Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Fall Lügde
#1

Bewährungsstrafe im Missbrauchsfall Lügde  Sad   



Ich kann die Empörung über die Bewährungsstrafe nachvollziehen.
Zitieren
#2

(19.07.2019, 08:16)Bogdan schrieb:  Bewährungsstrafe im Missbrauchsfall Lügde  Sad   



Ich kann die Empörung über die Bewährungsstrafe nachvollziehen.

Das ist bei Nichtjuristen so üblich.
Zitieren
#3

(19.07.2019, 08:16)Bogdan schrieb:  Bewährungsstrafe im Missbrauchsfall Lügde  Sad   



Ich kann die Empörung über die Bewährungsstrafe nachvollziehen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat, vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. In diesem Fall handelt es sich um einen voll geständigen, nicht vorbestraften Mann, welcher auch einen Opferausgleich angeboten hat und zudem eine günstige Sozialprognose aufweist. Das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe vor, genau die hat die zuständige Richterin dann auch verhängt. 
Zitieren
#4

(19.07.2019, 11:14)Klartexter schrieb:  
Deutschland ist ein Rechtsstaat, vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. In diesem Fall handelt es sich um einen voll geständigen, nicht vorbestraften Mann, welcher auch einen Opferausgleich angeboten hat und zudem eine günstige Sozialprognose aufweist. Das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe vor, genau die hat die zuständige Richterin dann auch verhängt. 

- Das wurde von mir nicht in Zweifel gezogen. Ob das Urteil Bestand hat, wird die Revision zeigen, wenn die Revision der Staatsanwaltschaft angenommen wird.

- Zum Rechtsstaat gehört auch, dass Menschen anderer Meinung sein dürfen und die Strafe für zu milde halten. Ein Urteil mit Bewährung war nicht zwangläufig ein muss.

-

Zitat:Aus Sicht des nordrhein-westfälischen Familienministers Joachim Stamp (FDP ) zeigt das Urteil Rechtslücken. "Das Strafrecht reicht hier nicht aus", kritisierte er. "Es kann nicht sein, dass es bei einem solchen Vergehen, was Leben zerstört, eine Bewährungsstrafe geben kann." Der FDP-Politiker wollte das jedoch nicht als Gerichtsschelte verstanden wissen.
Quelle 


Für alle Hineininterpretierer:
Nein ich habe nicht gefordert, rückwirkend das Strafmaß zu höhen.

- Ich hoffe, dass der Gutachter mit der günstigen Sozialprognose recht hat und keine Kinder in Zukunft unter einer Fehldiagnose leiden müssen.
  In diesem Zusammenhang würde mich aus Neugier interessieren: Wie oft ist es vorgekommen, dass die günstigen Sozialprognosen der Gutachter recht hatten.
  Für alle Hineininterpretierer:
  Nein die Statistik hätte keine Aussagekraft ob die Sozialprognose eintrifft oder nicht.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste