06.12.2017, 14:20
Zitat:Das Landgericht München I hat die bayerische Mietpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt. Dem am Mittwoch ergangenen Urteil zufolge ist die Verordnung wegen Formfehlern unwirksam.
Die Landesregierung habe versäumt, in der Verordnung jene Gemeinden zu bestimmen, in welchen ein angespannter Wohnungsmietmarkt besteht. Zudem müsse für die Gemeinden einschließlich München erkennbar sein, aus welchen Gründen sie in die Mieterschutzverordnung aufgenommen wurden, heißt es im Urteil.
Quelle: Merkur