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Dampfplauderer Habeck
#21

(09.04.2019, 09:37)Serge schrieb:  Das stimmt.
Da hat aber sehr viel damit zu tun, dass sich auch schon sehr viele und immer mehr private Personen in Immobilien und Grundstücke als Kapitalanlage flüchten, weil andere Arten von sicheren Geldanlagen keinen Zins mehr abwerfen. Und die schwimmen dann natürlich gerne im Fahrwasser der steigenden Mietpreise mit.
Und wenn man schon über Enteignungen nachdenkt, dann sollte man auch darüber nachdenken, wer für die "Zinslosigkeit" - egal ob direkt oder indirekt - verantwortlich ist und auch diese dann in die Verantwortung nehmen, mit allem rechtlichen Konsequenzen. Es sind übrigens dieselben, die für die große soziale Ungleichheit in unserem Land verantwortlich sind.

Die Zentralbanken in aller Welt? Huh
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#22

Die Vergesellschaftung von Grund und Boden wird in absehbarer Zukunft keine parlamentarische Mehrheit bekommen. Und wenn irgendwann doch, so sind die Hürden von Art.15 GG in Verbindung mit Art. 14 (3) GG so hoch postiert, daß bis zur Ausschöpfung aller Rechtswege das Bevölkerungswachstum im Sinkflug begriffen ist.
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#23

(09.04.2019, 18:40)leopold schrieb:  Das ist natürlich Quatsch, in Tübingen werden schon erste Maßnahmen ergriffen, um die Grundstücksspekulanten zur Raison zu bringen. Schon interessant, dass es ausgerechnet die angeblich neoliberalen Grünen sind, die bereit sind, gegen das Spekulantentum vorzugehen

Es ist kein Quatsch, Enteignungen in der Nähe zum Strafrecht zu sehen. Natürlich ist es zunächst eine Verwaltungsakt und der ist gesetzlich geregelt, also strafrechtlich neutral. Geht es ans Eingemachte, wird es schon bunter. Das fängt bei der Höhe der Entschädigung an, die man mit allerlei Tricks rauf, runter- und querrechnen kann, geht bei der konkreten Herbeiführung des Verwaltungsakts oder dessen Verhinderung weiter und setzt sich fort z.B. mit einer zufälligen oder mutwilligen Wertminderung oder einer nicht bedingungsgemäßen Nutzung des Enteignungsobjekts nach der Enteignung.
Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt, ah, gesetzt schon, aber diese sind nicht gesichert.
Habeck (und mir) traue ich nicht zu, das umfassend in allen rechtlichen Verzweigungen wahrzunehmen, auseinander zu halten und gebührend zu behandeln, Palmer eher.
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#24

(09.04.2019, 19:14)UglyWinner schrieb:  Die Vergesellschaftung von Grund und Boden wird in absehbarer Zukunft keine parlamentarische Mehrheit bekommen. Und wenn irgendwann doch, so sind die Hürden von Art.15 GG in Verbindung mit Art. 14 (3) GG so hoch postiert, daß bis zur Ausschöpfung aller Rechtswege das Bevölkerungswachstum im Sinkflug begriffen ist.

Danke, schon alleine für die Benutzung des richtigen Wortes.

Mit dem Rest haben Sie natürlich auch recht. Es bedürfte dazu einer Revolution, aber dazu müsste man den Rasen betreten. Nur leider, leider ist das Betreten des Rasens verboten. Selbst dem dummen Stimmvieh.
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#25

(09.04.2019, 19:21)PuK schrieb:  Danke, schon alleine für die Benutzung des richtigen Wortes.

Porco dio, korrekt gef**kt. Der Punkt ist, daß einer sein Eigentum zwangsweise gegen Entschädigung verliert, ob enteignet oder vergesellschaftet.
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#26

(09.04.2019, 19:16)forest schrieb:  Es ist kein Quatsch, Enteignungen in der Nähe zum Strafrecht zu sehen. Natürlich ist es zunächst eine Verwaltungsakt und der ist gesetzlich geregelt, also strafrechtlich neutral. Geht es ans Eingemachte, wird es schon bunter. Das fängt bei der Höhe der Entschädigung an, die man mit allerlei Tricks rauf, runter- und querrechnen kann, geht bei der konkreten Herbeiführung des Verwaltungsakts oder dessen Verhinderung weiter und setzt sich fort z.B. mit einer zufälligen oder mutwilligen Wertminderung oder einer nicht bedingungsgemäßen Nutzung des Enteignungsobjekts nach der Enteignung.
Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt, ah, gesetzt schon, aber diese sind nicht gesichert.
Habeck (und mir) traue ich nicht zu, das umfassend in allen rechtlichen Verzweigungen wahrzunehmen, auseinander zu halten und gebührend zu behandeln, Palmer eher.

