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Raser wegen Mordes verurteilt.
#1

Das Gericht hat die Raser wegen Mordes verurteilt. Sie sind zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. 
Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist noch möglich.

Meldung 

Ich hoffe das Urteil hat vor dem Bundesgerichtshof Bestand.
#2

(27.02.2017, 14:16)TomTinte schrieb:  Meldung 

Ich hoffe das Urteil hat vor dem Bundesgerichtshof Bestand.


Wäre zu begrüßen. Allerdings befürchte ich, dass es wieder kassiert wird. Die mir (laienhaft) bekannten Mordmerkmale (Heimtücke, Vorsatz usw.) scheinen bei objektiver Betrachtung nicht zu greifen.

Martin
#3

(27.02.2017, 15:39)Martin schrieb:  Wäre zu begrüßen. Allerdings befürchte ich, dass es wieder kassiert wird. Die mir (laienhaft) bekannten Mordmerkmale (Heimtücke, Vorsatz usw.) scheinen bei objektiver Betrachtung nicht zu greifen.

Martin

Niedrige Beweggründe sind des Rätsels eine Lösung, bedingter Vorsatz die andere. 

Wer einen Führerschein gemacht hat, ist mit den Risiken des Straßenverkehrs und seinen möglichen tödlichen Folgen bekannt gemacht worden, der Umstand, aus Spaß an der Freude den Tod anderer billigend in Kauf zu nehmen, dürfte als Eventualvorsatz durchgehen. Motto: Könnte zwar was passieren, aber scheiß drauf.

Wäre erfreulich, der BGH würde das auch so sehen.
#4

http://www.sueddeutsche.de/panorama/koel...-1.3916566 

Die Raser müssen doch in den Knast sagt das BGH. Thumbup1

Allerdings stellt sich mir bei der Begründung eine Frage...

Zitat:Die BGH-Richter hielten die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht für angemessen und hoben das Urteil teilweise auf. Die Kölner Kollegen hätten nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich das auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde, hieß es zur Begründung. Außerdem hätten die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt.

Seid wann hat das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung Einfluss auf das Strafmaß?  At
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