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#21

(09.04.2019, 08:38)Martin schrieb:  Sind die Parkplätze am Zoo nicht ohnehin Privatbesitz? Dann übt der Eigentümer lediglich sein Hausrecht aus, wenn er Parkplatzanweiser beschäftigt. Möglich, dass, wenn diese Mitarbeiter schon auf der öffentlichen Straße fuchteln, diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Allerdings könnte man das mit einer unmittelbaren Gefahrenabwehr begründen. Und, zu guter letzt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Martin

Darum geht es aber nicht. Gesperrt wurde die Zufahrtsstraße (Siebentischstraße), die auch in Wohngebiete führt.

Erinnern wir uns bitte daran, dass solche privaten Sicherheitsdienste (oder eben Hobbyclubs, in denen sich Leute in ihrer Freizeit gerne wichtig machen), beispielsweise zu den Maxfesten Anwohner nicht in ihre Wohnungen ließen, wenn sie ein Gurkenglas (besser ein Glas randvoll mit Essiggurken) in ihrer Tasche mit sich führten. Entweder musste Anwohner mit Einkauf oder der Einkauf draußen bleiben.

(Anmerkung:In diesem Forum unterhält man sich über ganz anderen Scheiß. Wenn mal jemand eine Frage aufwirft, die durchaus interessant ist, muss das ja im Rahmen DER MEINUNGSFREIHEIT nicht unbedingt als Meckerei abgetan werden.

Kann ja am Ende der Überlegungen und Aufklärungsarbeit festgestellt wird, dass das alles seine Richtigkeit hat, dann war das Forum sogar mal zu was nütze.)
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#22

Wie ich heute in der AA lesen konnte, sind die Anwohner im Spickel froh und erleichtert dass durch die angeordneten Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr verhindert oder stark reduziert werden konnte und nur das zählt.
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#23

(09.04.2019, 09:30)derfnam schrieb:  Wie ich heute in der AA lesen konnte, sind die Anwohner im Spickel froh und erleichtert dass durch die angeordneten Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr verhindert oder stark reduziert werden konnte und nur das zählt.

Gegen die Anordnung der Maßnahmen durch die Stadt ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden.
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#24

(09.04.2019, 09:32)Sophie schrieb:  Gegen die Anordnung der Maßnahmen durch die Stadt ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden.

Auch die Umsetzung hat funktioniert und den Betroffenen zu einem besseren Wochenende verholfen. Bürgernähe nennt man das wohl und wird doch immer wieder gefordert.
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#25

(09.04.2019, 09:32)Sophie schrieb:  Gegen die Anordnung der Maßnahmen durch die Stadt ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden.

Der ACO ist gewiß ein ehrenwerter Verein, auch sein Auftritt mit der corporate identity in THW- oder Polizeiblau. Nur ist das nicht jedem und mir war es auch nicht klar, woher er seine Autorität bezieht und das war PuKs berechtigte Frage.
Ein Armband mit dem Wappen der Stadt wäre da nicht schlecht. Ist zwar noch kein Ausweis der Befugnis, aber immerhin sähe es offizieller aus.
Der Vorschlag kostet nichts und die Durchführung nicht viel Zwinker
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#26

(09.04.2019, 11:21)forest schrieb:  Der ACO ist gewiß ein ehrenwerter Verein, auch sein Auftritt mit der corporate identity in THW- oder Polizeiblau. Nur ist das nicht jedem und mir war es auch nicht klar, woher er seine Autorität bezieht und das war PuKs berechtigte Frage.
Ein Armband mit dem Wappen der Stadt wäre da nicht schlecht. Ist zwar noch kein Ausweis der Befugnis, aber immerhin sähe es offizieller aus.
Der Vorschlag kostet nichts und die Durchführung nicht viel Zwinker

Auch noch mal ein interessanter Aspekt. Sehr gut. Genau. Woher weiß man denn, dass...

Stelle ich mich auch mal in irgendeiner hochoffiziell wirkenden Montur irgendwohin und regele was Nettes. Wenn jemand fragt, bin ich im Auftrag der Stadt unterwegs.

Ach man könnte die Regler mal nach ihrer Legitimation fragen. Ob die den Bescheid aus der Tasche ziehen können?
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#27

(09.04.2019, 11:39)Sophie schrieb:  Auch noch mal ein interessanter Aspekt. Sehr gut. Genau. Woher weiß man denn, dass...

Stelle ich mich auch mal in irgendeiner hochoffiziell wirkenden Montur irgendwohin und regele was Nettes. Wenn jemand fragt, bin ich im Auftrag der Stadt unterwegs.

Ach man könnte die Regler mal nach ihrer Legitimation fragen. Ob die den Bescheid aus der Tasche ziehen können?

https://www.aco-verein.de/img/slider-FLB.jpg 

So viel noch zu dieser intelligenten Frage, Sophie!
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#28

(09.04.2019, 00:56)Sophie schrieb:  Du verstehst das Problem offenbar immer noch nicht. Ich erklär's dir mal:

Die Dult - egal ob Oster- oder Herbst-- beansprucht turnusmäßig den öffentlichen Straßenraum der Vogel- und Oberen Jakobermauer.

