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Fahrradfahren zu zweit auf einem Bike
#1

Gestern sah ich ein E-Bike, das mich begeisterte, obwohl ich selbst keine Verwendung dafür habe.

Ein als Lastenrad kostruiertes Teil, das aber nicht darauf setzt, die Ladung wie heute üblich und extrem unschön, wohl auch nicht besonders angenehm zu fahren, vorne zu verstauen, sondern einen stark verlängerten Gepäckträger aufweist auf den man verankern kann, was für einen gerade sinnvoll erscheint. In diesem Fall: zwei hintereinander angebrachte Kindersitze. Ganz vorschriftsmäßig mit Schalen und Sicherung für die Füße. Super dachte ich mir, genau so muss das sein. Zufällig kam der Besitzer des Weges und ich fragte ihn, ob er damit zufrieden sei und er meinte, total, weil das Rad Abmessungen habe wie ein normals Fahrrad und so leicht unterzubringen sei.

Spontan dachte ich mir: Hey, es müsste doch auch gehen, statt der zwei Kinder einen zusätzlichen Erwachsenen auf dem Rad zu positionieren.

Tatsächlich hat der Hersteller tern, das als Konzept schon erarbeitet. Es gibt Sitzauflagen, klappbare Fußraster wie beim Motorrad und an den Sattel montierbare Haltegriffe. Allein - es ist nach deutschem Recht nicht zulässig, Personen über 7 Jahren auf einem Gepäckträger zu befördern. Sagt der Absatz 3 des § 21 der StVO. Tja, Pech gehabt.

Dass diese Vorschrift ihren Sinn hat, will keiner bestreiten, dass es von ihr nach dem neuesten Stand der Technik wohl Ausnahmen geben sollte, wohl auch keiner. Warum sollten auf Fahrrädern, die für Lasten bis zu 200 kg und mehr ausgelegt sind, die eine elektrische Unterstützung aufweisen, die ein Anfahren ohne Schwankungen ermöglicht, Bremsen, die der Belastung standhalten, bei entsprechender Ausstattung nicht auch Erwachsene mitfahren dürfen?

Die Vorteile sind evident. Es braucht nur eines dieser teuren Räder und ihrer Wartung, es braucht nur einmal Platz zum Unterbringen zuhause wie im Auto. Es wird nur einmal Strom verbraucht und man sitzt wie auf dem Motorrad nah beieinander, kann sich besser austauschen, muss nicht immer sehen, wo der andere abbleibt. Zudem kann man sich abwechseln beim Treten.

Jetzt müsste man also nur noch die StVO geändert bekommen. Ein Versuch läuft. Ich befürchte ich werde es trotzdem nicht mehr erleben. Lieber lässt man E-Scooter zu und die Städte zumüllen als wirklich guten Ideen zum Durchbruch zu verhelfen.


Hier das Objekt der Begierde mit schickem Video und Einsatzmöglichkeiten:

https://www.ternbicycles.com/de/bikes/gsd 
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#2

(07.09.2019, 13:49)messalina schrieb:  Ich weiß jetzt nicht wo es erlaubt ist, also in welcher Vorschrift, aber es gibt doch so Fahrradtaxis? Und da dürfen auch Erwachsene mitgenommen werden, weil sonst wäre es ja am Zweck total vorbei. Gibt es in Augsburg auch oder hat es mal gegeben:

https://www.lifeguide-augsburg.de/orte/f...ha-service 

Und es gibt sogar ganz viele verschiedene Rikschas oder wie die alle heißen:

http://pro-rikscha.de/rader/moderne-fahrradtaxen/ 

Bei dem Spezialräder H. Stam ist auch eins dabei wo man als Beifahrerin mitstrampeln kann Happy Also ganz verboten jemand über 7 Jahre mitzunehmen kann es glaub nicht sein, oder?

[Bild: http://pro-rikscha.de/wp-content/uploads...A4sten.jpg ]


Da geht es glaube ich einigermaßen drüber und drunter. Ausnahmegenehmigung nötig, ja - nein.

Deshalb fordert der Verband der Zweiradindustrie auch eine Klärung der Problematik.

https://radmarkt.de/nachrichten/ziv-poch...foerderung 

Problem also erkannt - nur wie lange wird die Umsetzung dauern?
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