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Zweifel an tödlichem Schlag
#51

(15.12.2019, 17:59)Martin schrieb:  Sie meinen hier das wiederholen zu können, was Sie im Blick bereits erfolgreich zerstört haben? Irrtum.

Martin

Martin, auch leopold hat hier keinen Einfluss auf meine Entscheidungen. Ich schätze ihn durchaus wegen seiner Beiträge, aber das gilt genauso für Sie. Ein Großteil Ihrer Beiträge ist durchaus lesenswert, aber ein Teil Ihrer Beiträge erzeugt bei mir höflich gesagt Unwillen. Immer dann, wenn Sie pauschalieren, wenn Sie gegen Ihnen nicht genehme Menschen agieren oder hier alles schlecht schreiben, was in Deutschland passiert. Auf der anderen Seite bejubeln Sie Lügner wie Trump oder Johnson, die letztendlich auch Sie nur verarschen. Sie dürfen gerne andere politischer Meinung sein, aber hier in Deutschland lässt es sich immer noch sehr gut und sicher leben! Leben und leben lassen - gerade für das Forum wäre diese Einstellung wichtig. Aber das bleibt eben ein frommer Wunschtraum, und somit läuft eben auch die Zeit des Forums ab.
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#52

(15.12.2019, 18:00)Martin schrieb:  Ich dachte da eher an eine wehrhafte Demokratie. Wenn es über 60 Straftaten wie im Fall "Mehmet" braucht, um solche Gestalten loszuwerden, darf das wie eine Einladung an alle Täter gewertet werden.

Martin

Nur war besagter Mehmet eben kein Deutscher sondern türkischer Staatsbürger!
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#53

(15.12.2019, 17:53)Klartexter schrieb:  Art 16 

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.

Da gibt es rein gar nichts dran zu deuteln! Denn bisher gibt es auch kein Gesetz, welches hier eine Ausnahme erlaubt. Was Du hier treibst ist übelste Desinformation und Hetze. Martin und Du - ihr ruft nach einem starken Führerstaat, nicht wörtlich, aber sinngemäß. Sei froh, dass es den zum Glück nicht gibt, denn für Dich und Deine "Aggregatzustände" würde das nichts Gutes für Dich bedeuten!

Du solltest Artikel oder wenigstens Absätze aus dem GG immer vollständig zitieren und nicht mutwillig verkürzen. Es heißt nämlich in Wirklichkeit in Art. 16 Abs. 1 Satz 2: 

Zitat:Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Und das würde er dadurch nicht, weil er ja außerdem noch zwei andere Staatsangehörigkeiten besitzt. Also ginge das in diesem Fall ziemlich problemlos. Man müsste es nur wollen. Aber dazu ist unsere Kuscheljustiz inzwischen ja nicht mehr fähig.
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#54

(15.12.2019, 18:11)Klartexter schrieb:  Martin, auch leopold hat hier keinen Einfluss auf meine Entscheidungen. Ich schätze ihn durchaus wegen seiner Beiträge, aber das gilt genauso für Sie. Ein Großteil Ihrer Beiträge ist durchaus lesenswert, aber ein Teil Ihrer Beiträge erzeugt bei mir höflich gesagt Unwillen. Immer dann, wenn Sie pauschalieren, wenn Sie gegen Ihnen nicht genehme Menschen agieren oder hier alles schlecht schreiben, was in Deutschland passiert. Auf der anderen Seite bejubeln Sie Lügner wie Trump oder Johnson, die letztendlich auch Sie nur verarschen. Sie dürfen gerne andere politischer Meinung sein, aber hier in Deutschland lässt es sich immer noch sehr gut und sicher leben! Leben und leben lassen - gerade für das Forum wäre diese Einstellung wichtig. Aber das bleibt eben ein frommer Wunschtraum, und somit läuft eben auch die Zeit des Forums ab.

Sind Sie sicher? leopold manipuliert unterhalb der Wahrnehmungsgrenze, gibt Ihnen oder auch Don Cat gerne recht, kommentiert Entscheidungen und Sanktionen gegenüber anderen Usern in Ihrem Sinne positiv und erzeugt so ein gewisses Wohlwollen bei der Administration. Sie sollten sich immer an den Blick erinnern: Auch dort hatte leopold ein gutes Verhältnis zur Administration, überzog jeden Andersdenkenden mit "Rechts"-Vorwürfen und ekelte auch dort Serge raus. Bis Gerbert auffiel, dass leopold und Nathan ihn lange Zeit an der Nase herumgeführt hatten, das Forum gegen die Wand fuhren und es zum bekannten Showdown kam. 

