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#11

(08.04.2019, 17:57)forest schrieb:  Auf der Homepage des ACO wird zwar das im Sinne von PuKs Frage angegeben



aber nicht, was ACO heißt und vor allem die Befugnis seiner Auftraggeber, aufgrund welcher Vorschriften sie ihm Aufträge übertragen kann und wie weit bzw. tief/hoch hoheitlicher Art die sein dürfen.

Vielleicht liest vom ACO eine/r mit und bereichert die Homepage mit Kleingedrucktem und den nötigen §§ dran.

ACO ist die Abkürzung für Augusta Club Ordnungsdienst. Dieser Verein wird von der Stadt Augsburg beauftragt, wenn wie bei Freilichtbühne oder Zoo temporär Straßen gesperrt werden. Denn im Gegensatz zu diversen Behauptungen hier ist es eben nicht Aufgabe der Polizei, Straßensperrungen vorzunehmen. Das obliegt der Stadt Augsburg, und diese arbeitet seit Jahren mit ACO zusammen. Denn die Stadt Augsburg müsste für die Sperrungen bei Freilichtbühne oder Zoo eigenes Personal einsetzen, was zum einen zu zahlreichen Überstunden und zu erheblichen Mehrkosten führt.

Wer meinem Link gefolgt ist und dort auch den Inhalt gelesen hat, der weiß inzwischen, dass der Verein gemeinnützig ist und ehrenamtlich arbeitet. Ich zitiere mal:

Zitat:Die Unfallfolgehilfe ist das bundesweit einmalige Vorzeigeprojekt des ACO e.V. in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Schwaben Nord. Die UFH hilft kostenlos und unkompliziert Menschen, die durch ein Schadensereignis in Not geraten sind, beispielsweise aufgrund eines Verkehrsunfalls oder Brandes.
Natürlich erhält der Verein beim Einsatz für die Stadt Augsburg eine Aufwandsentschädigung, aber der Betrag ist weit geringer als beim Einsatz von eigenen städtischen Mitarbeitern anfallen würde. Die Mitglieder des Vereins sind auch im direkten Kontakt mit der Polizei und der Stadt bei diesesn Einsätzen, sie nehmen auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr, sondern führen nur die Anweisungen der beteiligten Ämter und Behörden aus.

Ich frage mich, ob Puk oder andere auch einen Straßenbauarbeiter nach der Rechtsgrundlage einer Vollsperrung fragen würden. Derzeit ist die Schertlinstraße gesperrt - nein, nicht von der Polizei, sondern von Arbeitern der Baufirma, welche im Auftrag der Stadt dort arbeitet. Soviel mal zu Rechtsgrundlagen.
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#12

(08.04.2019, 20:19)Klartexter schrieb:  
ACO ist die Abkürzung für Augusta Club Ordnungsdienst. Dieser Verein wird von der Stadt Augsburg beauftragt, wenn wie bei Freilichtbühne oder Zoo temporär Straßen gesperrt werden. Denn im Gegensatz zu diversen Behauptungen hier ist es eben nicht Aufgabe der Polizei, Straßensperrungen vorzunehmen. Das obliegt der Stadt Augsburg, und diese arbeitet seit Jahren mit ACO zusammen. Denn die Stadt Augsburg müsste für die Sperrungen bei Freilichtbühne oder Zoo eigenes Personal einsetzen, was zum einen zu zahlreichen Überstunden und zu erheblichen Mehrkosten führt.

Wer meinem Link gefolgt ist und dort auch den Inhalt gelesen hat, der weiß inzwischen, dass der Verein gemeinnützig ist und ehrenamtlich arbeitet. Ich zitiere mal:

Natürlich erhält der Verein beim Einsatz für die Stadt Augsburg eine Aufwandsentschädigung, aber der Betrag ist weit geringer als beim Einsatz von eigenen städtischen Mitarbeitern anfallen würde. Die Mitglieder des Vereins sind auch im direkten Kontakt mit der Polizei und der Stadt bei diesesn Einsätzen, sie nehmen auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr, sondern führen nur die Anweisungen der beteiligten Ämter und Behörden aus.

