04.03.2017, 07:59
(03.03.2017, 23:57)forest schrieb: Ein einfacher Satz mit 2 Kommas:
Tja, das immerselbe Dilemma. Da man nicht weiß, was der, der seinen Willen nicht mehr zweifelsfrei artikulieren kann, in diesem Moment wirklich will und ACHTUNG - weil demente Menschen, die in geblümten Schlafanzügen mit Teddybären im Arm so glücklich wirken - und so gilt eine Willenserklärung bei Geisteskraft getätig einfach nicht mehr. Als ob es das sonst im Rechtsleben gäbe.
Um dem zu entgehen muss man rechtzeitig den Notausgang finden..