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Das "Wahlopfer" von Chemnitz
#51

(28.08.2019, 10:35)Ich_bins schrieb:  Nummerierung durch mich eingefügt.

1.) Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt.
2.) Wie wäre es, wenn sie sich Grundkenntnisse im Rechtsstaat aneignen. Nein man muss dazu nicht Jura studieren
3.) In einem Staat, mit freiheitlicher - demokratischer Grundordnung, der ein Rechtsstaat ist.

Welche Grundkenntnisse im Rechtsstaat vermissen Sie denn?

Ich kann nicht erkennen, dass diese in den Beiträgen unberücksichtigt geblieben sind.

Diese im Fall wichtigen sind doch, dass
die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind war
  • dass die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,
    vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltungvom Gericht berücksichtigt wurde,
    jetzt angezweifelt,
  • dass die Unabhängigkeit des Gerichtes gewährleistet war, jetzt angezweifelt.
Die freiheitlich - demokratische Grundordnung spielt im vorliegenden Fall eine Rolle  =
- Achtung der Menschenrechte, (??)
- die Gewaltenteilung und
- die Unabhängigkeit der Gerichte, anzuzweifeln.
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#52

(28.08.2019, 11:21)Sophie schrieb:  aber sie möchten natürlich lieber nicht sagen, was genau in dieser steht, das verhindert hätte, mit dem Urteil bis nach den Wahlen zu warten. 

Okay sie haben Beitrag #42 nicht verstanden. Das wundert mich nicht.
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#53

(28.08.2019, 11:26)Ich_bins schrieb:  Okay sie haben Beitrag #42 nicht verstanden. Das wundert mich nicht.

Mir scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.
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#54

(28.08.2019, 11:01)Ich_bins schrieb:  Nummerierung durch mich eingefügt

1.) Erkundigen sie sich erst einmal über den Sinn des schriftlichen Urteils. Ihr Satz sagt nur aus, dass sie den Inhalt und Zweck nicht verstanden haben bzw. ihn nicht wissen.

2.) Ich habe mich überhaupt nicht zum Inhalt der Urteils geäußert und meine persönliche Meinung im Forum dargelegt. Auch habe ich keine Aussage getroffen, ob dieser Prozess gemäß der Strafprozessordnung ablaufen ist. Übrigens wird die Verteidigung möglicherweise entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wenn dies nicht so war. Dazu muss man aber erst einmal, die schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung abwarten.

1.) Wenn SIE den Sinn eines schriftlichen Urteils kennen würden, dann würden Sie sicher nicht darauf verzichten, ihn uns hier darzulegen.

Ihre Zuschreibungen können Sie sich sparen - sie fallen nur auf Sie zurück, weil wer so dick die Backen aufbläst sollte mit mehr dienen können als Sie es regelmäßig tun.


2. ) Jetzt stellen Sie sich vor: Die Anwälte des Verurteilten haben so wenig juristische Kenntnisse (im Gegensatz zu Ihnen), dass sie doch bereits Rechtsmittel eingelegt haben, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

https://www.deutschlandfunk.de/toedliche...id=1041091 
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#55

(28.08.2019, 11:30)Sophie schrieb:  1.) Wenn SIE den Sinn eines schriftlichen Urteils kennen würden, dann würden Sie sicher nicht darauf verzichten, ihn uns hier darzulegen.



2. ) Jetzt stellen Sie sich vor: Die Anwälte des Verurteilten haben so wenig juristische Kenntnisse (im Gegensatz zu Ihnen), dass sie doch bereits Rechtsmittel eingelegt haben, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

https://www.deutschlandfunk.de/toedliche...id=1041091 

1.) Grundkenntnisse im Rechtsstaat müssen sie sich schon selber erarbeiten.
2.) Das sie nicht wissen, wann man wie Rechtsmittel einlegen kann, haben sie hier in mehreren Beiträgen unter Beweis gestellt. Ich schreib von:

Zitat:schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung

Rauch

Okay von meiner Seite ist jetzt alles mehrfach dargelegt worden. Der Rest wäre ein totes Pferd reiten. Dazu bin ich nicht bereit. Da ist mir die Zeit viel viel zu schade.
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#56

(28.08.2019, 11:26)Ich_bins schrieb:  Okay sie haben Beitrag #42 nicht verstanden. Das wundert mich nicht.

@ Ich_bins, haben sie schon mal von Anastasius Grün gehört/gelesen.
Wenn nein, gucken Sie WIKI.

Der hat mal gesagt, schon Anfang 19. Jh.
Zitat:Manch Urteil ist ja längst beschlossen, eh' des Beklagten Wort geflossen

PS, off topic.
Anastasius hat auch schöne Gedichte geschrieben, ein besonderes, kurz

                            Die Seele

                          Die Seele warm,
                          das Auge klar,
                          die Lippe wahr,
                          von Stahl der Arm;
                          für´s andre sorgen
                          dein Heut´ und Morgen.
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#57

(28.08.2019, 11:37)Ich_bins schrieb:  1.) Grundkenntnisse im Rechtsstaat müssen sie sich schon selber erarbeiten.
2.) Das sie nicht wissen, wann man wie Rechtsmittel einlegen kann, haben sie hier in mehreren Beiträgen unter Beweis gestellt. Ich schreib von:


Rauch

Okay von meiner Seite ist jetzt alles mehrfach dargelegt worden. Der Rest wäre ein totes Pferd reiten. Dazu bin ich nicht bereit. Da ist mir die Zeit viel viel zu schade.