Ich frage mich, ob Puk oder andere auch einen Straßenbauarbeiter nach der Rechtsgrundlage einer Vollsperrung fragen würden. Derzeit ist die Schertlinstraße gesperrt - nein, nicht von der Polizei, sondern von Arbeitern der Baufirma, welche im Auftrag der Stadt dort arbeitet. Soviel mal zu Rechtsgrundlagen.

Es wird durch die ständigen Wiederholungen nicht besser.

Natürlich kann man bei der Stadt Augsburg eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen. Das kann z.B. jeder, bei dem die Fassade des Hauses direkt an die Straße angrenzt. Wenn es dann keine andere Möglichkeit gibt, ein Gerüst aufzubauen oder einen Kran, kann man den Gehweg oder die Straße sperren. Aber nicht einfach so, wenn es einem gerade nötig erscheint. Und genau das macht der ACO aber. Er holt sich quasi eine Generalvollmacht und entscheidet dann im Alleingang, wann der Parkplatz voll ist und die Zufahrt dazu gesperrt werden muss. Das geht so nicht.

Ich kann mir ja auch noch sechs andere suchen und einen AVOD e.V. (Augusta Vindelicorum Ordnungsdienst) gründen. Und wenn ich mir dann noch eine Vollmacht von der Stadt hole, darf ich dann auch jederzeit die Straße vor meiner Wohnung sperren, weil mich der sinnlose Parkplatzsuchverkehr nervt? Wenn die nämlich mit dem Zug kämen, dann könnten sie zu Fuß diese Stelle hier vom Hauptbahnhof aus auch in einer Viertelstunde erreichen. Stattdessen kommen sie mit dem Auto und suchen dann hier 15 oder 20 Minuten nach Parkplätzen, die es nur ganz kurzeitig (weil sie sofort wieder von jemand anderem besetzt werden) und im Prinzip überhaupt nicht gibt. Mich wundert sowieso, dass hier das Parken für jedermann grundsätzlich erlaubt ist. Alles westlich und nördlich davon ist nur mit Anwohnerparkausweis beparkbar. Genauso sollte es auch hier sein. Wenn die sowieso nur in die relativ hochpreisige City-Galerie wollen, dann zahlen die sich nämlich nicht arm an den Parkgebühren im dortigen Parkhaus (die sogar relativ billig sind), und in dem praktisch immer Parkplätze frei sind. Stattdessen verpulvern sie wertvolle Lebenszeit und mindestens ebenso viel Geld in Form von Sprit auf der Suche nach kostenlosen Parkplätzen, die es nicht gibt, und bilden sich hinterher noch ein, Geld gespart zu haben. Und ich weiß, wovon ich rede, denn mein Vater war auch so einer. Selbst 25 Cent für eine Stunde parken wäre dem zu viel gewesen. Lieber eine Stunde rumgurken und einen kostenlosen Parkplatz suchen, von dem aus man dann noch u.U. einen Kilometer zum eigentlichen Ziel laufen musste. Aber Hauptsache war, dass er nichts fürs Parken bezahlt hatte.

Ich steige jetzt so lange aus dem Thema (nicht unbedingt aus dem Thread, in dem es ja eigentlich um den Zoo geht) aus, bis hier jemand eine Rechtsgrundlage benennt, aufgrund derer der ACO das darf. Denn vielleicht darf er das ja. Aber mir ist schlicht und einfach die Rechtsgrundlage nicht bekannt. Und nur darum ging/geht es mir.
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#13

(08.04.2019, 20:44)PuK schrieb:  Es wird durch die ständigen Wiederholungen nicht besser.

