27.11.2017, 20:48
(27.11.2017, 20:45)Lueginsland schrieb: Habe ich nur andeutungsweise geschrieben, dass ich dieses Rechtssystem wolle?
Ein Staatsanwaltschaft hat sich verpflichtet, die Interessen des Staates zu wahren und dass unser geltendes Recht nicht gebrochen wird.
Bei einem Verstoß gegen geltendes Strafrecht hat er aktiv werden und so kam er eben im Fall Schl. zu der genannten Forderung. Alles legal!
Ich habe nur gefragt. Aber wenn der Staatsanwalt nach geltendem Recht arbeitet und alles einbezieht, wozu braucht's dann noch einen Richter?