Sie können davon ausgehen, dass Habecks Äußerung und Palmers Vorstoß aufeinander abgestimmt sind. Nicht ohne Grund hat Habeck hinzugefügt, dass solche Maßnahmen von den Kommunen vor Ort zu treffen sind. Beide haben absolut recht.
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#27

(09.04.2019, 19:33)forest schrieb:  Der Punkt ist, daß einer sein Eigentum zwangsweise gegen Entschädigung verliert, ob enteignet oder vergesellschaftet.

Das sieht natürlich, einseitig betrachtet, also aus der Perspektive des (ehemaligen) Eigentümers heraus, hinterher alles gleich aus. Und deshalb lieben ja gerade konservative Politiker es, von "Enteignung" zu sprechen, wenn "Vergesellschaftung" gemeint ist. Das macht die Leute so schön bange.

Es gibt aber außerdem noch die andere Seite der Medaille. Art. 14 "enteignet", um den Gegenstand der Enteignung zwangsweise einer völlig anderen Nutzung durch einen anderen Eigentümer zuzuführen, der sich dann u.U. daran eine goldene Nase verdient. Art. 15 "vergesellschaftet", um den Gegenstand zu erhalten, und ihn unter dem Gemeinwohl entsprechenden Bedingungen wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Denkaufgabe: Warum wohl wird von den zuständigen Behörden immer mit der Androhung von Art. 14 gearbeitet, was auch schon gelegentlich bei ganz Sturen durchgezogen wurde, aber noch nie (wirklich noch nie, seit 1949, nix, nada, niente) mit Art. 15?
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#28

Manchmal habe ich da schon Verständnis dafür,

da sind 2 Geschwister, Männlein und Weiblein, sie sitzt im Rollstuhl (deren Mann hat sich aufgehängt) der Bruder ist Junggeselle, die haben Bauplätze in Masse und keine Kinder und geben nichts her!  Stur

Beide wohnen auch in 2 alten, nicht mehr bewirtschafteten Bauernhöfen, wobei es im Hof beim Bruder ausschaut wie auf einer Schuttgrube und sind Beide über 65 Jahre alt. Und Beide wohnen im Süden und Norden der Dorfstraße die auch vielbefahren ist.

Zusätzlich verschandeln sie das Dorf mit zwei, schon seit ca. 30 Jahren unbewohnten Bruchbuden (ein alter Bauernhof dabei) und das, an der vielbefahrenen Wertachstraße, die nach Straßberg führt und wirkliche Schandflecken für Wehringen sind. 

Bei denen wäre ich sofort dafür, dass sie enteignet würden, von der Gemeinde!  Yes
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#29

(09.04.2019, 19:47)PuK schrieb:  Das sieht natürlich, einseitig betrachtet, also aus der Perspektive des (ehemaligen) Eigentümers heraus, hinterher alles gleich aus. Und deshalb lieben ja gerade konservative Politiker es, von "Enteignung" zu sprechen, wenn "Vergesellschaftung" gemeint ist. Das macht die Leute so schön bange.

Es gibt aber außerdem noch die andere Seite der Medaille. Art. 14 "enteignet", um den Gegenstand der Enteignung zwangsweise einer völlig anderen Nutzung durch einen anderen Eigentümer zuzuführen, der sich dann u.U. daran eine goldene Nase verdient. Art. 15 "vergesellschaftet", um den Gegenstand zu erhalten, und ihn unter dem Gemeinwohl entsprechenden Bedingungen wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Denkaufgabe: Warum wohl wird von den zuständigen Behörden immer mit der Androhung von Art. 14 gearbeitet, was auch schon gelegentlich bei ganz Sturen durchgezogen wurde, aber noch nie (wirklich noch nie, seit 1949, nix, nada, niente) mit Art. 15?

Ich verstehe das so, dass die Vergesellschaftung eine Spezialform der Enteignung ist.

In Berlin dürfte Vergesellschaftung zutreffen, Habecks Ausführungen (so wie ich sie verstehe) eher Enteignung
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#30

(09.04.2019, 13:48)forest schrieb:  Freitags, zweiwöchentlich, ist im  Thomas Fischer  drin wie du weißt, zwar eher strafrechtlich unterwegs und dabei oft den Ruf nach härteren Strafen relativierend, weil die bestehende Gesetzeslage durchaus ausreicht und Verschärfungen weder nötig wären noch etwas brächten, aber bei seinen Touren blickt er oft auch seitwärts des Wegs. So wäre es nicht verwunderlich, wenn er auch dieses Thema mehr oder weniger heftig streift; Enteignungen sind bestimmt nahe am Strafrecht gebaut.

Danke für den Tipp mit dem Fischer - ist aber immer noch elend lang...

ja, vllt. weiß er auch was zu Enteign- und Vergesellschaftung.
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