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Thema Staatsfunk und anderes
#11

Ja genau. Die einen sehen sich in ihrer Meinung der einseitigen Manipulation durch das böse Staatsfernsehen bestätigt und die anderen nehmen es als das was es ist, ein Film. Und wie hieß die Serie auf Netflix? nochmal, also die mit den rechtschaffenen Soldaten und den bösen Terroristen. Oder war das am Ende eine Dokumentation   At . Meine Güte…
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#12

(28.04.2023, 19:19)Sonnenblume schrieb:  Ja genau. Die einen sehen sich in ihrer Meinung der einseitigen Manipulation durch das böse Staatsfernsehen bestätigt und die anderen nehmen es als das was es ist, ein Film. Und wie hieß die Serie auf Netflix? nochmal, also die mit den rechtschaffenen Soldaten und den bösen Terroristen. Oder war das am Ende eine Dokumentation   At . Meine Güte…

Genau, und Netflix zwingt mich obendrein jeden Monat einen festen Beitrag zu entrichten, um deren politische Botschaften zu verinnerlichen und zu leben....

Martin
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#13

   

Noch Fragen zur Neutralität? 

Martin
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#14

Zitat:„Reschke Fernsehen“ darf Aussagen zu Julian Reichelt nicht mehr verbreiten

[...] „Elf Passagen und damit wesentliche Teile der Berichterstattung“ habe das Landgericht Hamburg dem NDR untersagt, weil diese „in unzulässiger Weise“ Reichelt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzten, sagt Reichelts Anwalt Ben Irle. Das Gericht habe den „frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs“ untersagt. Insbesondere sei dies „der zentrale und schwerwiegendste aller Vorwürfe, nämlich des ,Sex on Demand‘“, dem zufolge Reichelt eine Mitarbeiterin um zwei Uhr morgens per Textnachricht aufgefordert habe, „sofort in sein Hotelzimmer zu kommen, wo es dann zum schnellen Sex gekommen sei“.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m...62506.html 

Offenbar waren zahlreiche Vorwürfe des NDR ("Reschke TV") gegen Julian Reichelt frei erfunden. Linker Kampagnenjournalismus auf dem Nacken des Gebührenzahlers. Bildungsauftrag? Alles klar.

Martin
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#15

(02.05.2023, 21:48)Martin schrieb:  Offenbar waren zahlreiche Vorwürfe des NDR ("Reschke TV") gegen Julian Reichelt frei erfunden. Linker Kampagnenjournalismus auf dem Nacken des Gebührenzahlers. Bildungsauftrag? Alles klar.

Martin

Wie armselig ist dass denn schon wieder von Ihnen, Martin? Offenbar haben Sie keine Ahnung, wie einstweilige Verfügungen zustande kommen. Das Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung nur auf Antrag von Betroffenen oder deren Anwalt. Die Gegenseite wird nicht angehört, kann aber gegen solche Verfügungen Widerspruch erheben. Genau das wird der NDR auch machen: Julian Reichelt erwirkt einstweilige Verfügung gegen NDR-Sendung  Und dann schauen wir mal, was dann bei einer Gerichtsverhandlung rauskommen wird.
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#16

(02.05.2023, 21:15)Martin schrieb:  Noch Fragen zur Neutralität? 

Martin

Eher Fragen zu Ihrer! Denn aus welcher Ecke der Herr kommt wird ja bekannt sein. Nachweise für seine Behauptung sind natürlich Fehlanzeige, aber das hat Sie in Ihrem Hass auf alles, was mit dem ÖRR zu tun hat, sowieso noch nie gestört.
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#17

(02.05.2023, 23:37)Klartexter schrieb:  Wie armselig ist dass denn schon wieder von Ihnen, Martin? Offenbar haben Sie keine Ahnung, wie einstweilige Verfügungen zustande kommen. Das Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung nur auf Antrag von Betroffenen oder deren Anwalt. Die Gegenseite wird nicht angehört, kann aber gegen solche Verfügungen Widerspruch erheben. Genau das wird der NDR auch machen: Julian Reichelt erwirkt einstweilige Verfügung gegen NDR-Sendung  Und dann schauen wir mal, was dann bei einer Gerichtsverhandlung rauskommen wird.

Ach Klartexter, was soll denn das? Auch eine einstweilige Verfügung Bedarf einer Voraussetzung, nämlich eine "Gefährdung des zu sichernden Anspruchs oder eine besondere Dringlichkeit für eine sofortige Regelung.". Wenn keinerlei Anhaltspunkte gegeben gewesen wären, hätte das Gericht die einstweilige Verfügung abgelehnt.

Martin
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#18

(03.05.2023, 12:45)Martin schrieb:  Ach Klartexter, was soll denn das? Auch eine einstweilige Verfügung Bedarf einer Voraussetzung, nämlich eine "Gefährdung des zu sichernden Anspruchs oder eine besondere Dringlichkeit für eine sofortige Regelung.". Wenn keinerlei Anhaltspunkte gegeben gewesen wären, hätte das Gericht die einstweilige Verfügung abgelehnt.

Martin

Glauben Sie wirklich, dass ein versierter Anwalt diesen Eindruck nicht in seinem Antrag erzeugen kann, Martin? Das Gericht prüft nicht die Richtigkeit dieser Angaben, nur ihre Plausibilität und erlässt dann diese einstweilige Verfügung. Erst in der Hauptverhandlung wird dann geprüft, ob alles den Tatsachen entspricht. Mag schon sein, dass dann der eine oder andere Vorwurf nicht weiter erhoben werden darf, aber das interessiert dann keinen mehr.
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