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Nix mit unverbindlichen Volksbefragungen
#11

(21.11.2016, 18:52)TomTinte schrieb:  wieder At

Wann gab es für die CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die letzte Niederlage?

Zu einer Zeit wo die CSU eine 2/3 Mehrheit im Landtag hatte, wurde diese nicht zu gunsten der CSU genutzt, um Veränderungen an der Bayerischen Landesverfassung vorzunehmen.

Ich erinnere mal an das Betreuungsgeld und die Maut, die niemals kommen wird.
#12

(21.11.2016, 18:52)TomTinte schrieb:  Zu einer Zeit wo die CSU eine 2/3 Mehrheit im Landtag hatte, wurde diese nicht zu gunsten der CSU genutzt, um Veränderungen an der Bayerischen Landesverfassung vorzunehmen.

Hatte sie schon mal 2/3 im Landtag? 136 von 204 Sitzen? Anno '82 fast.

[attachment=72]
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Christlich..._in_Bayern 
#13

(21.11.2016, 19:18)leopold schrieb:  Ich erinnere mal an das Betreuungsgeld und die Maut, die niemals kommen wird.

Aber das war doch das Bundesverfassungsgericht.
#14

(21.11.2016, 19:57)_solon_ schrieb:  Aber das war doch das Bundesverfassungsgericht.

Ein Bauchplatscher geht vor jedem Gericht.
#15

(21.11.2016, 18:55)forest schrieb:  Wem es geht wie mir, daß die Unterschiede noch nicht ganz klar sind:

Bürgerbegehren und -entscheid - kommmunale Ebene

Volksbegehren und -entscheid - Landesebene.

Aber das war jetzt eine Suggestivfrage, oder - zur Beitragsgenerierung?
#16

(21.11.2016, 14:10)forest schrieb:  Zweck der Sache konnte nur sein, aus einer 'unverbindlichen Volksbefragung' eine verbindliche zu konstruieren.

'Hauruck, das Volk will es so.' Zwinker

Wenigstens euer Verfassungsgericht hat das Denken noch nicht völlig eingestellt, die Erdoganisierung Bayerns ist wenigstens verzögert.

Man sollte den Vertretern des "Volkeswillens" klar machen, dass eine Verschweizerung des demokratischen Prozesses eine Änderung des hiesigen Besoldungssystems in Richtung Taschengeld nach sich zöge. Wer das Denken und Entscheiden dem Volk überlassen will, kann sich als outgesourced betrachten.

Mal ehrlich. Die Vorlieben des "Deutschen Volkes" sind mir herzlich unangenehm, vom Schlager über die Lindenstrasse in den "Haare schön"-Kosmos. Ich will gar nicht wissen, in welcher Reihenfolge den Rasse-, Glaubens-, System- und Wertefremden Mitbürgern der Hals umgedreht werden soll.

Nach den nächsten Landtagswahlen in Bayern kann die CSU mit ihrem natürlichen Verbündeten zusammen die Verfassung sicher passend hinbiegen. NPD und AfD sind ja ganz auf CSU-Linie.
#17

(21.11.2016, 20:32)Sophie schrieb:  Bürgerbegehren und -entscheid - kommmunale Ebene

Volksbegehren und -entscheid - Landesebene.

Aber das war jetzt eine Suggestivfrage, oder - zur Beitragsgenerierung?

Keineswegs, aber i habs mir denkt und denke weiter: Wenn Bürger/Volk einen Entscheid will, muß er/es den erst begehren?

Netter Prantl heute:

Zitat:Seehofers Selbstkrönung wurde verhindert

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat soeben den Versuch der Selbstkrönung des bayerischen Ministerpräsidenten verhindert. Er wollte, so hat er es ins Landeswahlgesetz schreiben lassen, immer dann, wenn es ihm gerade gefällt, unverbindliche Volksbefragungen abhalten - natürlich, um damit sich und seine Position zu stärken.

Diese unverbindliche Volksbefragung ist nur ein vermeintlich bürgerfreundliches Instrument: Es missbraucht in Wahrheit den Bürger zur politischen Selbstbefriedigung des Regierungschefs.

aus http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-un...-1.3259392 
#18

(21.11.2016, 21:49)forest schrieb:  Keineswegs, aber i habs mir denkt und denke weiter: Wenn Bürger/Volk einen Entscheid will, muß er/es den erst begehren?

Netter Prantl heute:

Der Bürger/das Volk muss sagen, dass es sein Begehr ist, zu entscheiden. Das muss es mit einer vorgeschriebenen Anzahl an Stimmen tun, dann darf es das.

Politische Selbstbefriedigung des Regierungschefs ist gut - echt Prantl halt.
#19

(21.11.2016, 19:51)forest schrieb:  Hatte sie schon mal 2/3 im Landtag? 136 von 204 Sitzen? Anno '82 fast.


aus https://de.wikipedia.org/wiki/Christlich..._in_Bayern 

 
Zum ersten und einigen Male hat die CSU bei den Landtagswahlen 2003 
eine 2/3 Mehrheit der Sitze erreicht. Wichtig ist die Sitzverteilung im Landtag.
CSU 124 Sitze  SPD und Grüne zusammen 56 Sitze. Das ist eine 2/3 Mehrheit. Rauch
Durch die 5 % Hürde reicht auch mal 60,67 %

Übrigens hat die SPD auch einmal im Landtagswahl in einem Bundeslandi mit etwas über 43 % die absolute Mehrheit.
#20

(22.11.2016, 09:00)TomTinte schrieb:  Zum ersten und einigen Male hat die CSU bei den Landtagswahlen 2003 
eine 2/3 Mehrheit der Sitze erreicht. Wichtig ist die Sitzverteilung im Landtag.
CSU 124 Sitze  SPD und Grüne zusammen 56 Sitze. Das ist eine 2/3 Mehrheit. Rauch
Durch die 5 % Hürde reicht auch mal 60,67 %

Danke, interessant! Dann wurden von 204 möglichen Sitzen nur 180 vergeben? Sparsam, sparsam!
Damit nicht genug: In die Zeit der absoluten Mehrheit der CSU fielen dann auch das Büchergeld, das G8, der Transrapid, die 10 Mrd. Miesen der BayernLB und der Kauf der HGAA mit nochmal 4 Mrd.
Fruchtbare Zeiten!
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