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RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - PuK - 29.12.2017

(29.12.2017, 15:19)Klartexter schrieb:  https://www.anwalt.org/mord/ 

Falsche Baustelle, da zu allgemein. Das da ist detaillierter: 

Zitat:Die Frage des Maßstabs der Bewertung der Niedrigkeit eines Beweggrunds ist in Rechtsprechung und Literatur explizit vor allem thematisiert worden, wenn es um Tötungen aus fremdkulturellen Wertvorstellungen ging ("Ehrenmord", "Blutrache"). Das ist merkwürdig; denn diese Frage stellt sich selbstverständlich stets, wenn eine vorsätzliche Tötungshandlung unter § 211 StGB subsumiert wird.
(...)
Grenzwertig mag insofern etwa sein, wenn ein Mann eine Frau tötet (oder umgekehrt), weil – nachdem beide willentlich eine länger währende und ernsthafte Beziehung mit Exklusivitätsversprechen eingegangen waren – der andere heimlich etwa sexuelle Beziehungen mit anderen aufnimmt und so begründetes Vertrauen erheblich enttäuscht. Hier zeigt die Maxime einerseits zwar den überheblich erscheinenden Besitzanspruch des Täters; andererseits ist dieser Besitzanspruch jedoch nicht rein subjektiv gesetzt, sondern beruht auf einem frei abgegebenen (ggf. konkludenten) Versprechen des Opfers gegenüber dem Täter, dessen Inhalt für den späteren Täter selbst verhaltensbestimmend war und ein besonderes Vertrauen auslöste. 

Quelle (mit weiteren Überlegungen zum "Ehrenmord"): HRR Strafrecht 

Das wird in der Tat zu klären sein, ob das niedrige Beweggründe waren. Nach allem, was man bisher weiß, muss man sie zumindest in Betracht ziehen. Und normalerweise ist es der Brauch, dass die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen den schlimmsten denkbaren Vorwurf macht, der Verteidiger den am wenigsten schlimmen und das Gericht entscheidet dann, welcher Ansicht es mehr zuneigt.  

Wir machen mal ein Gedankenexperiment und drehen die Geschichte um. Die beiden laufen sich im Drogeriemarkt "zufällig" über den Weg. Nur hat jetzt sie das Messer dabei. Sie geraten in Streit, und sie sticht ihn ab. Aber hallo! Der Staatsschutz würde wegen einem fremdenfeindlichen, vermutlich rassistisch motivierten Tötungsdelikt ermitteln. Dreimal darfst du raten, wegen welchem. Hinweis: Totschlag wäre es nicht.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Klartexter - 29.12.2017

(29.12.2017, 16:01)PuK schrieb:  Falsche Baustelle, da zu allgemein. Das da ist detaillierter: 


Das wird in der Tat zu klären sein, ob das niedrige Beweggründe waren. Nach allem, was man bisher weiß, muss man sie zumindest in Betracht ziehen. Und normalerweise ist es der Brauch, dass die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen den schlimmsten denkbaren Vorwurf macht, der Verteidiger den am wenigsten schlimmen und das Gericht entscheidet dann, welcher Ansicht es mehr zuneigt.  

Wir machen mal ein Gedankenexperiment und drehen die Geschichte um. Die beiden laufen sich im Drogeriemarkt "zufällig" über den Weg. Nur hat jetzt sie das Messer dabei. Sie geraten in Streit, und sie sticht ihn ab. Aber hallo! Der Staatsschutz würde wegen einem fremdenfeindlichen, vermutlich rassistisch motivierten Tötungsdelikt ermitteln. Dreimal darfst du raten, wegen welchem. Hinweis: Totschlag wäre es nicht.

Es sollte Dir eigentlich bekannt sein, dass die Polizei keine Einstufung der Tat vornimmt, sie ermittelt in einem Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft erhebt dann später Anklage, entweder wegen Mord oder wegen Totschlag. Die endgültige Bewertung trifft dann der Richter im Verfahren, oft wurde schon der Mordvorwurf während der Verhandlung fallen gelassen und wegen Totschlag weiter verhandelt.



RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - PuK - 29.12.2017

(29.12.2017, 16:45)Klartexter schrieb:  
Es sollte Dir eigentlich bekannt sein, dass die Polizei keine Einstufung der Tat vornimmt, sie ermittelt in einem Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft erhebt dann später Anklage, entweder wegen Mord oder wegen Totschlag. Die endgültige Bewertung trifft dann der Richter im Verfahren, oft wurde schon der Mordvorwurf während der Verhandlung fallen gelassen und wegen Totschlag weiter verhandelt. 

Nichts anderes steht in meinen Posts. 

Das Fazit ist: Man kann als Staatsanwaltschaft sehr gut den Mordvorwurf vertreten in dem Fall. Man muss es fast. Wenn das Gericht das später anders sieht, wird es sicherlich Gründe dafür haben, die man dann im Urteil nachlesen kann. 

