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Nix mit unverbindlichen Volksbefragungen
#1

Zitat:Bayerischer Verfassungsgerichtshof  Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayeri...-1.3259082 

Für die CSU  und die Staatsregierung ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine schwere Schlappe: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter am Montag Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert.
Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern oder erlassen. Volksbefragungen sollten dagegen nicht rechtlich bindend sein, aber politisch hohes Gewicht entfalten.

Finde ich richtig, daß neben Volksbegehren und Volksentscheiden noch eine trickreiche Variante, die nur der Regierung und der Parlamentsmehrheit zugänglich ist, als verfassungswidrig zurückgewiesen wird.
#2

(21.11.2016, 13:19)forest schrieb:  Finde ich richtig, daß neben Volksbegehren und Volksentscheiden noch eine trickreiche Variante, die nur der Regierung und der Parlamentsmehrheit zugänglich ist, als verfassungswidrig zurückgewiesen wird.

Was ist der Sinn einer "unverbindlichen Volksbefragung"? Gefühlte Demokratie? Mit solch halbgaren Vorstößen macht sich die CSU lächerlich und gibt implizit zu, dass sie den Kontakt zur Basis verloren hat. Nur meine unverbindliche Meinung.

Martin
#3

(21.11.2016, 13:42)Martin schrieb:  Was ist der Sinn einer "unverbindlichen Volksbefragung"? Gefühlte Demokratie? Mit solch halbgaren Vorstößen macht sich die CSU lächerlich und gibt implizit zu, dass sie den Kontakt zur Basis verloren hat. Nur meine unverbindliche Meinung.

Martin

Zweck der Sache konnte nur sein, aus einer 'unverbindlichen Volksbefragung' eine verbindliche zu konstruieren.

'Hauruck, das Volk will es so.' Zwinker
#4

(21.11.2016, 14:10)forest schrieb:  Zweck der Sache konnte nur sein, aus einer 'unverbindlichen Volksbefragung' eine verbindliche zu konstruieren.

'Hauruck, das Volk will es so.' Zwinker

Wir wollen mal sehen, wie die Stimmung im Volk so ist - uns aber ggf. nicht dran halten müssen....

Wasch mich, aber mach mich nicht nass...
#5

(21.11.2016, 14:10)forest schrieb:  Zweck der Sache konnte nur sein, aus einer 'unverbindlichen Volksbefragung' eine verbindliche zu konstruieren.

'Hauruck, das Volk will es so.' Zwinker

Dann wäre es doch sinnvoll, die gesetzlichen Regelung zum Volksbegehren in Bayern entsprechend zu ändern.
#6

(21.11.2016, 14:10)forest schrieb:  Zweck der Sache konnte nur sein, aus einer 'unverbindlichen Volksbefragung' eine verbindliche zu konstruieren.

'Hauruck, das Volk will es so.' Zwinker

Zweck der Volksbefragung ist dieselbe als ob Infratest oder andere Meinungsforschungsinstitute eune Befragung zu einem Thema durchführen.

Man sollte diese extern vergeben - Ergebnis ist voraussichtlich dasselbe - nur billiger.
#7

Wieder ein Bauchplatscher mit Ansage. Die lernen einfach nichts draus.
#8

(21.11.2016, 18:47)leopold schrieb:  Wieder ein Bauchplatscher mit Ansage. Die lernen einfach nichts draus.

wieder At

Wann gab es für die CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die letzte Niederlage?

Zu einer Zeit wo die CSU eine 2/3 Mehrheit im Landtag hatte, wurde diese nicht zu gunsten der CSU genutzt, um Veränderungen an der Bayerischen Landesverfassung vorzunehmen.
#9

(21.11.2016, 18:44)_solon_ schrieb:  Zweck der Volksbefragung ist dieselbe als ob Infratest oder andere Meinungsforschungsinstitute eune Befragung zu einem Thema durchführen.

Man sollte diese extern vergeben - Ergebnis ist voraussichtlich dasselbe - nur billiger.

Kommt drauf an, wer sie in Auftrag gibt und dann noch, wer sie bezahlt.

Wem es geht wie mir, daß die Unterschiede noch nicht ganz klar sind:

Zitat:Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern

https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrge..._in_Bayern 
Zitat:Volksbegehren und Volksentscheide

https://www.stmi.bayern.de/suk/wahlen/volk/index.php 
#10

(21.11.2016, 18:55)forest schrieb:  Kommt drauf an, wer sie in Auftrag gibt und dann noch, wer sie bezahlt.

....

Ein paar "Unabhängige" wirds ja wohl noch geben. Huh
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