen."
In einem anderen Tweet heißt es: "Ihr ethnischer Hintergrund ist wichtig. Sie hat wenig oder keine Loyalität gegenüber Großbritannien." Ein Facebook-Nutzer rief gar die britische Armee zu einem Militärputsch auf.
(...)
Zu dieser Stimmung trägt auch die Berichterstattung zahlreicher Medien bei. Auf der Titelseite der rechtskonservativen Boulevardzeitung Daily Mail prangten am Freitag die Fotos der drei Richter, die das Urteil gefällt haben, begleitet von der Überschrift: "Feinde des Volkes". Auf der Webseite des Blatts heißt es in einem Leitartikel, das Urteil komme einem "Putschversuch" gleich, der das Ziel habe, "den Willen des britischen Volks zu stürzen". Selbst der Daily Telegraph hatte am Freitag eine ähnliche Titelseite. Der Titel dort: "Die Richter vs. das Volk".

Die Unbeirrte 


Das sind die gleichen, die in den USA Trump verehren, in Österreich FPÖ wählen, in Dresden Pegida hinterherlaufen und bei der AfD ihr Kreuz machen. Wollen wir uns diesen Typen wirklich ausliefern?

(04.11.2016, 19:58)Phantomias schrieb:  Sie verstehen vom englischen Rechtssystem recht wenig, behaupten aber allerlei und verlangen dann von anderen Quellen. Sonderbarer Diskussionsstil.

Ich hatte auch gar nichts von einer Verfassung geschrieben, sondern lediglich das festgestellt, was das Gericht feststellt. Mag sein der Supreme  Court hebt diese Feststellung wieder auf. Aber bis dahin...

Hier eine Meinung zur Britischen Verfassung.

http://www.verfassungen.eu/gb/ 

Und daraus:

In Großbritannien geht gemäß seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen die Staatsgewalt, im Gegensatz zu den kontinentaleuropäischen Staaten formal nicht vom Volke aus (auch wenn das Volk den wichtigsten Teil des Parlaments, das House of Commons, wählt, sondern vom "King (or Queen) in Parliament" bzw. vom Parlament selbst (absolute Parlamentsherrschaft; durch Verfassungskonventionen gezügelte Parlamentsdiktatur), das Parlament besteht aus drei Teilen, dem House of Lords (Oberhaus, seit 1911 nur noch suspensives Vetorecht), dem House of Commons (Unterhaus, seit 1867/1884 durch annähernd allgemeines, seit 1918 durch allgemeines Wahlrecht gewählt) und dem König (bzw. der Königin); der König hat seit 1707 ohne Ausnahme den Beschlüssen der beiden anderen Teile des Parlaments zugestimmt. Das Parlament ist grundsätzlich berechtigt, alle seine früheren Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (eine qualifizierte Mehrheit kennt die britische Verfassung nicht) zu revidieren.

(03.11.2016, 18:04)Phantomias schrieb:  Neues vom Brexit: :)

Britisches Parlament muss bei Brexit mitbestimmen 

und es ist eine Tatsache das die Britische Regierung beim Obersten Gerichtshof dagegen Einspruch erheben wird.

Es ist also juristisch noch nicht endgültig entschieden. Der Oberste Gerichtshof wird entschieden ob oder wenn ja in welcher Form....

um es mit Ihrem Worten zu sagen: Devil

(04.11.2016, 19:58)Phantomias schrieb:  Sie verstehen vom englischen Rechtssystem recht wenig, behaupten aber allerlei und verlangen dann von anderen Quellen. Sonderbarer Diskussionsstil.

(04.11.2016, 19:51)Phantomias schrieb:  Die knapp angenommene Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" der SVP vom Februar 2014 wurde bis heute nicht umgesetzt, da die Schweiz die Konsequenzen durch die EU fürchtet. Bei der Personenfreizügligkeit kennt die EU keinen Spaß. Das werden die Briten auch noch leidvoll erfahren.

My  für den gesamten Beitrag

Liste der Maßnahmen 

Gesetzentwurf 

Zitat:die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. Um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, will der Bundesrat zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen.

My

(04.11.2016, 15:00)PuK schrieb:  Wenn das Volk in direkter Demokratie zu einer Frage entschieden hat, dann obliegt es dem Parlament nicht mehr, hierzu ein Meinung zu haben.

Aber ganz sicher tut es das. Ganz im Gegenteil muß das Parlament das längerfristige Wohl des Landes im Blick haben und nicht jedem einer aktuellen Befindlichkeit geschuldeten Hirnpfurz des "Volkes" folgen. Frag doch einfach mal "das Volk" nach seiner Meinung zu Folter oder Todesstrafe im Falle einer Kindesentführung oder eines abscheulichen Verbrechens.