Natürlich kann man bei der Stadt Augsburg eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen. Das kann z.B. jeder, bei dem die Fassade des Hauses direkt an die Straße angrenzt. Wenn es dann keine andere Möglichkeit gibt, ein Gerüst aufzubauen oder einen Kran, kann man den Gehweg oder die Straße sperren. Aber nicht einfach so, wenn es einem gerade nötig erscheint. Und genau das macht der ACO aber. Er holt sich quasi eine Generalvollmacht und entscheidet dann im Alleingang, wann der Parkplatz voll ist und die Zufahrt dazu gesperrt werden muss. Das geht so nicht.

Ich kann mir ja auch noch sechs andere suchen und einen AVOD e.V. (Augusta Vindelicorum Ordnungsdienst) gründen. Und wenn ich mir dann noch eine Vollmacht von der Stadt hole, darf ich dann auch jederzeit die Straße vor meiner Wohnung sperren, weil mich der sinnlose Parkplatzsuchverkehr nervt? Wenn die nämlich mit dem Zug kämen, dann könnten sie zu Fuß diese Stelle hier vom Hauptbahnhof aus auch in einer Viertelstunde erreichen. Stattdessen kommen sie mit dem Auto und suchen dann hier 15 oder 20 Minuten nach Parkplätzen, die es nur ganz kurzeitig (weil sie sofort wieder von jemand anderem besetzt werden) und im Prinzip überhaupt nicht gibt. Mich wundert sowieso, dass hier das Parken für jedermann grundsätzlich erlaubt ist. Alles westlich und nördlich davon ist nur mit Anwohnerparkausweis beparkbar. Genauso sollte es auch hier sein. Wenn die sowieso nur in die relativ hochpreisige City-Galerie wollen, dann zahlen die sich nämlich nicht arm an den Parkgebühren im dortigen Parkhaus (die sogar relativ billig sind), und in dem praktisch immer Parkplätze frei sind. Stattdessen verpulvern sie wertvolle Lebenszeit und mindestens ebenso viel Geld in Form von Sprit auf der Suche nach kostenlosen Parkplätzen, die es nicht gibt, und bilden sich hinterher noch ein, Geld gespart zu haben. Und ich weiß, wovon ich rede, denn mein Vater war auch so einer. Selbst 25 Cent für eine Stunde parken wäre dem zu viel gewesen. Lieber eine Stunde rumgurken und einen kostenlosen Parkplatz suchen, von dem aus man dann noch u.U. einen Kilometer zum eigentlichen Ziel laufen musste. Aber Hauptsache war, dass er nichts fürs Parken bezahlt hatte.

Ich steige jetzt so lange aus dem Thema (nicht unbedingt aus dem Thread, in dem es ja eigentlich um den Zoo geht) aus, bis hier jemand eine Rechtsgrundlage benennt, aufgrund derer der ACO das darf. Denn vielleicht darf er das ja. Aber mir ist schlicht und einfach die Rechtsgrundlage nicht bekannt. Und nur darum ging/geht es mir.

Begreif es halt einmal, dass der ACO im Auftrag der Stadt Augsburg handelt. Ist das so schwer zu begreifen? No
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#14

(08.04.2019, 20:19)Klartexter schrieb:  
Ich frage mich, ob Puk oder andere auch einen Straßenbauarbeiter nach der Rechtsgrundlage einer Vollsperrung fragen würden. Derzeit ist die Schertlinstraße gesperrt - nein, nicht von der Polizei, sondern von Arbeitern der Baufirma, welche im Auftrag der Stadt dort arbeitet. Soviel mal zu Rechtsgrundlagen.

Ja genau. Da gibt es bei der Straßenverkehrsbehörde eine eigene Bauabteilung, die entsprechende Bescheide erteilt. Aufgrund einer beantragten Maßnahme.

Das ist ja wohl dann doch noch mal etwas anderes.
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#15

(08.04.2019, 21:05)Klartexter schrieb:  Begreif es halt einmal, dass der ACO im Auftrag der Stadt Augsburg handelt. Ist das so schwer zu begreifen? No

Es ist zumindest nicht so leicht zu begreifen, wie du es im wie immer vorauseilendem Gehorsam tust. Weil alles was die Stadt oder die Stadtwerke machen ja per se richtig und gut ist.