Nun, ich vertrete hier aus persönlichen Gründen mehr die Interessen der USA, Israel und UK, halte die EU für ein Übel und Deutschland auf einem schlechten Weg zur neuen Großmannssucht. Ich fühle mich von Merkel mehr verarscht als von Trump oder Johnson. In den USA entstehen Arbeitsplätze, in Deutschland werden sie abgebaut. In den USA boomt die Wirtschaft, in Deutschland stagniert die Wirtschaft. Auf den Verbraucher werden durch den in der Sache richtigen Austritt von UK aus der EU weitere Belastungen zukommen. Wäre meine Familie nicht hier verwurzelt, wäre ich längst weg. "Wir schaffen das" => Wer lügt denn mehr? Merkel oder Trump?

Martin
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#55

(15.12.2019, 17:53)Klartexter schrieb:  Art 16 

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.

Da gibt es rein gar nichts dran zu deuteln! Denn bisher gibt es auch kein Gesetz, welches hier eine Ausnahme erlaubt. Was Du hier treibst ist übelste Desinformation und Hetze. Martin und Du - ihr ruft nach einem starken Führerstaat, nicht wörtlich, aber sinngemäß. Sei froh, dass es den zum Glück nicht gibt, denn für Dich und Deine "Aggregatzustände" würde das nichts Gutes für Dich bedeuten!

Es ist immer wieder erstaunlich, wie geschichtsvergessen Martin ist. Für die Ausbürgerung bedarf es eines Gesetzes, wie es nun bei volljährigen Angehörigen des IS  beschlossen wurde. Und das gilt natürlich nicht rückwirkend. Für den vorliegenden Fall ist Art. 16 I GG also in keiner Beziehung maßgeblich. Dass die Hürden für den Verlust der Staatsangehörigkeit hoch sind, hat seine guten Gründe:

Zitat:Tatsächlich ist Artikel 16 Abs. 1 GG als Reaktion auf die Erfahrungen des Nationalsozialismus zu verstehen. Zwischen 1933 und 1945 wurden 39.006 Deutsche ausgebürgert, indem ihr Name auf einer im Reichsanzeiger veröffentlichten Ausbürgerungsliste erschien. Rechtsgrundlagen waren insbesondere das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit von 1933 und die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941.

Es traf zunächst Intellektuelle, Kommunisten und Regimegegner, später alle deutschen Juden, die ins Ausland geflüchtet waren. Wer keinen anderen Pass besaß, wurde staatenlos. Das gesamte Vermögen der Ausgebürgerten fiel an das Deutsche Reich.


Schutz der Staatsangehörigkeit, Art. 16 GG 
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#56

(15.12.2019, 18:41)leopold schrieb:  Es ist immer wieder erstaunlich, wie geschichtsvergessen Martin ist. Für die Ausbürgerung bedarf es eines Gesetzes, wie es nun bei volljährigen Angehörigen des IS  beschlossen wurde. Dass die Hürden für den Verlust der Staatsangehörigkeit hoch sind, hat seine guten Gründe:

Natürlich gibt es dafür gute Gründe. Der Hintergrund ist mir absolut bewusst. Aber das GG verbietet eben nur, jemandem die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn er keine andere hat. Also durch diesen staatlichen Verwaltungsakt "staatenlos" würde. 

Aber in diesem Fall sehe ich nichts, was dagegen sprechen könnte. Sollen sich doch die Türken oder die Libanesen um den Kerl kümmern. Und dann hat er wahrscheinlich nicht mehr viel zu lachen.

Also, nur mal so. Ich finde es abscheulich, wie hier ein schweres Verbrechen versucht wird, kleinzureden. Es geht nicht, hier als Einwanderer daherzukommen* und dann Leute auf offener Straße totzuschlagen. Das ist ein absolutes No-Go. Wenn es trotzdem dazu kommt, müssen härteste Maßnahmen ergriffen werden, damit das nicht noch weiter um sich greift. Sonst bekommen wir hier nämlich unhaltbare Zustände, die wir zum Teil ja schon haben. Noch nicht hier, nicht in Augsburg. Aber fahren Sie mal z.B. in gewisse Stadtteile von Berlin.

