11.04.2021, 10:29
Zitat:Auch für den Einzelhandel gibt es ab Montag Änderungen. Drogeriemärkte, Apotheken und Lebensmittelläden bleiben unabhängig vom Inzidenzwert weiterhin geöffnet. Gärtnereien, Blumenläden, Buchhandlungen und Baumärkte müssen sich an die Regeln aller anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs anpassen. Auch für Schuhläden gelten wieder die vereinheitlichten Regelungen. Das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort entscheidet, ob die genannten Geschäfte öffnen dürfen.
Liegt der Inzidenzwert in der jeweiligen Region unter 50, ist es allen Geschäften erlaubt zu öffnen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 kann man mit vorheriger Terminvereinbarung einkaufen. Was sich ändert: Die sogenannten "Click & Meet"- Angebote sind ab dem 12. April auch bei Werten zwischen 100 und 200 erlaubt. Bedingung hierfür ist aber ein aktueller negativer Corona-Test. Konkret muss dann ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden. Bei Werten über 200 ist nur "Click & Collect" erlaubt.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/cor...ag,STzLIA9
Mein Gefühl: Es wird nur immer noch komplizierter.
Martin