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Premierministerin May will vor Ende März EU-Austrittsverfahren einleiten
#11

(04.10.2016, 23:41)Martin schrieb:  Heute ein Interview mit May und Hammond auf BBC gesehen. "Wir wissen, dass es zu wirtschaftlichen Verwerfungen kommen wird, aber wir werden das Heft des Handelns nicht für kurzfristige ökonomische Vorteile wieder aus der Hand geben."

Stark. Staatenlenker, für die ihr Land mehr ist, als eine wirtschaftliche Kennzahl.


Martin

Auch bedeutet der Brexit nicht, dass alle Brücken zwischen der EU und GB abgebrochen werden. Es wird Regelungen geben, die im gegenseitigen Interesse weitergelten. Die heißen dann blos anders. Die Beziehungen zwischen Norwegen bzw. der Schweiz und der EU gibt es ja auch. Diese Beziehungen funktionieren reibungslos.
Keiner der beiden Seiten will den Zoll wieder einführen. Die Deutschen Zollämter wären gar nicht personell und logistisch in der Lage, den Zoll mit GB abzuwickeln.
Wenn nächstes Jahr Frau Le Pen fränzösische Präsidentin werden sollten, werden die Karten in der EU komplett neu gemischt. Solange werden die Briten die Verhandlungen hinziehen.
#12

(05.10.2016, 08:41)TomTinte schrieb:  Auch bedeutet der Brexit nicht, dass alle Brücken zwischen der EU und GB abgebrochen werden. Es wird Regelungen geben, die im gegenseitigen Interesse weitergelten. Die heißen dann blos anders. Die Beziehungen zwischen Norwegen bzw. der Schweiz und der EU gibt es ja auch. Diese Beziehungen funktionieren reibungslos.

Abkommen nach dem Vorbild der Schweiz und Norwegens kommen für die Engländer (von Briten kann man kaum mehr sprechen) kaum in Frage, da sie sich damit gegenüber der heutigen Situation nur verschlechtern würden: Sie müssten genauso viel (oder ohne Thatcher-Rabatt sogar mehr in die EU-Kasse einzahlen) zahlen als derzeit, sie müssten alle Regelungen der EU beachten, ohne über deren Ausgestaltung mitreden zu können, sie unterlägen nach wie vor der EU-Gerichtsbarkeit (Norwegen zu 100%, die Schweiz in vielen Bereichen) und sie müssten die Freizügigkeit der Menschen innerhalb der EU wie bisher anerkennen. All das hat Frau May bereits ausgeschlossen.
#13

(05.10.2016, 19:38)Phantomias schrieb:  Abkommen nach dem Vorbild der Schweiz und Norwegens kommen für die Engländer (von Briten kann man kaum mehr sprechen) kaum in Frage, da sie sich damit gegenüber der heutigen Situation nur verschlechtern würden: Sie müssten genauso viel (oder ohne Thatcher-Rabatt sogar mehr in die EU-Kasse einzahlen) zahlen als derzeit, sie müssten alle Regelungen der EU beachten, ohne über deren Ausgestaltung mitreden zu können, sie unterlägen nach wie vor der EU-Gerichtsbarkeit (Norwegen zu 100%, die Schweiz in vielen Bereichen) und sie müssten die Freizügigkeit der Menschen innerhalb der EU wie bisher anerkennen. All das hat Frau May bereits ausgeschlossen.

Warten wir das Ergebnis ab. Die EU und GB finden eine Regelung die es den Dt. und franz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erlaubt in GB zu arbeiten und die Freizügkeit zu nutzen und die andern Osteuropäer ohne Arbeit draußen zu lassen.

Als Beispiel einmal das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.

http://www.personenfreizuegigkeit.admin..../home.html 
#14

(06.10.2016, 08:31)TomTinte schrieb:  Warten wir das Ergebnis ab. Die EU und GB finden eine Regelung die es den Dt. und franz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erlaubt in GB zu arbeiten und die Freizügkeit zu nutzen und die andern Osteuropäer ohne Arbeit draußen zu lassen.

Als Beispiel einmal das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.

http://www.personenfreizuegigkeit.admin..../home.html 

Wo entnehmen Sie Ihrem Link, dass die Freizügkeit zwischen EU und Schweiz eingeschränkt ist? Die EU wird gegenüber GB niemals eine Regelung akzeptieren, bei der einzelne Mitgliedsländer diskriminiert werden.
#15

(06.10.2016, 18:38)Phantomias schrieb:  Wo entnehmen Sie Ihrem Link, dass die Freizügkeit zwischen EU und Schweiz eingeschränkt ist? Die EU wird gegenüber GB niemals eine Regelung akzeptieren, bei der einzelne Mitgliedsländer diskriminiert werden.

