(29.10.2019, 22:56)Sophie schrieb: Das war jetzt aber nicht ganz das Thema, Frank.
Es geht doch darum, dass man einer Person, die Anspruch auf einen bestimmten Grundsatz hat, unter diesen fallen lässt, indem man so tut als ob sie ein Einkommen hätte, das sie eben nicht hat.
Öhm... Doch, s, #86.
Das im zweiten Satz erlebe ich auch jedes Mal bei der Krankenkasse. Der gesetzliche Beitrag steigt zwar "in der Mitte" ungefähr proportional zum Einkommen. Aber es gibt sowohl unten eine Mindestgrenze, als auch oben einen Höchstsatz, die sogenannte "Beitragsbemessungsgrenze". Und beides ist ungerecht. Wer nur ein Einkommen von sagen wir mal 700 € netto im Monat hat, muss den Mindestsatz bezahlen, der ca. einem fiktiven Einkommen von 850 oder ein bisschen mehr € entspricht. Billiger wird's nicht. Und Einkommen von sagen wir mal 12.000 € werden verhältnismäßig dazu lächerlich gering belastet.
Das ganze System gehört reformiert. Ein fester Prozentbetrag vom Einkommen müsste her, ohne Grenzen oben und unten, und alle müssten einzahlen, auch Beamte. Wie in der Schweiz, da geht das auch sehr gut. Wer sich zusätzlich noch die Zähne versichern lassen will oder gerne ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus hätte, kann sich ja gerne obendrauf noch privat versichern. Aber in die gesetzliche KV einzahlen müsste er nach meinem Modell trotzdem.
Das alles und noch viel mehr würd ich machen, wenn ich König von Deutschland wär.
Ach ja, und dass Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert sind, gäbe es bei mir auch nicht. Der Grundsatz lautet: eine Person -> eine Krankenversicherung.