31.08.2019, 08:56
Da doktern sie ja jetzt schon eine Zeitlang rum, mit immer wieder unterschiedlichen Ergebnissen. Der aktuelle Stand ist dieser:
Berlin verabschiedet sich für fünf Jahre vom freien Markt (Welt)
Ist eigentlich schon mal jemandem aufgefallen, dass das Mietrecht umfassend im BGB für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geregelt ist? Und Bundesrecht bricht Landesrecht, sogar auf Verassungsebene (siehe hessische Todesstrafe, die sehr lange in der hessischen Landesverfassung stand, aber nicht verhängt oder gar vollstreckt werden konnte, weil das GG die Todesstrafe verbietet).
Der Mietendeckel wird nicht kommen, und wenn für kurze Zeit doch, dann wird er vom BVerfG bei der ersten Klage dagegen wieder einkassiert werden. Das BVerfG ist zwar schon längere Zeit nicht mehr das, was es einmal war, aber in diesem Fall kann es gar nicht anders, als diesen Quatsch für ungültig zu erklären.
(Außerdem weiß ich gar nicht, was das ganze soll. Die Mieten in Berlin sind traumhaft niedrig im Vergleich zu z.B. München oder auch Augsburg.)
Berlin verabschiedet sich für fünf Jahre vom freien Markt (Welt)
Ist eigentlich schon mal jemandem aufgefallen, dass das Mietrecht umfassend im BGB für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geregelt ist? Und Bundesrecht bricht Landesrecht, sogar auf Verassungsebene (siehe hessische Todesstrafe, die sehr lange in der hessischen Landesverfassung stand, aber nicht verhängt oder gar vollstreckt werden konnte, weil das GG die Todesstrafe verbietet).
Der Mietendeckel wird nicht kommen, und wenn für kurze Zeit doch, dann wird er vom BVerfG bei der ersten Klage dagegen wieder einkassiert werden. Das BVerfG ist zwar schon längere Zeit nicht mehr das, was es einmal war, aber in diesem Fall kann es gar nicht anders, als diesen Quatsch für ungültig zu erklären.
(Außerdem weiß ich gar nicht, was das ganze soll. Die Mieten in Berlin sind traumhaft niedrig im Vergleich zu z.B. München oder auch Augsburg.)