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Was die Stadt Augsburg gegen Grabsteine aus dem Internet hat
#1

Zitat:[...] Ein individuell gefertigter Stein kostet bis zu 6000 Euro, dazu die Pflegekosten für ein Grab. Das schreckt viele ab. Daher wird nach günstigeren Lösungen gesucht. Nicht selten fragen Kunden bei einer Grabauflösung beim Steinmetz, wie viel sie für den alten Stein noch bekommen. Die Antwort: nichts. Denn der Steinmetz muss den Grabstein in aller Regel entsorgen.

Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...58651.html 

Die Bestattungs-Mafia in Deutschland ist auch so ein Thema. Warum darf man die Urne eines verstorbenen Angehörigen nicht zu Hause aufbewahren, sondern muss die Urne erst in die Niederlande exportieren und von dort wieder importieren? Klar, dass bei Stückpreisen von bis zu 6000 Euro für einen Grabstein auch die Steinmetze ihre Felle davonschwimmen sehen.

Martin
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#2

(06.01.2020, 00:21)Martin schrieb:  Die Bestattungs-Mafia in Deutschland ist auch so ein Thema. Warum darf man die Urne eines verstorbenen Angehörigen nicht zu Hause aufbewahren, sondern muss die Urne erst in die Niederlande exportieren und von dort wieder importieren? Klar, dass bei Stückpreisen von bis zu 6000 Euro für einen Grabstein auch die Steinmetze ihre Felle davonschwimmen sehen.

Martin

Sie hätten wenigstens noch erwähnen können, dass die von
Ihnen im Threadtitel erwähnten Grabsteine aus dem Internet oft in Kinderarbeit gefertigt werden.
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#3

(06.01.2020, 00:21)Martin schrieb:  Warum darf man die Urne eines verstorbenen Angehörigen nicht zu Hause aufbewahren, sondern muss die Urne erst in die Niederlande exportieren und von dort wieder importieren?

Martin
Zitat:Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen  der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf. Nur in Bremen kann die Asche unter bestimmten Bedingungen auf privaten und extra dafür vorgesehenen Flächen verstreut werden.
Quelle 

So ist die gesetzliche Lage in Deutschland.
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#4

(06.01.2020, 18:50)Bogdan schrieb:  So ist die gesetzliche Lage in Deutschland.

Der Irrsinn ist, dass Sie die Asche in die Niederlande überführen lassen können und von dort aus als „normale“ Asche wieder reimportieren dürfen, um sie dann legal auf den Kaminsims zu Hause zu stellen.

Nähere Infos: http://www.postmortal.de/Bestattung-Beis...eg-nl.html 

Martin
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#5

(06.01.2020, 18:50)Bogdan schrieb:  So ist die gesetzliche Lage in Deutschland.
Nicht ganz, Sie müssen einen Bestattungsplatz nachweisen und das geht auch bei Friedwald, Nord- und Ostseebstattungen.
Wer die Urne zumindest eine unbestmmte Zeit zu hause etwa auf den Kamin stellen kann auch das, nur dazu muss man zu einem bundesweiten Unternehmen.
War exakt bei uns so und Muttern wurde auf ihren Wunsch hin in der Schweiz dann später in einen Bergbach gestreut.
Der Bestattungsplatz muss kein Friedhof sein und das ist für alle Bürger möglich.

Wer möchte dem übemittle ich (PN) die HP des Unternehmens, die sämtliche Bestattungen anbieten, sogar die Umwandlung der Asche in einen Industriediamanten.
Ich mache keine Werbung im Forum dafür.
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