22.11.2016, 21:19
Zitat:Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Edward Snowden vom NSA-Untersuchungsausschuss persönlich befragt werden muss. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag hatten im August einen Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) gestellt , um eine Anhörung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen.
Der Beschluss des BGH bedeutet, dass der Untersuchungsausschuss nun die Bundesregierung in einem Amtshilfeersuchen anfragen muss, die Einladung Snowdens als Zeugen zu ermöglichen. Dies zwingt die Bundesregierung zu reagieren und sich offiziell zum Fall zu äußern.
Quelle: netzpolitik.org
Ich persönlich würde ihm ja davon abraten, zu dieser Anhörung zu erscheinen. Ich bin mir nämlich leider nicht sicher, ob die Bundesrepublik Deutschland die Sicherheit von Herrn Snowden vor einer Auslieferung oder einem "Unfall" gewährleisten kann.