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Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
#21

(29.11.2019, 10:35)leopold schrieb:  Nein so ist es nicht! Wenn der Kritiker recht hat, bekommen Sie und alle anderen die doppelt gezahlten Steuern nie wieder zurück. Die RV-Beiträge unterlagen früher voll der Besteuerung und die daraus resultierenden  Renten werden - zumindest teilweise  - nochmals besteuert.
Mir ist schleierhaft, wie man eine solche Übergangsphase trotz ausdrücklicher Ermahnung des BVerfG so stümperhaft anlegen kann.

Meine Ausführung bezog sich nur auf den Zeitraum seit dem die Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind.

Dass man dabei trotzdem noch zuviel Steuern zahlt ist sicher so.
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#22

(29.11.2019, 10:39)Sophie schrieb:  Meine Ausführung bezog sich nur auf den Zeitraum seit dem die Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind.

Dass man dabei trotzdem noch zuviel Steuern zahlt ist sicher so.

Glaube ich nicht, die 2005 eingeführte Anrechenbarkeit der Vorsorgeaufwendungen auf das Steuerbrutto dürfte automatisch erfolgen. Darauf zielt die Kritik nicht ab.
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#23

(29.11.2019, 10:46)leopold schrieb:  Glaube ich nicht, die 2005 eingeführte  Anrechenbarkeit der Vorsorgeaufwendungen auf das Steuerbrutto dürfte automatisch erfolgen.


Sicher? EL stellt das doch auch anders dar.
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#24

(29.11.2019, 10:46)leopold schrieb:  Glaube ich nicht, die 2005 eingeführte  Anrechenbarkeit der Vorsorgeaufwendungen auf das Steuerbrutto dürfte automatisch erfolgen. Darauf zielt die Kritik nicht ab.
Wie automatisch? In der Lohnabrechnung? Nein! Nur in der Steuererklärung möglich. Die eben viele gar nicht machen, auch
weil sie das nicht wissen.

PS: Kann doch jeder AN auf seiner Lohnabrechnung sehen...das kann halt leopold nicht wissen.
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#25

(29.11.2019, 10:49)EvaLuna schrieb:  Wie automatisch? In der Lohnabrechnung? Nein! Nur in der Steuererklärung möglich. Die eben viele gar nicht machen, auch
weil sie das nicht wissen.

PS: Kann doch jeder AN auf seiner Lohnabrechnung sehen...das kann halt leopold nicht wissen.

Aber dann müsste doch eigentlich jeder, der RV-Beiträge abführt und EK-Steuern zahlt, eine Steuererklärung machen. Das kann doch nicht gewollt sein. Dazu habe ich auch nie etwas gelesen.
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#26

(29.11.2019, 10:46)leopold schrieb:  Glaube ich nicht, die 2005 eingeführte  Anrechenbarkeit der Vorsorgeaufwendungen auf das Steuerbrutto dürfte automatisch erfolgen. Darauf zielt die Kritik nicht ab.

Nicht dürfte Sie werden. Mit Ihrem Gefühl lagen Sie richtig. Okay bei Ihrer beruflichen Ausbildung ist dies kein Wunder (Die Bemerkung ist positiv und nicht negativ gemeint)
Es ist hier nachzulesen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-pers...26881.html 
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#27

(29.11.2019, 10:54)Bogdan schrieb:  Nicht dürfte Sie werden. Mit Ihrem Gefühl lagen Sie richtig. Okay bei Ihrer beruflichen Ausbildung ist dies kein Wunder (Die Bemerkung ist positiv und nicht negativ gemeint)
Es ist hier nachzulesen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-pers...26881.html 

Danke für die Blumen. Meinen Sie das?

Zitat:Freibeträge, die einkunfts- bzw. personenbezogen gewährt werden. Dazu gehören Altersentlastungsbetrag und Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.
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#28

(29.11.2019, 10:54)leopold schrieb:  Aber dann müsste doch eigentlich jeder, der RV-Beiträge abführt und EK-Steuern zahlt, eine Steuererklärung machen. Das kann doch nicht gewollt sein. Dazu habe ich auch nie etwas gelesen.
Eine Steuererklärung ist nur für Rentner verpflichtend, nicht für AN. Nur wenn sie andere Einkommensarten haben wie Sozialleistungen, Kapitalerträge etc.
Millionen machen keine Steuererklärung, weil sie vermeintlich eben nix abzusetzen haben und nicht über die Pauschale von 1000 Euro für Werbungskosten/Fahrtkosten kommen.
Ich selbst habe zwischendurch auch mal Jahre keine gemacht. Das war ein Fehler wie ich jetzt weiß.
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#29

(29.11.2019, 10:54)Bogdan schrieb:  Nicht dürfte Sie werden. Mit Ihrem Gefühl lagen Sie richtig. Okay bei Ihrer beruflichen Ausbildung ist dies kein Wunder (Die Bemerkung ist positiv und nicht negativ gemeint)
Es ist hier nachzulesen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-pers...26881.html 

Ich lese in Ihrem Link folgende Aussage zu dem Entlastungfreibetrag :

Zitat:Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag . Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Dieser Betrag wird dann zeitlebens festgeschrieben. Für 2019 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.2019, aber nach dem 31.12.2017 vollendet haben, 17,6 % der Einkünfte, höchstens 836 EUR.

Jetzt steh ich offenbar auf dem Schlauch. So wie ich das lese betrifft die Regelung nur Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. LJ vollendet haben.

Was ist denn mit den Jüngeren?

EL könne Sie mal aufklären, bitte?

Und bitte noch den Hinweis auf die Hotline bei der Barmer zu einer zweiten Arztmeinung. Ich finde den Thread gerade nicht.
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#30

(29.11.2019, 11:00)EvaLuna schrieb:  Eine Steuererklärung ist nur für Rentner verpflichtend, nicht für AN. Nur wenn sie andere Einkommensarten haben wie Sozialleistungen, Kapitalerträge etc.
Millionen machen keine Steuererklärung, weil sie vermeintlich eben nix abzusetzen haben und nicht über die Pauschale von 1000 Euro für Werbungskosten/Fahrtkosten kommen.
Ich selbst habe zwischendurch auch mal Jahre keine gemacht. Das war ein Fehler wie ich jetzt weiß.

 Das weiß ich. Aber wenn Sie recht hätten, hätte man die Leute damals  aufklären müssen, dass ab sofort jeder eine Steuererklärung machen sollte. Dazu hätte man ja mal irgendwo etwas lesen müssen, ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Die Belastung für die Finanzämter würde dadurch ja massiv ansteigen. Ich glaube immer noch, dass das bereits bei der Berechnung der EK-Steuer berücksichtigt wird.
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