Abgesehen davon, war in GB deutlich weniger als die Hälfte des wahlberechtigten Volkes (≈ 37%) für den Brexit.

(05.11.2016, 11:09)Lumpensammler schrieb:  Aber ganz sicher tut es das. Ganz im Gegenteil muß das Parlament das längerfristige Wohl des Landes im Blick haben und nicht jedem einer aktuellen Befindlichkeit geschuldeten Hirnpfurz des "Volkes" folgen. Frag doch einfach mal "das Volk" nach seiner Meinung zu Folter oder Todesstrafe im Falle einer Kindesentführung oder eines abscheulichen Verbrechens.

Abgesehen davon, war in GB deutlich weniger als die Hälfte des wahlberechtigten Volkes (≈ 37%) für den Brexit.

Sagen wir mal so: wenn es eine verfassungrechtliche Regelung zu direkter Demokratie gibt, die für bestimmte Dinge  in dem fall den Austritt aus der EU - die Befragung des Volkes vorsieht, dann ist das so. Dann entscheidet das Volk - nicht das Parlament.

Nur ist das ganz offensichtlich nicht der Fall in Großbritannien.

Jetzt aus Deutschland darüber zu befinden, dass das gegen demokratische Grundprinzipien verstöße, ist schon etwas vermessen finde ich. Zum jetztigen Zeitpunkt sieht es eben so aus, dass die Volksabstimmung zum Brexit lediglich eine  Volksbefragung war keine wirksame demokratische Entscheidung. Bis zu einem evtl. anders lautenden Urteil des Supreme Court sollte man das Urteil respektieren.

(05.11.2016, 01:28)TomTinte schrieb:  und es ist eine Tatsache das die Britische Regierung beim Obersten Gerichtshof dagegen Einspruch erheben wird.

Es ist also juristisch noch nicht endgültig entschieden. Der Oberste Gerichtshof wird entschieden ob oder wenn ja in welcher Form....

Offenbar scheinen manche auch noch nicht verstanden zu haben, dass sich das gerichtlich festgestellte Mitspracherecht lediglich auf den Zeitpunkt des Austrittbeginns bezieht und keinesfalls den Prozess als solchen verhindert oder modifiziert. 

http://www.bbc.com/news/uk-politics-32810887 

Und richtig, im Dezember geht es in die nächste juristische Instanz darüber, ob das Parlament beim Austrittszeitpunkt mitreden darf.

Martin

Die Abstimmung hatte von Anfang an gar keine Rechtkraft und diente lediglich dazu Cameron den Hintern zu retten.
Er wolle sich zwar daran halten meinte er, trat aber dann zurück weil es unerwartet in die Hose ging.
Selbst Nigel Farrage hätte die Abstimmung nicht anerkennen wollen sollte sie knapp ausgehen, weil er eigentlich mit einer Niederlage rechnete.
Heute will er davon nichts mehr wissen.


Spiegel online 

Zitat:
Der Cambridge-Professor Philipp Allott kritisiert im "Guardian" , dass schon der Grund für das Referendum zweifelhaft gewesen sei: Das Motiv von Premier Cameron sei "nicht das öffentliche Interesse" gewesen, sondern das Wohl seiner eigenen Partei. Dies könnte einen Machtmissbrauch darstellen. Allott hält es sogar für möglich, dass einzelne Bürger den britischen EU-Austritt auf dem Klageweg stoppen könnten. Ein Gericht könnte es als "unvernünftig und unverhältnismäßig" ansehen, den Austritt aus der EU auf das Votum von weniger als der Hälfte der wahlberechtigten Bevölkerung zu stützen.
Cameron hat zwar erklärt, sich an das Referendum halten zu wollen. Doch weder er noch sein Nachfolger sind daran gebunden. Denn das Referendum selbst hat völkerrechtlich keine Außenwirkung und ist innerstaatlich nicht rechtlich bindend. Es ist eine politische Entscheidung der Regierung, zu beschließen, ob Großbritannien sich aus der EU zurückzieht. Allein sie kann Artikel 50 des EU-Vertrages auslösen - also eine verbindliche völkerrechtliche Erklärung gegenüber dem Europäischen Rat abgeben, die den Austritt einleiten würde.

Allerdings könnte das britische Unterhaus die Regierung auffordern, das Referendum zu missachten. "Genauso wie das Parlament beschließen konnte, die Brexit-Abstimmung durchzuführen, könnte es beschließen, ihre praktischen Folgen zu ignorieren", kommentiert der "Guardian" .



[url=http://www.spiegel.de/politik/ausland/brexit-diese-drei-argumente-sprechen-fuer-den-exit-vom-brexit-a-1100885.html][/url]
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