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Länder planen weitreichendes Messerverbot
#21

Hadmut Danisch zum

Messerverbot 
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#22

   

..................................................................
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#23

Fefe hat auch was (kurzes) dazu:

Fefe zum Messerverbot 
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#24

Das Symbolbild da oben beim FCAler, das Embedly da bringt, ist wieder mal ein totaler Missgriff.

[Bild: https://i-cdn.embed.ly/1/display/crop?he...&width=636 ]

Und das (Bildunterschrift aus dem T-Online-Artikel) ist in dieser Form irreführend, denn man könnte im Umkehrschluss meinen, bis 12 cm Klingenlänge wären diese Dinger bisher legal. So einfach ist es aber wieder mal nicht.

Zitat:Springmesser: Dem Medienbericht zufolge soll das Mitführen von Springmessern komplett verboten werden.

Man hätte zumindest dazuschreiben müssen, welche Einschränkungen es jetzt schon gibt (Klingenlänge bei Springmessern max. 85 mm, nicht 120, und nicht zweiseitig geschliffen).

Diese Art von Messern ("Einhandmesser", z.B Butterflys oder Springmesser wie das abgebildete) sind schon lange (seit 2008) bauartbedingt und Springmesser bei nennenswerter Klingenlänge, verboten. Und zwar nicht nur in der Öffentlichkeit. Die darf man nicht mal zuhause haben. Der Umgang damit ist verboten, nicht nur das Führen ("Führen" = in der Öffentlichkeit).

Zitat:
Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
  1. Anscheinswaffen,
  2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
  1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

(Anmerkung, speziell für Messalina: Selbstverteidigung ist kein berechtigtes Interesse in diesem Sinn.)

S. dazu auch Anlage 2 zum WaffG: 

Zitat:Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
(...)
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist;

1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4, (...)

Aus Anlage 1:

Zitat:2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),


Bei den Butterflys kommt es also nicht auf die Klingenlänge an. Die sind immer illegal.

Wenn man jetzt aber einen Schlitzschraubendreher vorne anschleifen würde, damit's besser flutscht, dann könnte man den mit sich rumtragen. Von Schraubendrehern ist im WaffG nicht die Rede...
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#25

Am besten auch zu Hause Messer- und Hammerverbot.
Dann werden auch keine Kinder und Ehefrauen mehr von ihren Männern zu Hause abgeschlachtet wie es in letzter Zeit häufiger in deutschen Haushalten vorkam.

Also bitte doch kein Plastikbesteck abschaffen!
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#26

In letzter Zeit sehe ich immer öfter an Dönerbuden, dass die dort das gegrillte Fleisch nicht mehr mit dem großen Messer vom Spieß schneiden, sondern mit so einer Art elektrischem Rasierapparat, wie ihn so ähnlich auch Friseure einsetzen, wenn man die Haare ganz kurz will.

Könnte das auch etwas mit dem WaffG, und der langen, feststehenden Klinge vom traditionellen Dönermesser zu tun haben? Weil, schärfer und länger und feststehender geht ja kaum, wenn man mal von Bajonetten, Macheten und Samurai-Schwertern absieht. Und mehr in der Öffentlichkeit geht auch kaum.
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#27

(13.05.2019, 02:39)PuK schrieb:  In letzter Zeit sehe ich immer öfter an Dönerbuden, dass die dort das gegrillte Fleisch nicht mehr mit dem großen Messer vom Spieß schneiden, sondern mit so einer Art elektrischem Rasierapparat, wie ihn so ähnlich auch Friseure einsetzen, wenn man die Haare ganz kurz will.

Könnte das auch etwas mit dem WaffG, und der langen, feststehenden Klinge vom traditionellen Dönermesser zu tun haben? Weil, schärfer und länger und feststehender geht ja kaum, wenn man mal von Bajonetten, Macheten und Samurai-Schwertern absieht. Und mehr in der Öffentlichkeit geht auch kaum.

Hab ich auch schon gesehen. Aber ich vermute mal, daß das eher praktische Gründe hat.
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#28

(13.05.2019, 08:47)UglyWinner schrieb:  Hab ich auch schon gesehen. Aber ich vermute mal, daß das eher praktische Gründe hat.

Klar ist es praktischer, wenn Döner-Ali deshalb nicht im "Katzenstadel" * übernachten muss.

*synonym Clown
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