Ich bin sonst nicht so, sondern eigentlich eher liberal. Aber in diesem Fall ausnahmsweise doch.
____
* Und ob er selbst oder seine Eltern hier eingewandert sind, ist mir komplett egal. Das da oben gilt genau so auch für die Abkömmlinge von Einwanderern.
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#57

(15.12.2019, 18:46)Pony_und_Kleid schrieb:  Natürlich gibt es dafür gute Gründe. Der Hintergrund ist mir absolut bewusst. Aber das GG verbietet eben nur, jemandem die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn er keine andere hat. Also durch diese staatliche Maßnahme "staatenlos" würde. 

Aber in diesem Fall sehe ich nichts, was dagegen sprechen könnte. Sollen sich doch die Türken oder die Libanesen um den Kerl kümmern. Und hat er wahrscheinlich nicht viel zu Lachen.

Auf der Basis welchen Gesetzes soll er ausgebürgert werden? Ich dachte, Sie haben Ahnung von Recht. No

Zur Erinnerung: Der Jugendliche ist nicht eingewandert, sondern er wurde in Augsburg geboren und ist in Oberhausen in der Löweneckschule zur Schule gegangen.
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#58

(15.12.2019, 16:32)Martin schrieb:  Dies ist durchaus zulässig, Klartexter. Es fehlt alleine der politische Wille:


Diese Tat wäre spätestens der Anlass, solche Maßnahmen endlich zu ergreifen. Soll er sich doch im Libanon unter seinesgleichen austoben.

Martin

Das machen nicht mal die heiligen Staaten von Amerika.

Sehr interessanter Artikel zum Thema in der Süddeutschen:

Zitat:Allein die Tatsache, dass die erzwungene Ausbürgerung eine Praxis von Diktaturen ist, sollte zu denken geben.



https://www.sueddeutsche.de/kultur/recht...-1.2849287 


Man sollte sich schon fragen, warum das GG zwischen Entzug und Verlust differenziert. Was hier angeregt wird, läuft ja doch auf einen Entzug hinaus.

Im Übrigen wurde das Gesetz schon entsprechend geändert, nur muss es natürlich die Vorgaben des BVerfG berücksichtigen, muss also eine Abwendung vom Staat konstruieren   https://www.tagesschau.de/inland/staatsa...t-101.html 

Dass sich ein 17jähriger durch einen Faustschlag mit tödlichen Folgen vom deutschen Staat abwenden kann, halte ich für ausgeschlossen.
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#59

(15.12.2019, 18:20)Pony_und_Kleid schrieb:  Du solltest Artikel oder wenigstens Absätze aus dem GG immer vollständig zitieren und nicht mutwillig verkürzen. Es heißt nämlich in Wirklichkeit in Art. 16 Abs. 1 Satz 2: 


Und das würde er dadurch nicht, weil er ja außerdem noch zwei andere Staatsangehörigkeiten besitzt. Also ginge das in diesem Fall ziemlich problemlos. Man müsste es nur wollen. Aber dazu ist unsere Kuscheljustiz inzwischen ja nicht mehr fähig.

Was soll der Quatsch? Nenne einfach das Gesetz, welches das erlaubt, genau das gibt es nämlich nicht. Du gibst doch hier immer mal wieder den Rechtsgelehrten, als solcher solltest Du wissen, dass Dinge meist nicht so einfach liegen, wie sie juristisch nicht bewanderte Personen gerne sehen möchten. Wir leben in einem Rechtsstaat, hier von Kuscheljustiz zu schreiben zeigt nur, dass es mit Deinen Kenntnissen nicht so weit her sein kann. Denn auch ein Straftäter hat Anspruch auf eine faire Verhandlung und Würdigung aller Umstände, auch denen, die ihn entlasten.
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#60

(15.12.2019, 18:30)Martin schrieb:  Sind Sie sicher? leopold manipuliert unterhalb der Wahrnehmungsgrenze,...

Der ist gut. Lol Zu Ihren Lügen zum Blick: Auri hat mich bis zum Schluss darum gebeten, unter anderem Namen weiterzuschreiben, weil ihm so viele User davongelaufen sind. Er wollte nur noch sein Forum retten. Zum Bruch kam es, als ich seinen PN-Verkehr mit mir offenlegte, weil er meinen Account nicht löschen wollte. Wie oft wollen Sie Ihre Lügen noch erzählen?
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