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Berlin - Hochburg des islamischen Antisemitismus
#11

(15.08.2019, 13:28)Ich_bins schrieb:  und wurden sie bei auf Grund ihrer Relgion angegriffen?

... weiß man definitiv, weshalb in Berlin geschubst wurde
und  "angegriffen" machen Sie draus.
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#12

https://www.arte.tv/de/videos/082600-000...emitismus/ 

Zitat:Prügelattacken auf Kippa-Träger, Rapper die Auschwitz-Opfer verhöhnen, jüdische Schüler, die von Klassenkameraden gemobbt werden: Angesichts dieser Vorfälle hat man den Eindruck, dass Judenfeindlichkeit in Deutschland zunimmt. In der Antisemitismus-Debatte wird nun zunehmend auch über den Judenhass unter Muslimen diskutiert.
ARTE Journal 

Interessant auch was der Schriftsteller David Ranan dazu sagt.

PS: Verlinkung Video geht leider nicht.
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#13

(15.08.2019, 13:36)Ich_bins schrieb:  Sie haben vergessen die Quelle zu nennen.
Hier ist sie.

Quelle der Zahlen 

Schmarrn, die Quellenangabe ist in diesem Fall mit Sicherheit nicht erforderlich
und wenn
müssten Sie jetzt noch die Quellen betr. Ew-Zahlen nennen


Beispiel gefällig?
das haben sie an anderer Stelle behauptet, gell   Clown
Zitat:Das ist richtig. Frau Tabak schwimmt im Fahrwasser des Herr Grab.

Sagt das die Wasserwacht und hat man Herrn Grab schon mal in der Kahnfahrt beim Rudern gesehen?
In der Nähe wohnt er ja, sagt User leopold.
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#14

Und hier ein interessantes Interview mit David Ranan, der ein wichtiges Buch geschrieben hat:


Zitat:Sein letztes Buch heißt „Muslimischer Antisemitismus. Eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland?“. Dafür hat Ranan Muslime in Deutschland und Großbritannien befragt. Welche Formen von Antisemitismus gibt es? Wo tritt er wie in Europa auf? Was sind die Grundwerte Europas? Wer gehört dazu, wer nicht?...

Damit kommen wir ja auch zu Ihrer Definition von muslimischem Antisemitismus. Bei den Recherchen für Ihr neues Buch haben Sie festgestellt, dass die Kritik an Israel von arabischer Seite, von muslimischer Seite, nicht als Antisemitismus bezeichnet werden kann, weil es um einen realen Konflikt geht. Ist das richtig?

Was ich sage, ist, dass die Quellen der antijüdischen Äußerungen, der antijüdischen Vorurteile und antijüdischen Verschwörungstheorien, die man in ihrer ganzen Bandbreite auch bei gebildeten Muslimen findet, sich zum Großteil auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina beziehen. Kein Zweifel, die Sprache ist die christliche antijüdische Sprache, die von Christen in den Nahen Osten exportiert wurde.

Interview 

Die alte Frage: Ist Israelkritik Antisemitismus? Das betrifft ja alle Kritiker, egal woher und welcher Religion.
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#15

(15.08.2019, 13:48)nomoi schrieb:  Schmarrn, die Quellenangabe ist in diesem Fall mit Sicherheit nicht erforderlich
und wenn
müssten Sie jetzt noch die Quellen betr. Ew-Zahlen nennen
Es ist eine Frage des Anstandes nicht einfach Zahlen ins Forum zu setzen, sondern die Quelle zu nennen. Yes
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#16

(15.08.2019, 15:54)Ich_bins schrieb:  Es ist eine Frage des Anstandes nicht einfach Zahlen ins Forum zu setzen, sondern die Quelle zu nennen. Yes

Vielleicht kann ich ´s mir merken. Ob ich ´s auch anwenden werde,
hängt dann, zum Zeitpunkt, davon ab ob ich´s für richtig halte.   Thumbup

Ansonsten, bitte fordern doch nicht ausgerechnet Sie Anstand ein.
Haben Sie sich nicht heute schon über einen rechtskräftig Verurteilten lustig gemacht,
nach dessen Verbüßung seiner Strafe?
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#17

(15.08.2019, 16:19)nomoi schrieb:  nach dessen Verbüßung seiner Strafe?

Das ist Unsinn.

Die Verbüßung der Strafe wurde nur ausgesetzt. Das ist im den §§ 57, 57a StGB, §§ 454, 463 Abs. 3 StPO nachzulesen.

Ende des Disput über das Thema weil:

My
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#18

(16.08.2019, 08:16)Ich_bins schrieb:  Das ist Unsinn.

Die Verbüßung der Strafe wurde nur ausgesetzt. Das ist im den §§ 57, 57a StGB, §§ 454, 463 Abs. 3 StPO nachzulesen.

Ende des Disput über das Thema weil:

My

Sie sind im Irrtum, denn die von Ihnen genannten Paragraphen haben nichts damit zu tun. Herr Förster hat zwei Drittel seiner Strafe abgesessen, und wenn man die U-Haft hinzurechnet, dann hat er sogar die Strafe voll abgesessen. Denn dort saß er bereits seit 2016. Vor dem Gesetz hat er für seine Taten gebüßt, das letzte Drittel ist ja zur Bewährung ausgesetzt. Wenn er also nochmal gegen das Gesetz verstößt, dann muss er die Reststrafe auch absitzen. Nichts anderes als damals bei Herrn Hoeness. Lässt man sich in der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen, dann gilt die Strafe als vollzogen. Auch wenn Sie mit der Kirche nichts am Hut haben, werden Sie ja trotzdem den Satz von Jesus kennen: Derjenige unter euch, der ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein!
Und nur persönlich bemerkt: Herr Förster wird es ungleich schwerer als "normale" Straftäter haben, wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Da sind Häme und Spott nun wirklich unangebracht!
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#19

(16.08.2019, 08:16)Ich_bins schrieb:  Das ist Unsinn.

Die Verbüßung der Strafe wurde nur ausgesetzt. Das ist im den §§ 57, 57a StGB, §§ 454, 463 Abs. 3 StPO nachzulesen.

Ende des Disput über das Thema weil: ....

Jetzt erkläre ich Sie endgültig zum Forumssieger!

Mit großem Abstand führen Sie zum Gipfel der Dummheit
und ziehen schon ihre Flagge auf.

Ich verweise auf Ihren offensichtlichen Mangel an Anstand
und Sie antworten mit der Strafprozessordnung, ja geht´s noch!
Ihre Gedankenfür.z.e sind noch im Zimmer des Gerichtspräsidenten zu hören!
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#20

(16.08.2019, 09:58)Klartexter schrieb:  [...]
Und nur persönlich bemerkt: Herr Förster wird es ungleich schwerer als "normale" Straftäter haben, wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen.
[...]

Ja - das wird so sein. Er wird gute Freunde brauchen - falls er sie noch hat.
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