06.10.2016, 23:15
Zitat:Die beiden Parteien konnten sich zwar nicht auf einen gemeinsamen Begriff einigen, wohl aber auf eine konkrete Zahl, die sich hinter der Obergrenze verbergen sollte: 1,5 Prozent der Bevölkerung, abnehmend verteilt auf vier Jahre.
Für das Jahr 2016 nahm man sich auf dieser Grundlage vor, nicht mehr als 37.500 Flüchtlinge zum Asylverfahren zuzulassen. Wie man diese Obergrenze einhalten würde, ohne gegen nationales oder internationales Recht zu verstoßen, konnte die Regierung damals nicht erklären. Inzwischen hat sie jedoch einen Mechanismus dafür entwickelt, dessen hochumstrittenes letztes Element in den nächsten Wochen in Kraft treten könnte.
Konkret geht es um die sogenannte Notverordnung, die offiziell eigentlich „Sonderverordnung“ heißt. Sie soll der Koalition in Wien ermöglichen, das Recht auf Asyl drastisch einzuschränken, indem sie feststellt, dass „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet“ seien.
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Die derart legitimierte Verschärfung sieht vor, dass alle Schutzsuchenden an der Grenze abgewiesen werden können, die nicht um Leib und Leben fürchten müssen oder bereits Verwandte in Österreich haben. Das bedeutet, dass deutlich weniger Personen überhaupt noch das Recht hätten, einen Asylantrag zu stellen.
Denn Bezug genommen wird nicht auf ihre Heimat, sondern darauf, ob Leib und Leben in dem Land, aus dem sie einreisen wollen, bedroht sind.
Quelle: Welt
Notverordnungen sind bekanntlich eine hervorragende Idee. Risiken und Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Damit kann eigentlich gar nichts schiefgehen.