Dafür stellt der Berufsverband oder wer auch immer bei der Stadt einen Antrag, den diese genehmigt. In dieser Genehmigung steht dann der Zeitraum, in dem die Straße gesperrt werden darf und vermutlich noch einige Auflagen und Bedingungen.

So ist es auch mit der Freilichtbühne, nur dass die Stadt da selbst Veranstalter ist - inzwischen ja nicht mehr, da Staatstheater aber das tut nichts zur Sache.

Spielplan Frelichtbühne - Anordnung ab wann an den Spieltagen welche Straßen gesperrt werden und welche Umleitungen ausgewiesen.

Bei der Sperrung am Zoo ist das aber nicht so einfach, da fällen Leute vor Ort in Abhängigkeit von äußeren Umständen Entscheidungen. Das sind durchaus hoheitliche Eingriffe. Das solltest sogar du verstehen, dass da ein Unterschied ist. Zwinker

(Hier noch eine 146seitge Abhandlung darüber, was du für so ganz selbstverständlich hältst  https://www.degruyter.com/downloadpdf/bo...06.220.pdf   )

Puh, das PDF hat's ja in sich. Ich bin immer noch erst halb durch damit. Aber es trifft genau den Punkt. Danke fürs Verlinken, Sophie!

@Klartexter: Und es bestätigt mich in dreierlei Weise, nämlich dass die Sache a) höchst komplex ist, b) explizite Rechtsgrundlagen kaum und dann nur auf Teilgebieten bis gar nicht vorhanden sind, und deswegen c) kann man solchen kühnen Konstrukten und Vorgehensweisen mit Fug und Recht äußerst kritisch gegenüberstehen. Auch der Autor ist alles andere als begeistert davon, wie das zunehmend läuft, kann man zwischen den Zeilen herauslesen. Klare Leseempfehlung, auch wenn es sehr viel Text ist, selbst wenn man den vielen Fußnoten nicht nachgeht.
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#29

(09.04.2019, 11:56)PuK schrieb:  @Klartexter: Und es bestätigt mich in dreierlei Weise, nämlich dass die Sache a) höchst komplex ist, b) explizite Rechtsgrundlagen kaum und dann nur auf Teilgebieten bis gar nicht vorhanden sind, und deswegen c) kann man solchen kühnen Konstrukten und Vorgehensweisen mit Fug und Recht äußerst kritisch gegenüberstehen. Auch der Autor ist alles andere als begeistert davon, wie das zunehmend läuft, kann man zwischen den Zeilen herauslesen. Klare Leseempfehlung, auch wenn es sehr viel Text ist, selbst wenn man den vielen Fußnoten nicht nachgeht.

Ich habe es jabereits geschrieben: Theorie und Praxis. Es ist immer wieder lustig, wenn hier Verschwörungstheorien aufgegriffen werden. Oder sich einige klüger dünken, weil sie irgendwo etwas gelesen haben und dann frei Gusto interpretieren. Dein beruflicher Weg in Ehren, aber deshalb bist Du trotzdem nicht unbedingt kompetent. Den Verein ACO gibt es schon weit über 25 Jahre, und Du darfst annehmen, dass die Kompetenzen des ACO längst auf rechtliche Bedenken abgeklopft wurden. Der Verein wirkt ja auch nicht irgendwo im Verborgenen, die Aktivitäten sind sowohl bei Polizei, Stadt und Landesregierung hinreichend bekannt.

Gerade bei der Polizei achtet man sehr darauf, dass keine unberechtigten Personen hoheitliche Aufgaben übernehmen, Stichwort Bürgerwehr. Aber gerade bei der Polizei ist man sehr froh darüber, dass bestimmte Dienstleistungen durch den ACO übernommen werden. Es sollte hier eigentlich hinreichend bekannt sein, dass gerade die Polizei personell unterbesetzt ist. Daher ist es durchaus rechtens, wenn man dann bestimmte Tätigkeiten an andere Organisationen delegiert. Genau das geschieht seit über 25 Jahren hier in Augsburg, und bisher hat es keine einzige Beschwerde gegeben, dass der Verein oder eines seiner Mitglieder Kompetenzen überschritten hätte.

Noch kurz zu dem verlinkten PDF, da ist auf Seite 1 das zu lesen:

Zitat:Der vorliegende Text stimmt mit dem in St. Gallen gehaltenen Vortrag bis auf redezeitbedingte Kürzungen der mündlichen Fassung überein und ist auf dem Stand vom 2. Oktober 2002.

Wir schreiben inzwischen das Jahr 2019 und inzwischen hat es diverse Gesetzesänderungen gegeben. Mögen sich Akademiker und selbst ernannte Gelehrte gerne darüber streiten, wer denn nun die richtige Sicht hat - für mich ist wichtiger, dass etwas im Alltag funktioniert.
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#30

(09.04.2019, 13:34)Klartexter schrieb:  
Ich habe es jabereits geschrieben: Theorie und Praxis. Es ist immer wieder lustig, wenn hier Verschwörungstheorien aufgegriffen werden. Oder sich einige klüger dünken, weil sie irgendwo etwas gelesen haben und dann frei Gusto interpretieren. Dein beruflicher Weg in Ehren, aber deshalb bist Du trotzdem nicht unbedingt kompetent. Den Verein ACO gibt es schon weit über 25 Jahre, und Du darfst annehmen, dass die Kompetenzen des ACO längst auf rechtliche Bedenken abgeklopft wurden. Der Verein wirkt ja auch nicht irgendwo im Verborgenen, die Aktivitäten sind sowohl bei Polizei, Stadt und Landesregierung hinreichend bekannt.