Und es ist tatsächlich so, dass der Staatsschutz (neben der Kriminalpolizei natürlich) ermittelt, sobald ein Asylbewerber einem Tötungsdelikt zum Opfer fällt. "Flüchtling" = Opfer => der Staatsschutz ist automatisch involviert. Das habe ich mir nicht ausgedacht, die ermitteln sogar, wenn noch gar niemandem was passiert ist . Nur weil Leute ihrer Meinung Ausdruck geben, es wäre möglicherweise sicherer hier, wenn wir nicht so viele Asylbewerber im Land hätten, was ja nicht ganz von der Hand zu weisen ist, wenn man die Ereignisse verfolgt. In diesem Land musst du neuerdings bloß noch "Asyl" sagen, dann kriegst du jede Menge Vorzugsrechte, du kriegst sogar Sonderermittler, die ein Deutscher nicht bekommt, wenn dir was passiert.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - PuK - 29.12.2017

(29.12.2017, 17:11)messalina schrieb:  Ich glaube ja, den werden wir nie wieder in Deutschland in Freiheit sehen? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Auch wenn er vielleicht nur 5 Jahre wegen Totschlag bekommt. Der ist für immer eine tickende traumatisierte Zeitbombe und bekommt anschließende lebenslange Sicherheitsverwahrung, ich glaube, da denkt man gerade ziemlich um bei uns, oder? Im BKH wurde jedenfalls gerade eine neue geschlossene Abteilung angebaut. Oder die schieben den in 5 Jahren ab, dann kann er Afghanen umbringen, das tun die ja dort eh den ganzen Tag sagen die von Pro Asyl.

Die Chancen darauf schätze ich als überaus zweifelhaft ein. 

Erst mal kriegt er eine Jugendstrafe, die ist von vornherein zeitlich limitiert auf 10 Jahre. Ich schätze mal realistische 8 oder 8 1/2 Jahre. Irgendwelche "mildernden Umstände" wird das Gericht schon sehen. Bleibt es tatsächlich beim "Totschlag"-Vorwurf und bohren sie den nicht noch zum Mord auf, können es auch 5 Jahre oder weniger sein. 

Und die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ist ein ganz heißes Eisen, das man normalerweise nur mit der sehr langen Zange anfasst. Das musste 2010 erst der BGH bestätigen , dass man die Sicherungsverwahrung von Jugendlichen überhaupt verhängen kann. Ob das dann der EGMR wieder einkassiert hat, weiß ich gerade gar nicht. Zuzutrauen wär's ihm aber.

Sicherungsverwahrung ist hier aber sowieso nicht angezeigt. Dazu reicht die einzelne Tat auf keinen Fall aus. Ich verrate dir noch was: Wenn er mit seinem Minderjährig-Sein durchkommt, ist die Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe nicht nur möglich, sondern die Regel. Du kannst also die genannten Strafen halbieren, falls Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. (Foto , haben die eigentlich keine Augen im Kopf? Niemals ist der 15. Reden könnte man über Mitte bis Ende 20.)

(Disclaimer: Ich selbst stehe der Sicherungsverwahrung äußerst kritisch gegenüber, aber aus grundsätzlichen, eher dogmatischen Gründen. Sie passt nicht ins Strafrecht hinein, sie ist darin ein Fremdkörper. Es gibt die §§ 19 und 20 StGB, mit den möglichen Folgen der §§ 63 und 64. Das muss als Instrumentarium reichen. Sie wurde ja auch nur eingeführt, weil Schröder in Bild, BamS und Glotze den starken Mann bezüglich der inneren Sicherheit markieren wollte. Das ist keine hinreichende Begründung für ein Gesetz, das massiv in elementare Grundrechte eingreift. Das ist, wie wenn sich der Yorkshire-Terrier beim Pissen an die Laterne einen Bandscheibenvorfall holt, weil er die Geruchsspur eines Schäferhunds hinterlassen will.)


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Klartexter - 31.12.2017

(31.12.2017, 02:24)messalina schrieb:  Hey, wo ist das Foto von dem hin? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

Ich habe bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht nicht verletzt werden darf. Sie können nicht einfach fremde Bilder  hier einstellen, weder als Einbindung noch als Attachment! Ich habe kein Interesse daran, mich wegen der Ignoranz und Sensationsgeilheit einzelner User mit Abmahnanwälten herumzustreiten. Entsprechende Verstöße werden künftig mit der Löschung des Beitrags einhergehen, bei mehrmaligen Verstößen werde ich den Account dauerhaft sperren. Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - PuK - 31.12.2017

(31.12.2017, 11:40)Klartexter schrieb:  Ich habe bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht nicht verletzt werden darf. Sie können nicht einfach fremde Bilder  hier einstellen, weder als Einbindung noch als Attachment! Ich habe kein Interesse daran, mich wegen der Ignoranz und Sensationsgeilheit einzelner User mit Abmahnanwälten herumzustreiten. Entsprechende Verstöße werden künftig mit der Löschung des Beitrags einhergehen, bei mehrmaligen Verstößen werde ich den Account dauerhaft sperren.    

