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Bundeswehr

(26.02.2018, 15:25)PuK schrieb:  Das steht natürlich drin in dem Bescheid. Dass der unwiderrufilich ist. 

Aber man kann mich nicht zwingen, die Waffe auf ein menschliches Wesen zu richten und dann abzudrücken. Dazu müssten sie mich erschießen, denn ich wäre dann selbst der Feind. Ich tu sowas nicht. Auf gar keinen Fall. Das sind einfach Grundsätze,die man sich selbst setzt. Durch eine absichtliche Tötung eines Menschen, der nicht über Wochen hinweg danach verlangt (z.B. jemand, der nur noch den Kopf bewegen oder mit den Augen klimpern kann), verwirkt man sein eigenes Recht auf Leben. Gründe sind egal, außer alle Beteiligten wollen aus rationalen Gründen, dass jetzt jemand sterben muss. Weil die Welt eine bessere wäre ohne diesen Menschen und, damit der Schmerz endlich aufhört.

Das Grundgesetz sieht auch im Verteidigungsfall eine Verweigerung des Kriegsdienstes vor.


Zitat:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12a 
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
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(26.02.2018, 15:58)Udo schrieb:  Das Grundgesetz sieht auch im Verteidigungsfall eine Verweigerung des Kriegsdienstes vor.

Ja. Und? Gesetze, auch das GG, kann man ändern. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ich persönlich mich daran halten muss. Das GG verpfilchtet nur den Staat. Das wird vielfach nicht verstanden. Das GG zielt nicht auf den Einzelnen. Es steht ja auch gar keine Strafandrohung dabei. Das Strafrecht für eine Tötung steht woanders, nämlich im StGB. Und Gesetze kann man ändern. Das Land Hessen z.B. hat erst ganz neulich die Todesstrafe abgeschafft.

Ich muss halt dann eventuell mit Einschränkungen leben oder sogar deshalb als Landesverräter sterben. (Muss man nicht unbedingt. Man kann z.B. nach Österreich auswandern, oder Schweden oder in die Schweiz. Oder nach Norwegen oder Russland. Ich müsste jetzt nachgucken, wer von denen nicht ausliefert, wenn die Todesstrafe droht. ) Aber immer noch lieber ich als jemand anderer durch meine Hand. Jemand der das nicht will. Und "über Wochen hinweg danach verlangen" bedeutet nicht, dass man jemanden erschießen muss, wenn er im Suff versehentlich sagt "erschieß mich, ich bin wertlos!" Der soll das nüchtern und über Wochen hinweg sagen. Und dann kann er sich berauschen, wenn er so lieber stirbt, bevor ich ihn ersteche oder erschieße oder vergifte. Nach seiner Wahl. Ich mache das übrigens schmerzlos. Per Überdosis dann. Macht allen Beteiligten sogar Spaß. Nur dass der Spaß ein Loch hat. Denn eine Tötung ist natürlich immer bäh. Man fühlt sich so oder so nicht besser dabei.
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Die Bundeswehr soll ab April in den Irak.

https://www.focus.de/politik/deutschland...59394.html 

Trotz der Sparmaßnahmen so ein Einsatz? Gewagt, gewagt.
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Man sollte die weit über 100.000 Iraker von hier in Deutschland ausbilden und zurückschicken....
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(05.03.2018, 19:40)SilverSurfer schrieb:  Man sollte die weit über 100.000 Iraker von hier in Deutschland ausbilden und zurückschicken....

- Mit welchen Material der Bundeswehr? Die Bundeswehr hat nicht einmal genügend einsatzfähiges Material für den Eigenbedarf. In letzter Zeit gab es genügend Berichte.

- Welche Iraker? Die Araber, Kurden, Assyrer, Turkomanen ?

- Wo haben Sie die Zahl der 100.000 wehrfähigen Männer aus dem Irak her?
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(05.03.2018, 19:49)Udo schrieb:  - Mit welchen Material der Bundeswehr? Die Bundeswehr hat nicht einmal genügend einsatzfähiges Material für den Eigenbedarf. In letzter Zeit gab es genügend Berichte.

