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Fünfgratturm und kein Ende
#1

In der Schildbürgergeschichte um den Fünffingerturm gibt es ein neues Urteil. Erneut hat die Stadt Augsburg einen Prozess verloren.
Die Treppe fertig bauen und touristisch nutzen, ist die beste Lösung. Der Turm ist perfekt in den grauen Weg vom Vogeltor zum Fischertor eingebunden.



Meldung AA 
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#2

(17.11.2016, 09:24)TomTinte schrieb:  In der Schildbürgergeschichte um den Fünffingerturm gibt es ein neues Urteil. Erneut hat die Stadt Augsburg einen Prozess verloren.
Die Treppe fertig bauen und touristisch nutzen, ist die beste Lösung. Der Turm ist perfekt in den grauen Weg vom Vogeltor zum Fischertor eingebunden.



Meldung AA 

Irgendwann sollte auch die Stadt Augsburg mal merken wann sie verloren hat. Ob es ihr nun gefällt oeder nicht.
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#3

(17.11.2016, 09:24)TomTinte schrieb:  In der Schildbürgergeschichte um den Fünffingerturm gibt es ein neues Urteil. Erneut hat die Stadt Augsburg einen Prozess verloren.
Die Treppe fertig bauen und touristisch nutzen, ist die beste Lösung. Der Turm ist perfekt in den grauen Weg vom Vogeltor zum Fischertor eingebunden.



Meldung AA 

Fünfgratturm, bitte,  oder Fünffingerlesturm. Der Fünffingerturm  steht in Darmstadt.

Ob das die beste Lösung ist, darüber herrschen eben unterschiedliche Ansichten. Es ist ja ein Turm der Stadt. Mit dem sollte sie eigentlich machen können, was sie will.

Ich zitiere mal aus der DAZ 

>>Die Treppe am Fünffingerlesturm ist so überflüssig und so hässlich wie ein Pfeifentäschchen, weshalb die Stadt die Zermürbungsschlacht um die Treppe endlich beenden sollte, indem sie den Mietvertrag mit der Altaugsburg-Gesellschaft kündigt. Der erste bescheidene „Machbarkeitswunsch“ für das neue Jahr ist somit formuliert. Und da das Wünschen auch an Weihnachten im Allgemeinen nur funktioniert, wenn man neben dem Christkind auch der dafür zuständigen Behörde einen Zettel schreibt, soll das an dieser Stelle geschehen: “Damit das absurde Projekt am geheimnisvollen Wehrturm sein Ende findet, muss der Fünffingerlesturm vom Zugriff der Altaugsburg-Gesellschaft, wenn irgendwie möglich, verschont bleiben.”Die Bürgerinitiative, die damals so viel Aufhebens um diese Treppe machte, ist jedenfalls noch quietschlebendig,...<<
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#4

(17.11.2016, 10:31)Sophie schrieb:  Fünfgratturm, bitte,  oder Fünffingerlesturm. Der Fünffingerturm  steht in Darmstadt.

Ob das die beste Lösung ist, darüber herrschen eben unterschiedliche Ansichten. Es ist ja ein Turm der Stadt. Mit dem sollte sie eigentlich machen können, was sie will.

Ich zitiere mal aus der DAZ 

>>Die Treppe am Fünffingerlesturm ist so überflüssig und so hässlich wie ein Pfeifentäschchen, weshalb die Stadt die Zermürbungsschlacht um die Treppe endlich beenden sollte, indem sie den Mietvertrag mit der Altaugsburg-Gesellschaft kündigt. Der erste bescheidene „Machbarkeitswunsch“ für das neue Jahr ist somit formuliert. Und da das Wünschen auch an Weihnachten im Allgemeinen nur funktioniert, wenn man neben dem Christkind auch der dafür zuständigen Behörde einen Zettel schreibt, soll das an dieser Stelle geschehen: “Damit das absurde Projekt am geheimnisvollen Wehrturm sein Ende findet, muss der Fünffingerlesturm vom Zugriff der Altaugsburg-Gesellschaft, wenn irgendwie möglich, verschont bleiben.”Die Bürgerinitiative, die damals so viel Aufhebens um diese Treppe machte, ist jedenfalls noch quietschlebendig,...<<

DAZ ist wohl keine objektive Quelle.

Für die die es vergessen haben sollten.

Geschichte der DAZ 

Hier ist der Artikel warum das Bürgerbegehren damals gescheitert ist.

Artikel AA 
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#5

(17.11.2016, 10:41)TomTinte schrieb:  DAZ ist wohl keine objektive Quelle.

Für die die es vergessen haben sollten.

Geschichte der DAZ 

Hier ist der Artikel warum das Bürgerbegehren damals gescheitert ist.

Artikel AA 

Ich habe ja auch einen Beleg dafür angeführt, Tom, dass es eben andere Meinungen dazu gibt. Objektive Meinungen und damit Quellen gibt es in der Sache nicht, die einen finden so, die anderen anders. Das Zitat gibt kund, dass die BI noch existiert und sich ihre Interessenslage nicht geändert hat.
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#6

(17.11.2016, 10:31)Sophie schrieb:  Ob das die beste Lösung ist, darüber herrschen eben unterschiedliche Ansichten. Es ist ja ein Turm der Stadt. Mit dem sollte sie eigentlich machen können, was sie will.
Das Verwaltungsgericht durfte eine Reihe von Einzelentscheidungen fällen ähnlich einer Kette, von der einzelne Glieder untersucht wurden. Das kann Taktik sein, um aus der Zahl der Einzelentscheidungen eine zugfeste Kette zu konstruieren bzw. vorzutäuschen.
Wie wäre es, nach mittlerweile errungenen Kenntnissen aller Umstände die ursprüngliche Baugenehmigung so zu prüfen, als würde sie erst jetzt gestellt und dann zu erteilen oder eben nicht?
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#7

(17.11.2016, 13:14)forest schrieb:  Das Verwaltungsgericht durfte eine Reihe von Einzelentscheidungen fällen ähnlich einer Kette, von der einzelne Glieder untersucht wurden. Das kann Taktik sein, um aus der Zahl der Einzelentscheidungen eine zugfeste Kette zu konstruieren bzw. vorzutäuschen.
Wie wäre es, nach mittlerweile errungenen Kenntnissen aller Umstände die ursprüngliche Baugenehmigung so zu prüfen, als würde sie erst jetzt gestellt und dann zu erteilen oder eben nicht?

