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Zweifel an tödlichem Schlag

Der Seher schrieb:Und dennoch noch lange kein Grund erschlagen zu werden. Und er ist - selbst wenn aggressiv der richtige Ausdruck wäre- nicht selbst Schuld.

Das sagen ja auch nur Sie. Mich treibt die Frage um, warum die Staatsanwaltschaft entgegen besseren Wissens  zunächst behauptet hat, das Opfer habe sich völlig tadellos verhalten.
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(25.02.2020, 11:14)leopold schrieb:  Das sagen ja auch nur Sie. Mich treibt die Frage um, warum die Staatsanwaltschaft entgegen besseren Wissens  zunächst behauptet hat, das Opfer habe sich völlig tadellos verhalten.

Und auf was wollen Sie hinaus?
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(25.02.2020, 11:51)Der Seher schrieb:  Und auf was wollen Sie hinaus?

Ich kann mich nur wiederholen. Ich warte auf die Auflösung des Widerspruchs zwischen der öffentlich gemachten Aussage der Staatsanwaltschaft, wonach sich das Opfer " absolut regelkonform verhalten" habe und dem inzwischen bekannt gewordenen tatsächlichen Ablauf des Geschehens ("Schnauze!", Zurückgehen, Schubsen).
Dazu kommt jetzt noch das offensichtlich rechtswidrige Zurückhalten der Videoaufnahmen. Ich bin ja nicht der Einzige, der die Entscheidung des OLG München, die Haftbefehle für alle Beteligten  wieder in Kraft zu setzen, kritisch hinterfragt.
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(25.02.2020, 13:40)leopold schrieb:  Ich kann mich nur wiederholen. Ich warte auf die Auflösung des Widerspruchs zwischen der öffentlich gemachten Aussage der Staatsanwaltschaft, wonach sich das Opfer " absolut regelkonform verhalten" habe und dem inzwischen bekannt gewordenen tatsächlichen Ablauf des Geschehens ("Schnauze!", Zurückgehen, Schubsen).
Dazu kommt jetzt noch das offensichtlich rechtswidrige Zurückhalten der Videoaufnahmen. Ich bin ja nicht der Einzige, der die Entscheidung des OLG München, die Haftbefehle für alle Beteligten  wieder in Kraft zu setzen, kritisch hinterfragt.

Vielleicht war die erste Aussage zu früh getroffen oder das tatsächlich wird als nicht extrem relevant betrachtet.
Aber letztlich wissen wir alle nicht mehr.
Es wird schon Gründe geben. Genauso warum das OLG so entschieden hat. Vielleicht erfahren wir Sie ja auch mal. Ich bin gespannt.
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(25.02.2020, 16:04)Der Seher schrieb:  Vielleicht war die erste Aussage zu früh getroffen oder das tatsächlich wird als nicht extrem relevant betrachtet.
Aber letztlich wissen wir alle nicht mehr.
Es wird schon Gründe geben. Genauso warum das OLG so entschieden hat. Vielleicht erfahren wir Sie ja auch mal. Ich bin gespannt.

In dem Fall ist wilden Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Es sollte eigentlich zu denken geben, warum die Anwälte nicht sofort wieder eine Haftbeschwerde eingelegt haben, das wäre doch das Normalste der Welt. Offenbar gibt es aber Umstände, welche der Öffentlichkeit nicht bekannt sind (den Anwälten aber schon), welche eine Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen.
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(25.02.2020, 11:14)leopold schrieb:  Das sagen ja auch nur Sie. Mich treibt die Frage um, warum die Staatsanwaltschaft entgegen besseren Wissens  zunächst behauptet hat, das Opfer habe sich völlig tadellos verhalten.
Jetzt aber. Heißt "tadellos" sich anpöbeln oder beschimpfen zu lassen?
Wer zuerst geschubst hat, weiß ich nicht.
Aber selbst wenn ich schubse, muss ich nicht Angst haben im  Leichensack das Feld zu räumen.
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(25.02.2020, 18:30)Klartexter schrieb:  In dem Fall ist wilden Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Es sollte eigentlich zu denken geben, warum die Anwälte nicht sofort wieder eine Haftbeschwerde eingelegt haben, das wäre doch das Normalste der Welt. Offenbar gibt es aber Umstände, welche der Öffentlichkeit nicht bekannt sind (den Anwälten aber schon), welche eine Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen.
Eben.
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(25.02.2020, 18:30)Klartexter schrieb:  In dem Fall ist wilden Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Es sollte eigentlich zu denken geben, warum die Anwälte nicht sofort wieder eine Haftbeschwerde eingelegt haben, das wäre doch das Normalste der Welt. Offenbar gibt es aber Umstände, welche der Öffentlichkeit nicht bekannt sind (den Anwälten aber schon), welche eine Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen.
Einer der Anwälte (oder mehrere?) haben doch Verfassungsbeschwerde gegen die U-Haft eingelegt? Mehr geht nicht.
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(25.02.2020, 18:30)Klartexter schrieb:  In dem Fall ist wilden Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Es sollte eigentlich zu denken geben, warum die Anwälte nicht sofort wieder eine Haftbeschwerde eingelegt haben, das wäre doch das Normalste der Welt. 

Die Anwälte haben das deswegen nicht getan, weil das OLG abschließend in dieser Sache geurteilt hat. Die danach nur noch mögliche Verfassungsbeschwerde hat regelmäßig wenig Aussicht auf Erfolg.
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(25.02.2020, 19:35)EvaLuna schrieb:  Einer der Anwälte (oder mehrere?) haben doch Verfassungsbeschwerde gegen die U-Haft eingelegt? Mehr geht nicht.

Über solche Anträge wird immer zeitnah entschieden, der untenstehende Auszug ist vom 20. Januar. Bisher ist da aber nichts passiert.

Zitat:Verteidiger Felix Dimpfl will erreichen, dass der Haftbefehl gegen seinen 17-jährigen Mandanten aufgehoben oder zumindest ausgesetzt wird. Neben der Beschwerde stellte er einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dem BR sagte der Anwalt: "Letztendlich hoffen wir, dass sehr zeitnah entschieden wird und dem Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben wird. Das würde bedeuten, dass mein Mandant unverzüglich auf freien Fuß gesetzt wird."

Gewalttat in Augsburg: Anwalt zieht vors Verfassungsgericht 
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