Streng genommen ist ja mein Foto da oben auch ein verpönter Deeplink. Ich vermeide so was normalerweise, aber beim Axel-Springer-Verlag mache ich auch mal eine Ausnahme davon. Die scheißen sich schließlich auch nicht um Persönlichkeitsrechte von Leuten, wenn es drum geht, ein Foto zu haben, das die anderen nicht haben. Manchmal ist es auch der falsche Facebook-Account, von dem sie es klauen, und die toten Leute leben in Wirklichkeit noch. Oder der Täter war gar nicht der Täter. Alles schon dagewesen, und zwar vielfach.

Da kann man also schon mal Fünfe gerade sein lassen, wenn es um die Frage geht, ob man auf ein JPG aus dem Hause Springer deepverlinken soll oder nicht. (War übrigens tatsächlich Absicht bzw. habe ich mir das wirklich überlegt, wie ich das Bild verlinke, weil ich den zugehörigen Artikel, der mir ziemlich spekulativ vorkam, nicht noch öffentlicher machen wollte.) 

Und ob der schmalstmögliche Anonymisierungsbalken jetzt vorhanden ist wie bei "meinem" Foto oder nicht, wie bei messalinas ursprünglichem Bildchen, ist doch auch schon fast egal.


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Martin - 01.01.2018

Zitat:Wendlingen: Mann will Frau vor einfahrende S-Bahn schubsen

Wegen Körperverletzung und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 23-jährigen Nigerianer. Der Mann soll am Freitagmorgen versucht haben, eine 27 Jahre alte Frau in Wendlingen vor eine einfahrende S-Bahn zu stoßen.

Quelle: https://www.teckbote.de/nachrichten/polizeiberichte_artikel,-wendlingen-mann-will-frau-vor-einfahrende-sbahn-schubsen-_arid,210116.html 

Inzwischen auch Alltag. Man soll aufhören, diese Mordversuche mit dem Begriff „schubsen“ zu verharmlosen.

Martin


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Klartexter - 01.01.2018

(31.12.2017, 13:53)PuK schrieb:  Und ob der schmalstmögliche Anonymisierungsbalken jetzt vorhanden ist wie bei "meinem" Foto oder nicht, wie bei messalinas ursprünglichem Bildchen, ist doch auch schon fast egal.

Ist es eben nicht, PuK. Wenn man schon glaubt, dass ein Bild der Sache dient, dann genügt ein einfacher Link zu der Grafikdatei. Mit diesem kann jeder Interessierte das Bild dann von der autorisierten Quelle holen. Alles andere ist schlicht ein Verstoß gegen ds Urheberrecht, da gibt es nichts zu deuten. Und als Verantwortlicher habe ich dann den Ärger mit Anwälten.



RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Martin - 02.01.2018

Zitat:16-Jähriger sticht Ex-Freundin nieder

Ein 16 Jahre alter Jugendlicher soll in Darmstadt mit einem Messer mehrfach auf seine Ex-Freundin eingestochen habe.
Die 17-Jährige sei dabei lebensgefährlich verletzt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstagabend mit.

Quelle: http://m.bild.de/regional/frankfurt/messer/sechzehnjaehriger-sticht-ex-nieder-54292920.bildMobile.html 

Das Messer gehört bei manchen Goldstücken offenbar zur Standardausrüstung wenn man nach draußen geht. So wie bei uns die Tempo-Taschentücher und die Hausschlüssel.

Martin


RE: Polizeieinsätze im Alltagsleben - Klartexter - 02.01.2018

(02.01.2018, 14:25)messalina schrieb:  Und wie ist es dann mit Links zu Facebook und Twitter? Da wird das vom Forum so umgewandelt, dass die Bilder gleich angezeigt werden, obwohl ich nur einen Link reinkopiere, so wie jetzt unten im Beitrag. Da kann ich dann aber nichts dafür, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Oder werde ich dann auch für immer gesperrt?

Nein messalina, für die Umwandlung können Sie natürlich nichts. Ich habe die Funktion mal deaktiviert, dann sind wir auf der sicheren Seite.

(02.01.2018, 14:25)messalina schrieb:  Momentan ist die Polizei jetzt am Prüfen des "Aspekts der Privaten Fahndung", sagen sie. Warum suchen die nicht lieber den Täter?

Das macht die Polizei mit Sicherheit auch, aber die Polizei muss auch prüfen, ob sich solche Aufrufe mit den Gesetzen decken.