- Welche Iraker? Die Araber, Kurden, Assyrer, Turkomanen ?

- Wo haben Sie die Zahl der 100.000 wehrfähigen Männer aus dem Irak her?

Na Waffen gehen immer.... wer die dann am Ende benutzt ist wohl erstmal Nebensache...
http://www.augsburger-allgemeine.de/poli...00661.html 

https://www.tagesschau.de/ausland/irak-kurden-113.html 

Außerdem geht es weniger um das verschenken von Material, sondern um eine Militärische Ausbildung, damit die dort nicht wie ein Hühnerhaufen rumrennen und sich selber verletzen...

Wer weiß schon welche Ableger der Iraker dort das Sagen haben werden...?

Und die Zahl mit über 100.000 hab ich mal hier rausgenommen. Ist zwar nur aus 2016, aber mit 2017 und den Zahlen für die geringen Rückführungen sowie sicherlich auch Frauen und Kindern, ist die Zahl sicherlich nicht zu hoch gegriffen..
https://www.laenderdaten.info/Asien/Irak...tlinge.php 
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Es gab einen Unfall mit Todesfolge bei der Bundeswehr. Es passiert auch bei der Bundeswehr und nicht nur im normalen Leben. Aber 


Zitat:Laut einem Bericht der "Volksstimme"  war der Munitionstransporter am Morgen gegen 8 Uhr auf eisglatter Straße gegen einen Baum gefahren.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsch...96615.html 

Lassen die Dienstvorschriften der Bundeswehr einen Munitionstransport bei Glatteis zu? At
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(06.03.2018, 09:15)Udo schrieb:  Es gab einen Unfall mit Todesfolge bei der Bundeswehr. Es passiert auch bei der Bundeswehr und nicht nur im normalen Leben. Aber 



Lassen die Dienstvorschriften der Bundeswehr einen Munitionstransport bei Glatteis zu? At

ZDv 34/260 (PDF )


Zitat:206. Der in der jeweiligen Situation vor Ort für den Transport Verant-
wortliche bestimmt bei schlechten Straßen- und Sichtverhältnis-
sen, insbesondere bei Glatteis, Schneeglätte oder wenn die Sicht-
weite bei Nebel, Regen oder Schneefall weniger als 50 m beträgt,
ob die Fahrt begonnen bzw. ob der nächste geeignete Platz zum
Parken aufgesucht werden soll. Soll der Transport auf jeden Fall
durchgeführt werden, ist dies im Fahrauftrag einzutragen bzw. anzu-
ordnen.
Prinzipell ja nur muss jemand die Verantwortung dafür übernehmen.
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(06.03.2018, 10:06)Kreti u. Plethi schrieb:  ZDv 34/260 (PDF )


Prinzipell ja nur muss jemand die Verantwortung dafür übernehmen.

Danke für die Beantwortung meiner Frage.
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Marschbefehl nach Bagdad 

Zitat:Obergrenze 800 - aber wie viele für den Irak?
Für den künftigen Einsatz in Syrien und im Irak sieht das Mandat eine Obergrenze von 800 Soldaten vor. Das ist deutlich weniger als die Summe der bisherigen beiden Mandate von 1250 Soldaten.
Diese Reduzierung ergibt sich allerdings vor allem aus dem Verzicht auf eine Fregatte im Mittelmeer, die nicht mehr benötigt wird. Auch die Zahl der Tornados soll reduziert werden. Im Mandat gibt es keinerlei Angaben, wie viele Soldaten die Bundeswehr in den Irak verlegen wird. Neben den Ausbildern muss die Bundeswehr auch für den Eigenschutz und die medizinische Versorgung der Soldaten Vorsorge treffen.

Das darf nicht wahr sein. Spinnen die? Wieso kann man diese BW-Barbie nicht endlich kaltstellen?
Reichen Afghanistan, Mali ... noch nicht?
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