Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Bischof Mixa hält Vortrag bei der Augsburger AfD
#21

(14.05.2019, 09:39)nomoi schrieb:  Auch nicht in meinen Augen.

Mixa ist jedoch viel mehr als "Hardliner" in Erscheinung getreten, unsympathisch.

Alles andere als ein guter Hirte!

Tja - so verschieden können Menschen auf andere wirken. Ich fand ihn nicht unsympathisch. 
Ich sollte noch anmerken, daß ich kein Katholik bin. Spielt aber in meiner Einschätzung keine Rolle.
Zitieren
#22

(14.05.2019, 09:23)Bogdan schrieb:  Weil er mit dem offiziellen Briefbogen mit AfD von Markus Bayerbach eingeladen wurde, wusste er nicht das es sich um die AfD handelt.
Mixa könnte ja Herrn Bayerbach das Gegenteil beweisen und den Briefkopf veröffenltichen.
Sehr sehr gut dass dieser .... extrem stark an Mitglieder verliert. Devil

Man kann nur hoffen, dass bei der erneuten Unterredung "die eine oder andere Watschen" fällt.  Devil

Martin
Zitieren
#23

(14.05.2019, 16:34)Bogdan schrieb:  Übrigens fällt Nono-smiley-face-Sekte für die Katholische Kirche unter die Meinungsfreiheit der BRD. Das hat ein Amtsgericht in Berlin entschieden. Das hat mich doch etwas überrascht.

Ich wäre trotzdem vorsichtig. Ein Berliner Amtsgerichtsurteil ist kein Grundsatzurteil und schon gar nicht bindend. Ein wenig anders sähe es aus, wenn das Urteil vom BGH wäre. Will sagen, das kann ein anderer Amtsrichter woanders (z.B. im überwiegend katholischen Teil Bayerns, also hier) ganz anders sehen.

Der eigentliche Skandal ist ja, dass es bei uns den § 166 StGB gibt. Die Vorschrift würde in einen Gottesstaat passen, aber nicht hierher.

Zitat:
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Und dann noch als Gummiparagraph ausgestaltet. Was ist der "öffentliche Frieden"? Was ist "geeignet", ihn zu "stören"? Darunter kann man als Richter alles oder auch nichts subsummieren, ganz wie man will und persönlich veranlagt ist.
Zitieren
#24

(14.05.2019, 18:44)UglyWinner schrieb:  Tja - so verschieden können Menschen auf andere wirken. Ich fand ihn nicht unsympathisch. 
Ich sollte noch anmerken, daß ich kein Katholik bin. Spielt aber in meiner Einschätzung keine Rolle.

“Character is like a tree and reputation its shadow.
The shadow is what we think it is and the tree is the real thing.”  
― Abraham Lincoln
Zitieren
#25

(14.05.2019, 20:35)PuK schrieb:  Ich wäre trotzdem vorsichtig. Ein Berliner Amtsgerichtsurteil ist kein Grundsatzurteil und schon gar nicht bindend. Ein wenig anders sähe es aus, wenn das Urteil vom BGH wäre. Will sagen, das kann ein anderer Amtsrichter woanders (z.B. im überwiegend katholischen Teil Bayerns, also hier) ganz anders sehen.

Der eigentliche Skandal ist ja, dass es bei uns den § 166 StGB gibt. Die Vorschrift würde in einen Gottesstaat passen, aber nicht hierher.


Und dann noch als Gummiparagraph ausgestaltet. Was ist der "öffentliche Frieden"? Was ist "geeignet", ihn zu "stören"? Darunter kann man als Richter alles oder auch nichts subsummieren, ganz wie man will und persönlich veranlagt ist.

Also ich würde den "öffentlichen Frieden" in dieser "Gegend" ansiedeln:


Zitat:                              § 130  StGB
                           Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

.......
Zitieren
#26

(15.05.2019, 18:44)messalina schrieb:  So, ich glaube, jetzt habe ich durch Nachdenken herausgefunden, dass Angela Merkel sich strafbar gemacht hat.

Also:

.....

So, ich musste in Ihrem Fall gar nicht besonders nachdenken.
Sie machen sich regelmäßig der Volksverhetzung strafbar ...

Zitat:§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,   wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

....    dann wären Sie mal kurzzeitig ruhig gestellt!
Zitieren
#27

Sorry falscher Thread Blush
Zitieren
#28

(15.05.2019, 19:13)nomoi schrieb:  So, ich musste in Ihrem Fall gar nicht besonders nachdenken.
Sie machen sich regelmäßig der Volksverhetzung strafbar ...


....    dann wären Sie mal kurzzeitig ruhig gestellt!

Vergessen Sie es, Selbstreflektion ist nicht die Stärke von............ähm tja (m/w/d).
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
22.01.2024, 19:09
Letzter Beitrag von Martin
27.08.2023, 12:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste