Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Kopftuch als Symbol der Hoheit
#1

Der Anhang von da ist einen eigenen Thread wert.


Zitat:  Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist verfassungskonform

https://www.sueddeutsche.de/politik/kopf...-1.4823334 


Immerhin gibt es eine abweichende Meinung innerhalb des BVerfGs:


Zitat:Dem Urteil des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts schloss sich Richter Ulrich Maidowski nicht an. In seiner dem Urteil angehängten "abweichenden Meinung" spricht dieser von einem "gewichtigen Eingriff" in die Ausbildungsfreiheit sowie in die Glaubensfreiheit. Diese Eingriffe seien "verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen" und "unverhältnismäßig", so die Ansicht des Verfassungsrichters.


Sehe ich nicht so. Die Religionsfreiheit ist kein Vehikel, um die Verfassung zu untergraben. Erst die neutrale (!) Verfassung, dann die Glaubensfreiheit. Die steht drunter, nicht drüber, zefix. Keine Hoheit reloaded!
Zitieren
#2

Das würde ja unterstellen, dass ein religiöses Zeichen immer die Verfassung untergräbt oder untergraben soll.
Aber ich sehe es auch so. Religion hat im Staatsdienst grundsätzlich nichts zu suchen, deswegen Kopftuchverbot und weg mit den Kreuzen.
Zitieren
#3

(27.02.2020, 14:12)leopold schrieb:  ... und weg mit den Kreuzen.

 ... doch nicht in Bayern Zwinker
Ein Mitarbeiter hat damals eigenhändig ein kleines Kreuz bei uns an der Information abgehängt.
Keine 15 Min später durfte der in der Direktion antanzen.
Zitieren
#4

(27.02.2020, 14:12)leopold schrieb:  Das würde ja unterstellen, dass ein religiöses Zeichen immer die Verfassung untergräbt oder untergraben soll.
Aber ich sehe es auch so. Religion hat im Staatsdienst grundsätzlich nichts zu suchen, deswegen Kopftuchverbot und weg mit den Kreuzen.
Zitat:Geklagt hatte eine Frau aus Hessen. Sie hatte dort im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar grundsätzlich mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen.

https://www.sueddeutsche.de/politik/kopf...-1.4823334 

Die Referendarin hat ein Jura-Studium hinter sich. Wo hat sie studiert? At
Unsere Verfassung ist so fundamental für alles, daß sie das mitbekommen haben müsste. Wie hat sie ihre Scheine bekommen? Sie müsste mit Pauken und Trompeten durchgerauscht sein. Beispielsweise muß ein Richter in jeder Lage eines Verfahrens sich ohne weiteren Hinweis vergewissern, daß es verfassungsgetreu ist.

Die Sache ist in meinen Augen der Versuch einer islamorienten Vereinnahmung, eines religiös dominierten Überbaus über die Grundwerte unseres Zusammenlebens. Wehret den Anfängen!
Zitieren
#5

(27.02.2020, 14:30)Don Cat schrieb:   ... doch nicht in Bayern Zwinker
Ein Mitarbeiter hat damals eigenhändig ein kleines Kreuz bei uns an der Information abgehängt.
Keine 15 Min später durfte der in der Direktion antanzen.

Allmächt, in einem Gerichtssaal mache ich auch ohne Kreuz mein Kreuz.
Zitieren
#6

Natürlich hat die AA auch eine Meinung dazu, eine dümmliche  .

Dümmlich weil die Verfassung selbsterklärend ist. Man braucht sie nur zu lesen, verstehen, nur ein bißchen reflektieren. Sie ist wohl bewusst in einfacher Sprache abgefasst. Die Verfassungsväter und -mütter wußten schon um ihre Kinder.
Zitieren
#7

(28.02.2020, 14:25)forest schrieb:  Natürlich hat die AA auch eine Meinung dazu, eine dümmliche  .

Dümmlich weil die Verfassung selbsterklärend ist. Man braucht sie nur zu lesen, verstehen, nur ein bißchen reflektieren. Sie ist wohl bewusst in einfacher Sprache abgefasst. Die Verfassungsväter und -mütter wußten schon um ihre Kinder.

Eine besonders fehlgeleitete Argumentation (als Replik zum Vorwurf des "Fehlurteils") in den letzten vier Zeilen des Kommentars, sozusagen der dümmliche Gipfel:
Zitat: Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, nicht im Namen von Religionen. Und Musliminnen mit Kopftuch sind eben ein Teil unseres Volkes. Daran sollten wir uns gewöhnen. Und die Gerichte auch.

Teil unseres Volkes sind aber auch Christen, Atheisten, Buddhisten, Juden … und das nicht nur als Minderheiten.
Kann mich nicht erinnern, dass sich je ein/eine RichterIn demonstrativ ein dickes, 10 cm großes goldenes oder silbernes Kreuz oder ein Schild mit der Bezeichnung "Atheist" umgehängt hätte, ein orangefarbenes Gewand (remember Sanyassin) oder eine Kippa getragen hätte oder dieses zu tun beansprucht hätte.
Und wenn doch, dann sicher ohne Erfolg.
Zitieren
#8

Zitat:Hamburger Verfassungsschutz warnt vor islamischem Institut

Zwar gebe das Institut vor, mit Koran- und Sprachunterricht für Erwachsene und Kinder interkulturelle Arbeit zu leisten und den interreligiöse Dialog zu fördern. "Tatsächlich wird dort nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz ein Islamverständnis vermittelt, das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist."

So würden islamistische Lehrinhalte vermittelt, "die zum Wertekanon des Grundgesetzes in einem deutlichen Widerspruch stehen."

"Der Kern der wiederkehrenden Botschaft von A. ist, dass Werte und Normen der Scharia für alle Bereiche des Lebens passen und auch eingehalten werden müssten", sagte Voß. Muslime hätten demnach "in erster Linie die Scharia zu befolgen". Das Grundgesetz sei nachgeordnet.

https://www.sueddeutsche.de/politik/extr...-99-389367 


Hammers doch... Nono-smiley-face
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste