09.01.2018, 19:43
(09.01.2018, 11:50)TomPaul schrieb: 1.) Wenn Sie sich den ersten Beitrag von mir durchlesen und verstehen, würden Sie bemerken, dass ich das Urteil mit Aktenzeichen angesprochen habe. Das geschah vor Ihrem Beitrag.
2.) Es geht in meiner Bermerkung weder um die Rechtmäßigkeit des Urteils. Auch geht es nicht um unlautereren Wettbewerb.
Auch kann ein Landgericht kein Grundsatzurteil in Deutschland fällen.
Es ging darum: Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.
Es betrifft ein höherwertiges Recht der Bürger, dass sie von den Behörden vor Gefahren gewarnt werden müssen. Dies hat ohne Kosten zu erfolgen. Dazu hat und kann sich das Landgericht gar nicht äußern.
zu 1. "Wenn"... Natürlich habe ich diesen, Ihren 1. Beitrag gelesen und natürlich auch gesehen, dass Sie das Urteil zitiert haben.
Ich habe aber, im Gegensatz zu Ihnen, vor allem die Entscheidungsgründe gelesen,
die zu dem von Ihnen gerügten Urteil geführt haben.
Da Sie das offensichtlich unterlassen haben, kommt es zu Ihrer Fehleinschätzung.
Dort steht u.a. ....
Zitat:Der Klageantrag ist nicht darauf gerichtet, der Beklagten ein erlaubtes Verhalten (nämlich die Herausgabe amtlicher Warnungen) untersagen zu lassen, sondern umfasst all diejenigen Inhalte der App, die sich weder formal noch inhaltlich als Warnung verstehen lassen.....
Das Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App ist – soweit nicht ausdrücklich amtliche Warnungen ausgesprochen werden – auch nicht nach § 6 Abs. 2a Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 7 DWDG zulässig. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 DWDG gehört zu den Aufgaben des DWD die Überwachung der Atmosphäre auf radioaktive Spurenstoffe und die Vorhersage deren Verfrachtung. Um entsprechende Vorhersagen geht es in der WarnWetter-App ersichtlich nicht.
zu 2. Denn sie wissen nicht was sie tun. (Ein sehr früher Cinemascopefilm...)
Zitat:Sie schreiben: Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.
Was ist blos los mit Deutschland?
Wie nennen Sie dann diese von Ihnen getroffene Feststellung?
Sie beziehen sich (ohne den Inhalt zu kennen) auf ein Urteil und stellen falsche Behauptungen auf.
Der DWD darf weiterhin die im Urteil präzise genannten Warnungen aussprechen!
Aber eben nur DIESE! Alles andere regelt der Markt.