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Freispruch für Henryk M. Broder
#1

Zitat:Freispruch aus Mangel an Beweisen: Das Amtsgericht Duisburg hat einen Strafbefehl gegen den Publizisten Henryk M. Broder abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er die Duisburger Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor beleidigt haben sollte. In einem Interview mit der rechten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ habe er gesagt, Kaddor habe „einen an der Klatsche“.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi...r-100.html 

Eine gute Nachricht! Gratuliere Henryk, danke Joachim!

Martin
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#2

(14.07.2020, 22:29)Martin schrieb:  Eine gute Nachricht! Gratuliere Henryk, danke Joachim!

Martin

Wo sehen Sie da eine gute Nachricht, wenn es heißt: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Da hat Broder schlicht mal Glück gehabt, trotzdem kann man seine nächsten Ausfälle abwarten, die ihn dann wieder vor Gericht bringen. Mit Broder ist es wie mit Beckenbauer, bei beiden liegt ihre beste Zeit weit zurück, nur Broder will es immer noch nicht wahr haben.
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#3

(14.07.2020, 22:29)Martin schrieb:  Eine gute Nachricht! Gratuliere Henryk, danke Joachim!

Martin
Mangel an Beweisen gibt's in Deutschland nicht.  Das ist immer wieder erzählt journalistische Käse.  In Dt. muss die Schuld bewiesen werden. Ergo wenn sie nicht bewiesen ist,  hat er laut Unschuldsvermutung als unschuldig zu gelten. Die Medien  xxx
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#4

(14.07.2020, 22:29)Martin schrieb:  Eine gute Nachricht! Gratuliere Henryk, danke Joachim!

Martin

Wenn die Klage gerichtlich abgewiesen wurde, dann kam es gar nicht zu einem Urteil.
Der Vorgang ist aus den "WDR-Nachrichten" nicht eindeutig ersichtlich.

Bitte, wer ist Joachim?
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#5

(15.07.2020, 08:06)nomoi III schrieb:  Bitte, wer ist Joachim?

Joachim Nikolaus Steinhöfel 
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#6

(15.07.2020, 08:16)Klartexter schrieb:  Joachim Nikolaus Steinhöfel 

Danke, aber diesem muss man doch nicht danken.

Kannte er ein Schlupfloch oder hat B. schlicht und einfach nicht beleidigt?
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#7

(15.07.2020, 00:04)Isidor schrieb:  Mangel an Beweisen gibt's in Deutschland nicht.  Das ist immer wieder erzählt journalistische Käse.  In Dt. muss die Schuld bewiesen werden. Ergo wenn sie nicht bewiesen ist,  hat er laut Unschuldsvermutung als unschuldig zu gelten. Die Medien  xxx

Das war wohl eine Entscheidungsregelung des Gerichtes.



Zitat:Das Amtsgericht Duisburg  hat einen Strafbefehl gegen den Publizisten Henryk M. Broder abgewiesen.
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#8

Na ja, Broder hat nicht den Mut gehabt, zu seiner Aussage zu stehen und es vorgezogen, nichts zu sagen. Der Journalist hat von seinem Recht (?) der Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht, was ich nicht so ganz verstehen muss. Es zeigt für mich nur, dass Broder eine große Klappe hat, aber nicht den Arsch in der Hose, dann auch dazu zu stehen.
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#9

(15.07.2020, 09:04)Klartexter schrieb:  Na ja, Broder hat nicht den Mut gehabt, zu seiner Aussage zu stehen und es vorgezogen, nichts zu sagen. Der Journalist hat von seinem Recht (?) der Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht, was ich nicht so ganz verstehen muss. Es zeigt für mich nur, dass Broder eine große Klappe hat, aber nicht den Arsch in der Hose, dann auch dazu zu stehen.

Bei dem Broder brodelts, wird gleich anmaßend, danach :


Zitat:[b]Henryk M. Broder:[/b]
Justice was executed. Richterin und Staatsanwaltschaft
haben das mit zusammengebissenen Zähnen gemacht,...
 

https://www.ruhrbarone.de/henryk-m-brode...urg/187823 #
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#10

(15.07.2020, 00:04)Isidor schrieb:  Mangel an Beweisen gibt's in Deutschland nicht.  Das ist immer wieder erzählt journalistische Käse.  In Dt. muss die Schuld bewiesen werden. Ergo wenn sie nicht bewiesen ist,  hat er laut Unschuldsvermutung als unschuldig zu gelten. Die Medien  xxx
Das ist de facto nur zum Teil richtig. Die Floskel "mangels an Beweisen" gibt es schon länger nicht mehr in Urteilen. Es gibt aber Freisprüche in verschiedenen Klassen, auch de facto, z.B. findet man die Formel "Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen ..." dann kommt da noch was.
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