Wenn man dann die Bestimmungen durchliest, kommt man zu folgenden:


Zitat:Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU-27/EFTA-Mitgliedstaaten (Staatsangehörige EU-27/EFTA) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU-27/EFTA Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.

Diese Hintertür bekommen die Briten locker.

Ausweis B 
#16

(06.10.2016, 18:52)TomTinte schrieb:  Wenn man dann die Bestimmungen durchliest, kommt man zu folgenden:



Diese Hintertür bekommen die Briten locker.

Ausweis B 

Wo sehen Sie darin einen Ausschluß von Arbeitnehmern aus den östlichen Ländern?

Heute war zu lesen, dass 25% der Ärzte in England Ausländer sind und diese netterweise noch geduldet werden, solange es nicht genügend Einheimische gibt, die diesen Beruf ausüben können. Polen waren noch vor wenigen Jahren als Handwerker hochgeschätzt, da es auf der Insel früher kaum jemand gab, der einen Wasserhahn reparieren konnte. Die Insulaner sind auf gutem Wege, sich total ins Abseits zu katapultieren. Viele qualifizierte Kräfte werden England verlassen und nach Deutschland kommen.
#17

(06.10.2016, 19:21)Phantomias schrieb:  Polen waren noch vor wenigen Jahren als Handwerker hochgeschätzt, da es auf der Insel früher kaum jemand gab, der einen Wasserhahn reparieren konnte.

Tsss, auch noch reparieren, wo denken Sie denn hin?

Die wissen ja nicht mal, was eine Mischbatterie ist. Man hat da regelmäßig zwei Hähne am Waschbecken . Wenn man beide aufdreht und dann sich links die Finger verbrüht, kann man die Hände unverzüglich rechts unters fließende kalte Wasser halten.
#18

(06.10.2016, 19:28)PuK schrieb:  Die wissen ja nicht mal, was eine Mischbatterie ist. Man hat da regelmäßig zwei Hähne am Waschbecken . Wenn man beide aufdreht und dann sich links die Finger verbrüht, kann man die Hände unverzüglich  rechts unters fließende kalte Wasser halten.

Was nützt Dir eine Mischbatterie, wenn sie hinterher fehlt, nachdem der polnische Handwerkertrupp wieder abzieht...

SCNR,
Martin

PS. Spaß beiseite: Das mit den zwei Wasserhähnen stimmt wirklich. Ich helfe mir da so, in dem ich beide volle Pulle aufdrehe. Der Syphon kommt mit der Menge nicht mehr klar und ruck-zuck ist das Waschbecken voll mit angenehm warmen Wasser, das sich zudem ständig erneuert.
#19

(06.10.2016, 19:21)Phantomias schrieb:  Wo sehen Sie darin einen Ausschluß von Arbeitnehmern aus den östlichen Ländern?

Heute war zu lesen, dass 25% der Ärzte in England Ausländer sind und diese netterweise noch geduldet werden, solange es nicht genügend Einheimische gibt, die diesen Beruf ausüben können. Polen waren noch vor wenigen Jahren als Handwerker hochgeschätzt, da es auf der Insel früher kaum jemand gab, der einen Wasserhahn reparieren konnte. Die Insulaner sind auf gutem Wege, sich total ins Abseits zu katapultieren. Viele qualifizierte Kräfte werden England verlassen und nach Deutschland kommen.

Werden?
Sie haben das schon seit längerem getan und diejenigen die auch schon länger da sind, soziale Beziehungen haben, haben schon vor der Brexit-Abstimmung die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Spätensten seit dem Ausgang des Referendums besteht geradezu ein Run darauf.
Das alles hat genau genommen schon seit "Maggie der Handtasche" begonnen und über die Jahre verschärft.
Die These von fehlenden Handwerkern in England ist so falsch gar nicht, das waren mit die ersten die sich abgesetzt hatten.
Die einzige Stabilität die auf der Insel derzeit überhaupt noch vorhanden ist ist der Finanzplatz London.
Man durchforste mal das Netz wer von denen sich schon in Frankfurt nach lokalem Ersatz umsieht. :rolleyes:
#20

(06.10.2016, 19:21)Phantomias schrieb:  Wo sehen Sie darin einen Ausschluß von Arbeitnehmern aus den östlichen Ländern?

Zitat:Zitat von TomTinte:

Warten wir das Ergebnis ab. Die EU und GB finden eine Regelung die es den Dt. und franz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erlaubt in GB zu arbeiten und die Freizügkeit zu nutzen und die andern Osteuropäer ohne Arbeit draußen zu lassen.


Zitat:Zitat Ausweis B:

Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU-27/EFTA-Mitgliedstaaten (Staatsangehörige EU-27/EFTA) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU-27/EFTA Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.
Übrigens 365 Tage sind 1 Jahr. Da reichen Zeitverträge unter einem Jahr nicht.
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