Don Cat schrieb:So viel Ahnung von Rechtswissenschaften habe ich gerade noch um zu wissen, dass vieles nur eine Frage der Begründung ist.
Womöglich hat man da einfach geschlampt.
Übrigens hat die Staatsanwaltschaft Augsburg ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Augsburg zurückgenommen. Das bedeutet, dass das OLG München mit der Sache nicht noch einmal befasst wird, sondern dass die ursprüngliche Entscheidung des LG Augsburg vom Dezember, die sechs Jugendlichen auf freien Fuß zu setzen, nun doch Bestand hat. Es lag also nicht an einer „unsauberen Begründung“, sondern es lag daran, dass das OLG die Sache aus juristischer Sicht von Anfang an völlig falsch behandelt hat. In unserem Rechtssystem ist es nun einmal grundsätzlich so, dass einem Täter seine persönliche Tatbeteiligung nachgewiesen werden muss.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein auch für den juristischen Laien offensichtlicher Fehler ein „Versehen“ war. Das ist der eigentliche Skandal. Es ging wohl nur darum, aus rein politischen Erwägungen heraus einen bestimmten Anteil der Bevölkerung zufriedenzustellen. Das ist auch gelungen, wenn man sich die entsprechenden Kommentare in den sozialen Medien ansieht.