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Zweifel an tödlichem Schlag

(25.02.2020, 21:25)messalina schrieb:  Aber...

Sie sind und bleiben eine Schande...
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(25.02.2020, 21:03)EvaLuna schrieb:  Deshalb wollen die Anwälte ja auch die Videos analysieren. Vlt. kommt dann das mediale Feuerwerk?
Ganz bestimmt Yawn
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Seit Sophie beim -blick schreibt, muß ich immer dort spicken.

Zitat:11. März 2020, 11:56 Uhr

Augsburg:Bundesverfassungsgericht rügt Haftbefehl gegen 17-Jährigen

Die Ausführungen des OLG zum dringenden Tatverdacht ließen "die erforderliche Begründungstiefe vermissen", heißt es in der Mitteilung der Verfassungsrichter. Ferner betonen sie, dass "eine schlüssige Darstellung einer konkreten Tat des Beschwerdeführers fehlt".

https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsb...-1.4840571 


Unter Juristen nennt man das eine kollegiale Ohrfeige, aber schon mit wumm!

Hat denn wenigstens das OLG die offiziellen Videos gesehen?
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(11.03.2020, 15:49)forest schrieb:  Seit Sophie beim -blick schreibt, muß ich immer dort spicken.



Unter Juristen nennt man das eine kollegiale Ohrfeige, aber schon mit wumm!

Hat den wenigstens das OLG die offiziellen Videos gesehen?

Das heißt aber nur, dass es aufgrund der abgegebenen Begründung rechtswidrig war.
Dann hätten sie mal eben besser begründet, nicht wahr?
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(11.03.2020, 16:19)Don Cat schrieb:  Das heißt aber nur, dass es aufgrund der abgegebenen Begründung rechtswidrig war.
Dann hätten sie mal eben besser begründet, nicht wahr?

Exakt! Die ausreichende Begründung ist alles oder nichts, pardon, das non plus ultra.
Es kommt dann nur noch drauf an, welches Gericht was unter 'ausreichend' versteht > schlüssige Darstellung der konkreten Tat.
Solange die offiziellen Videos nicht einsehbar sind, können 'wir' nur warme Luft von feinen Früchtchen bis Unschuldsengel fabulieren. Haben wenigstens die Verteidiger die Videos?
Rein medial sind/wären die mittlerweile Gold wert.

Zitat:"Das führte so zum Tod": Was soll das bedeuten? Als bloße Aussage über Kausalität ist es annähernd läppisch, denn das Opfer ist ja verstorben. Unklar ist aber, was das "so" bedeuten soll: Starb das Tatopfer unmittelbar durch den Schlag? Schlug es mit dem Kopf auf den Boden auf?

Wie es in Augsburg am 6. Dezember war, weiß man natürlich nicht.

usw.

https://www.spiegel.de/panorama/totschla...00794.html 
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Wie ist das jetzt eigentlich, in dem Beschluss steht ja nur "Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen." Die müssen sich das also nochmal ankucken und nochmal neu entscheiden. Wenn die jetzt eine bessere Begründung schreiben, dann könnten die aber schon wieder in U-Haft kommen, oder? Nanu Vielleicht machen sie es ja so, jetzt wissen sie ja, was sie anders schreiben müssen.
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(11.03.2020, 16:58)messalina schrieb:  Wie ist das jetzt eigentlich, in dem Beschluss steht ja nur "Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen." Die müssen sich das also nochmal ankucken und nochmal neu entscheiden. Wenn die jetzt eine bessere Begründung schreiben, dann könnten die aber schon wieder in U-Haft kommen, oder? Nanu Vielleicht machen sie es ja so, jetzt wissen sie ja, was sie anders schreiben müssen.


Im Prinzip ja. Den Fall kriegt wahrscheinlich eine andere Abteilung (hier: Kammer) des OLG. (Ohne Gewähr - bin kein gelernter §.)
 
Zitat:...jetzt wissen sie ja, was sie anders schreiben müssen.


Hm, es muß bloß stimmen. Immerhin wissen sie jetzt, daß genau hingeschaut wird.
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Es geht hier nicht nur ums "Schreiben".

Das BVerfG hat ganz klar festgestellt, daß der Jugendliche, also der, der die Beschwerde eingereicht hat,
"in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person"
verletzt wurde.
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(22.01.2020, 17:19)leopold schrieb:  Mit der Augsburger Justiz ist es ähnlich: Sie greift übermäßig hart durch, um den Rechten keine Angriffspunkte zu bieten. Zerstört wird damit das Vertrauen der übrigen Bevölkerung in die Justiz und das ist es ja, was die Rechten erreichen wollen. Die bayerische Justiz tut sich und dem Rechtsstaat damit also keinen Gefallen, v.a. wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass sie eklatant gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Und so ist es nun offensichtlich auch gewesen. Das OLG hatte schlicht keine Substanz für seine Entscheidung, deswegen mangelte es naturgemäß auch an deren Begründung. Die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft und beim OLG  schütteln sich angesichts dieser Ohrfeige vermutlich nur, zur Verantwortung gezogen wird von diesen Herrschaften sicher niemand dafür, dass der junge Mann nun zu Unrecht zehn Wochen in Haft saß. Ist ja nur ein "Ausländer aus Oberhausen".
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(11.03.2020, 18:49)Lost Chambers schrieb:  Das BVerfG hat ganz klar festgestellt, daß der Jugendliche, also der, der die Beschwerde eingereicht hat,
"in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person"
verletzt wurde.

So, so, potzblitz aber auch und die offene Tür ist mit Karacho eingerannt.
Das so schöne Grundrecht auf die Freiheit der Person hat jeder, auch der Eingesperrte. Das Grundrecht kann jedoch eingeschränkt werden. Und darum gehts hier, ob die Einschränkung (Strafgesetz) hinreichend begründet ist.

'Ganz klar festgestellt', tss. Es fehlt noch 'irrelevant' und 'absolut', um das Loch in der Luft pseudowichtig auszumalen.
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