Sie haben Recht mit der schriftlichen Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung.

Zum Rest: Sie sind reichlich unverschämt. Sie haben auch keine bessere 'juristische' Ausbildung genossen als ich. Mit meiner wären mir im Jurastudium ein paar Semester erlassen worden. Sie plustern sich hier auf als wären Sie mindestens Oberstaatsanwalt. Weit gefehlt. Denn ein solcher hätte die Mittel an der Hand auch mal zu argumentieren. Da ist bei Ihnen regelmäßig Fehlanzeige. Sie werfen nur mit ein paar aufgeschnappten Vokabeln um sich und verweisen dann darauf, dass man sich die Richtigkeit Ihrer Behauptungen selbst zusammensuchen müsse.

Billiger geht es wirklich nicht mehr.

Auch andere User haben schon darauf hingewiesen, dass Links, die Sie setzen regelmäßig ins argumentative Nichts führen. Bzw. man Stunden und Tage darauf verwenden müsste, zu finden, was Sie vllt. meinen könnten. Dabei meinen Sie ja gar nichts - oder besser Sie wissen gar nichts.

Wenn Sie sich damit allerdings gut fühlen, wenn das Ihr Selbstwertgefühl steigern kann - sei es Ihnen vergönnt.

Ach ja,  das   Idea    ist ersetzt worden durch anderweitiges Sichausdemstaubmachens. Man kennt das ja.
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#58

(28.08.2019, 11:37)Ich_bins schrieb:  1.) Grundkenntnisse im Rechtsstaat müssen sie sich schon selber arbeiten.
2.) Das sie nicht wissen, wann man wie Rechtsmittel einlegen kann, haben sie hier in mehreren Beiträgen unter Beweis gestellt. Ich schreib von:

Sorry, aber hier sind Sie derjenige, der falsch liegt! Sie haben geschrieben:

(28.08.2019, 11:01)Ich_bins schrieb:  Übrigens wird die Verteidigung möglicherweise entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wenn dies nicht so war. Dazu muss man aber erst einmal, die schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung abwarten.

Sophie hat Ihnen aufgezeigt, dass die Verteidigung bereits Rechtsmittel eingelegt hat. Dafür muss man auch nicht erst, wie Sie es schreiben, auf die schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung warten. Die Verteidigung kann sofort nach dem Urteilsspruch Rechtsmittel einlegen, die Strafprozessordnung sieht das ohne Bedingungen vor. Um das Urteil begründet anfechten zu können muss allerdings erst einmal das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegen. Wenn das der Fall ist, dann hat die Verteidigung eine angemessene Frist, die Anfechtung des Urteils zu begründen. Im vorliegenden Fall dürfte es auf eine Revision hinaus laufen, da hier ja Verfahrensfehler geltend gemacht werden.
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#59

(28.08.2019, 11:58)Klartexter schrieb:  Sorry, aber hier sind Sie derjenige, der falsch liegt! Sie haben geschrieben:


Sophie hat Ihnen aufgezeigt, dass die Verteidigung bereits Rechtsmittel eingelegt hat. Dafür muss man auch nicht erst, wie Sie es schreiben, auf die schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung warten. Die Verteidigung kann sofort nach dem Urteilsspruch Rechtsmittel einlegen, die Strafprozessordnung sieht das ohne Bedingungen vor. Um das Urteil begründet anfechten zu können muss allerdings erst einmal das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegen. Wenn das der Fall ist, dann hat die Verteidigung eine angemessene Frist, die Anfechtung des Urteils zu begründen. Im vorliegenden Fall dürfte es auf eine Revision hinaus laufen, da hier ja Verfahrensfehler geltend gemacht werden.

Danke, Klartexter, aber der Satz mit dem Rechtsmittel der Verteidigung, dessen Begründung man abwarten müsse, bezog sich auf die von ihm selbst eingebrachte Unterstellung, der Prozess könnte nicht gem. StPO abgelaufen sein. Insofern...

Ansonsten ist es natürlich heiße Luft, die er ins Forum pustet. Wie so oft halt.
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#60

(28.08.2019, 11:56)messalina schrieb:  Aber das stimmt ja gar nicht? Nanu Ich habe damals wirklich viel gekuckt was geschrieben wurde, aber nie habe ich irgendwelche Bilder von verletzten Gehetzten gefunden. Das hat mich dann so zweifeln lassen, weil irgendwo hätten ja da auch mal Opfer sein müssen bei Hetzjagden? Weil Hetzjagden sind ja laut Wikipedia etwas wo die Beute so lange gejagt wird bis sie total erschöpft ist und zur Strecke gebracht wird.

Ach so, es muss also erst mal Blut fließen, sonst war es keine Hetze? Sie sollten weniger VK, ACHGUT und TICHY lesen. Ihr Verständnis von Begriffen ist wirklich haarsträubend!
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