Es ist ja so, dass jeder eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben beantragen kann. Die Genehmigungsbehörde prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und erteilt diese dann oder lehnt ab. Da die Stadt Augsburg eine Doppelfunktion hat, ist sie als Kreisverwaltungsbehörde im Auftrag des Staates zuständige Genehmigungsbehörde für Bauvorhaben auf städtischer Gemarkung.

Ob derjenige, der die Baugenehmigung erhalten hat, tatsächlich das Bauvorhaben umsetzen kann, ist eine ganz andere Frage. Dazu sollte ihm entweder das fragliche Grundstück (ggf. mit Gebäude) gehören oder er hat eine entsprechende verrtagliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.

Im Fall FFT hat die AAG diese Vereinbarung mittels eines Mietvertrages mit der Stadt. An den ist diese natürlich gebunden. Nur sollte man meinen, dass man aus diesem leichter wieder rauskommt (ggf. mittels einer Entschädigungszahlung) als zu versuchen, das Recht zu strapazieren um nicht zu sagen, zu beugen, um das mittlerweile unerwünschte Vorhaben zu canceln.

Ein guter Kündigungsgrund ist immer Eigenbedarf Rauch   Also mal überlegen, zu welchem Zwecke  man den Turm driingend benötigen könnte.
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#8

(17.11.2016, 16:07)messalina schrieb:  Warum bloß fallen mir da gleich Flüchtlinge ein? :rolleyes: Mit denen gewinnt man sogar gegen seltene gefährdete Bläulinge auf der Flugplatzheide. Aber die brauchen ja erst recht eine Treppe, sonst kommen die nie nach oben in ihre Flüchtlingswohnungen?

Ne Treppe gibt es. Innen, nicht ganz so bequem - aber immerhin.Was es nicht gibt, sind sanitäre Anlagen. Die sollten ja in der Treppe untergebracht werden.
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#9

(17.11.2016, 15:22)Sophie schrieb:  Es ist ja so, dass jeder eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben beantragen kann. Die Genehmigungsbehörde prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und erteilt diese dann oder lehnt ab. Da die Stadt Augsburg eine Doppelfunktion hat, ist sie als Kreisverwaltungsbehörde im Auftrag des Staates zuständige Genehmigungsbehörde für Bauvorhaben auf städtischer Gemarkung.

Ob derjenige, der die Baugenehmigung erhalten hat, tatsächlich das Bauvorhaben umsetzen kann, ist eine ganz andere Frage. Dazu sollte ihm entweder das fragliche Grundstück (ggf. mit Gebäude) gehören oder er hat eine entsprechende verrtagliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.

Im Fall FFT hat die AAG diese Vereinbarung mittels eines Mietvertrages mit der Stadt. An den ist diese natürlich gebunden. Nur sollte man meinen, dass man aus diesem leichter wieder rauskommt (ggf. mittels einer Entschädigungszahlung) als zu versuchen, das Recht zu strapazieren um nicht zu sagen, zu beugen, um das mittlerweile unerwünschte Vorhaben zu canceln.

Ein guter Kündigungsgrund ist immer Eigenbedarf Rauch   Also mal überlegen, zu welchem Zwecke  man den Turm driingend benötigen könnte.

Leider ist der Thomas Fischer (Prof. Dr. BGH) Strafrechtler und kein Verwaltungsakrobat. Ich hätte ihn auch als Bundespräsident von Einschränkungen abgesehen gerne gesehen, als da sind unter allerlei unterhaltsamen Seitenblicken arg dröge Textverständnisverkrampfungsübungen.
Die Frage nach einer First Lady ergäbe sich nicht, weil Frau Heuss-Knapp früh feststellte, daß eine Bundespräsidentengattin in der Verfassung nicht vorgesehen ist, ein Bundespräsidentinnengatte wohl auch nicht.


Habe wohl zu viel Fischer am Stück gelesen und weiche ab, suche und finde den roten Faden beim nächsten Beitrag trotz allerlei Umgehungsmöglichkeiten irgendwie doch und kann bei der Gelegenheit die Homepage vom FFH o.T. (ohne Treppe) durchgeben. Bis später also hierzu.
Vor Jahren hat mir diese sachte, aber nachdrücklich angesichts der dargelegten Fakten ziemlich imponiert und zehre noch davon. Weder verwandt noch verschwägert, habe weder Tauben noch Fischfutter dort gelagert, was ja auch die Raiba nicht gerne sähe, die die Örtlichkeit längst solcherlei Nutzungen durch Unterstützung befreit hat, einfach so, ohne Klo. Vielleicht wars auch die Baywa wegen Vogel- und Fischfutter - bitte auch mit der nicht verwandt.
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#10

In Einsicht meiner o.g. Schuld wollte ich diese begleichen, gelingt aber zunächst nicht.
Einstweilen das:
http://www.augsburger-allgemeine.de/comm...58051.html 

Via Unterer Graben das:
http://www.augsburgwiki.de/index.php/Aug...nfgratturm 

Das nicht:
http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehr...68695.html 

Aber das da:
http://www.fuenfgratturm.de/ 
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