Gerade bei der Polizei achtet man sehr darauf, dass keine unberechtigten Personen hoheitliche Aufgaben übernehmen, Stichwort Bürgerwehr. Aber gerade bei der Polizei ist man sehr froh darüber, dass bestimmte Dienstleistungen durch den ACO übernommen werden. Es sollte hier eigentlich hinreichend bekannt sein, dass gerade die Polizei personell unterbesetzt ist. Daher ist es durchaus rechtens, wenn man dann bestimmte Tätigkeiten an andere Organisationen delegiert. Genau das geschieht seit über 25 Jahren hier in Augsburg, und bisher hat es keine einzige Beschwerde gegeben, dass der Verein oder eines seiner Mitglieder Kompetenzen überschritten hätte.

Noch kurz zu dem verlinkten PDF, da ist auf Seite 1 das zu lesen:

Wir schreiben inzwischen das Jahr 2019 und inzwischen hat es diverse Gesetzesänderungen gegeben. Mögen sich Akademiker und selbst ernannte Gelehrte gerne darüber streiten, wer denn nun die richtige Sicht hat - für mich ist wichtiger, dass etwas im Alltag funktioniert.

Ich muss vor so viel Lernresistenz leider kapitulieren. Meine didaktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind jetzt leider ausgeschöpft.

Wie Gerhard Polt schon so richtig bemerkte

Zitat:Wenn ein Bub absolut nicht will, dann kommst du mit Schlägen allein auch nicht weiter.

Das Beste ist aber das da, das möchte ich deshalb nochmal herausheben:

(09.04.2019, 13:34)Klartexter schrieb:  
Es sollte hier eigentlich hinreichend bekannt sein, dass gerade die Polizei personell unterbesetzt ist. Daher ist es durchaus rechtens, wenn man dann bestimmte Tätigkeiten an andere Organisationen delegiert.

Weil der Staat es woanders völlig verkackt hat und total sinnlos und volkswirtschaftlich* unsinnig (bei Null- oder sogar negativen Zinsen!) die "schwarze Null" zum Mantra erhoben hat, sollen bestimmte Dinge, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, plötzlich rechtens sein? Der fragwürdige Zweck heiligt und legalisiert also jedes Mittel?Stur

Und ich wiederhole es nochmal: Dass es den ACO schon lange gibt und das schon lange so läuft, ist genauso wenig ein Argument, wie dass der Vortrag, auf dem das Skript basiert, schon über 15 Jahre alt ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht in Deutschland. Kapier's halt endlich mal. Oder benenne die Rechtsgrundlagen, die seit 2002 neu geschaffen wurden. Denn jedes staatliche Handeln, also auch das Delegieren von eigentlich staatlichen Aufgaben an Private, muss durch irgendein Gesetz oder wenigstens durch eine Verordnung gedeckt sein.** Aber ich sag's dir gleich: Du wirst keine Rechtsgrundlage finden, denn es gibt sie noch immer nicht. Die rechtliche Ausgangsposition ist immer noch die selbe wie damals. Insofern ist das Skript durchaus noch aktuell und lesenswert.

Aber dir kann man es offenbar sogar auf dem Silbertablett servieren. Wenn dir nicht passt, was da voraussichtlich drinsteht, dann nimmst du es vorsorglich einfach gar nicht erst zur Kenntnis. Es könnte ja Schlaglöcher in dein festgefahrenes Weltbild reißen. Und ich kann dir versichern, dass es mit meinem Sachverstand in der Juristerei weiter her ist als mit deinem und dass ich die Entwicklungen auf diesem Gebiet immer noch sehr genau verfolge obwohl ich nicht mehr aktiv dabei mitwirke, sondern nur noch als Beobachter daran teilnehme. Ungefähr so, wie du die Spiele des FCA verfolgst, obwohl du da nicht selber mitkickst.
________
*) Der Staat ist eben keine schwäbische Hausfrau und der Staatshaushalt ist kein schwäbischer Haushalt. Auch wenn unsere Kandesbunzlerin so richtig schön falsch das Gegenteil behauptet hat. Sie hat den Unterschied zwischen Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft nicht verstanden. Da hätte sie also besser den Mund gehalten, denn da fehlt es bei ihr am grundlegenden Verständnis der Dinge.
**) Eine Genehmigung oder ein Auftrag der Stadt für den ACO ist also vergleichbar mit einer "Untervollmacht", die der eigentlich Bevollmächtigte einem Dritten erteilt. Die Untervollmacht ist aber völlig wertlos, wenn die eigentliche Vollmacht fehlt.
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