Anders gefragt: Kann die Polizei auf einfach mal einen privaten Sicherheitsverein einsetzen, wenn sie gerade überlastet ist und wenn ja, warum tut sie das nicht und überlässt den Ärger in der nächtlichen Maximilianstraße diesen. Ich bin mir sicher da fänden sich bereitwillig entsprechende Helfer, die das gerne übernehmen würden.
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#16

(08.04.2019, 21:10)Sophie schrieb:  Es ist zumindest nicht so leicht zu begreifen, wie du es im wie immer vorauseilendem Gehorsam tust. Weil alles was die Stadt oder die Stadtwerke machen ja per se richtig und gut ist.

Anders gefragt: Kann die Polizei auf einfach mal einen privaten Sicherheitsverein einsetzen, wenn sie gerade überlastet ist und wenn ja, warum tut sie das nicht und überlässt den Ärger in der nächtlichen Maximilianstraße diesen. Ich bin mir sicher da fänden sich bereitwillig entsprechende Helfer, die das gerne übernehmen würden.

Quatsch, Sophie, ich war jahrelang im Vorstand des Berufsverbandes, wir mussten für diverse Veranstaltungen auch Straßen sperren lassen. Da hat man dann oft Kontakt mit den zuständigen Ordnungsreferenten, die letzten beiden kennen mich sehr gut. Und die Polizei nimmt in der Maxstraße hoheitliche Aufgaben wahr, was der ACO eben nicht darf! Das solltest sogar Du wissen!
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#17

(08.04.2019, 21:19)Klartexter schrieb:  
Quatsch, Sophie, ich war jahrelang im Vorstand des Berufsverbandes, wir mussten für diverse Veranstaltungen auch Straßen sperren lassen. Da hat man dann oft Kontakt mit den zuständigen Ordnungsreferenten, die letzten beiden kennen mich sehr gut. Und die Polizei nimmt in der Maxstraße hoheitliche Aufgaben wahr, was der ACO eben nicht darf! Das solltest sogar Du wissen!

Du verstehst das Problem offenbar immer noch nicht. Ich erklär's dir mal:

Die Dult - egal ob Oster- oder Herbst-- beansprucht turnusmäßig den öffentlichen Straßenraum der Vogel- und Oberen Jakobermauer.

Dafür stellt der Berufsverband oder wer auch immer bei der Stadt einen Antrag, den diese genehmigt. In dieser Genehmigung steht dann der Zeitraum, in dem die Straße gesperrt werden darf und vermutlich noch einige Auflagen und Bedingungen.

So ist es auch mit der Freilichtbühne, nur dass die Stadt da selbst Veranstalter ist - inzwischen ja nicht mehr, da Staatstheater aber das tut nichts zur Sache.

Spielplan Frelichtbühne - Anordnung ab wann an den Spieltagen welche Straßen gesperrt werden und welche Umleitungen ausgewiesen.

Bei der Sperrung am Zoo ist das aber nicht so einfach, da fällen Leute vor Ort in Abhängigkeit von äußeren Umständen Entscheidungen. Das sind durchaus hoheitliche Eingriffe. Das solltest sogar du verstehen, dass da ein Unterschied ist. Zwinker

(Hier noch eine 146seitge Abhandlung darüber, was du für so ganz selbstverständlich hältst https://www.degruyter.com/downloadpdf/bo...06.220.pdf  )
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#18

Nachdem ja manche hier alles besser zu wissen glauben....

BTW: Das Thema ist damit für mich erledigt, denn es macht keinen Sinn, darüber weiter zu diskutieren. Ich kenne die Praxis, andere die Theorie. Und nein, Sophie, es geht hier nicht um die Dult. Vor Jahren gab es den Versuch, einen Markt in der Lechrainstraße in Hochzoll durchzuführen. Allein die Sperrung der Sackstraße am Sonntag erforderte in der Früh und am Abend den Einsatz von drei Mitarbeitern der Stadt, die uns natürlich in Rechnung gestellt wurden. Nach zwei Versuchen hat man es wieder sein lassen, weil das Platzgeld nicht mal die Kosten gedeckt hat.

Zum Abschluss, weil ihr es immer noch nicht geschnallt habt: Wenn beim Zoo die Zufahrt gesperrt wird, dann geschieht das auf Anordnung des Ordnungsamtes, ACO stellt dazu die Leute. Nicht mehr und nicht weniger. Theoretisch könnte das auch die Feuerwehr machen oder Mitarbeiter der Stadt, aber die Stadt hat den Auftrag eben an ACO gegeben. Leider ist es aber in Augsburg an der Tagesordnung, dass man meckert und alles besser weiß. Einerseits jammert man herum, wenn an schönen Wochenenden rund um den Zoo Parkchaos herrscht. Auf der anderen Seite meckert man dann, wenn die Stadt die Verkehre dann mit Hilfe von ACO reguliert, und ein paar ganz "Gescheite" fragen dann hier nach der Rechtmäßigkeit.

Genau deshalb ist das Thema für mich hier jetzt gegessen.
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#19

Um es mit Gottschalk und der Fernsehwerbung zu sagen: Die Parkplatzsituation am Zoo geht mir am Arsch vorbei, denn isch 'abe gar keine Auto.

Aber aufgrund meiner Vorgeschichte bin ich immer an der Rechtmäßigkeit von Vorgängen interessiert, die das Verhältnis vom Staat zu den Bürgern betreffen. Und die sehe ich hier nicht gegeben, sonst hätte bestimmt schon jemand den entsprechenden § oder Art. genannt.

Und ich meckere auch gerne herum, das macht mir bisweilen Spaß, ja. Aber es handelte sich in diesem Fall wirklich nur um eine Frage, auf die sämtliche Foristen (vielleicht mit Ausnahme von Sophie, deren verlinktes PDF ich noch nicht durchgelesen habe) keine Antwort aus dem Ärmel schütteln konnten. Ein paar, die sonst immer ganz besonders schlau sind, und über alles Bescheid wissen, hielten sich vorsichtshalber sogar vollständig aus der Diskussion raus.

Die Sache scheint also doch etwas komplizierter zu sein, als du annimmst.

Und nimm halt bitte mal den Unterschied wahr: Wenn ich eine Straße oder einen Teil davon wegen einer Baumaßnahme oder einer Festivität sperren will oder muss, weil es anders nicht geht, dann bekomme ich, wenn mein Anliegen berechtigt ist, eine Genehmigung dafür, die aber zeitlich und räumlich begrenzt ist. Wenn aber Leute vor Ort entscheiden, wann die Straße auf oder zu ist, dann reicht es nicht, wenn das Mitglieder eines Vereins sind. Sondern das muss im Fall des Zoos die Polizei machen oder wenn's brennt, die Feuerwehr. (Analogon: "Gefahr im Verzug". Aber die kann auch nicht jedermann nach Gutdünken feststellen, sondern dazu braucht es echte Vertreter des Staats und keine dahergelaufenen Hiwis. Und dieser ACO ist mir schon aufgrund des Aussehens seiner Autos unsympathisch, weil das bewusst an das Erscheinungsbild von offiziellen Einsatzfahrzeugen der Polizei angelehnt ist. Allein das grenzt schon an Amtsanmaßung.)

Gute Nacht, schlaf gut (und nix für ungut).
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#20

Sind die Parkplätze am Zoo nicht ohnehin Privatbesitz? Dann übt der Eigentümer lediglich sein Hausrecht aus, wenn er Parkplatzanweiser beschäftigt. Möglich, dass, wenn diese Mitarbeiter schon auf der öffentlichen Straße fuchteln, diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Allerdings könnte man das mit einer unmittelbaren Gefahrenabwehr begründen. Und, zu guter letzt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Martin
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