(08.04.2019, 19:35)leopold schrieb: Haben Sie nicht mitbekommen, dass in Berlin dazu gerade ein Volksbegehren läuft, das massiv Zuspruch erhält? Was sind Sie eigentlich für ein Linker, der sofort das Hosenflattern kriegt, wenn es ernst wird?
Ich mag den Altmaier ja gar nicht, was ich hier auch schon mehrfach zum Ausdruck gebracht habe.
Aber manchmal (selten) liegt er richtig. Er sagte sinngemäß, dass erstens die Enteignung ja auch nicht zu mehr Wohnungen führt, nur zu einem anderen Eigentümer und dass zweitens der private Wohnungsbau eher gehemmt als angespornt wird durch so eine Maßnahme. Weil sich dann kein Konzern mehr traut, in Berlin Wohnungen zu bauen, die ihm jederzeit enteignet werden könnten.
Was sonst noch für Kommentare aus der Politik kamen, war größtenteils Schwachsinn. Denn eigentlich bezieht sich das Volksbegehren ja nicht auf Art. 14 GG (Enteignung, die regelmäßig beim Bau von Autobahnen und Eisenbahnstrecken zum Einsatz kommt oder angedroht wird), sondern auf Art. 15 (Vergesellschaftung), der in der BRD aber noch nie angewendet wurde.
Zitat:Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Der Kardinalfehler war, dass das Kabinett Kohl III den sozialen Wohnungsbau in Deutschland praktisch abgeschafft hat und dass die Berliner, um kurzfristig ihren Haushalt zu sanieren, fast den gesamten Bestand an Sozialwohnungen zu lächerlichen Preisen (bis hinunter zu um die 8.000 € pro Wohnung) verkauften. Wenn man die jetzt gegen Entschädigung (die marktüblichen Preisen entspricht) enteignet, ist das dem guten Geld noch massiv schlechtes Geld hinterherzuwerfen und noch ein viel größeres Verlustgeschäft.
Aber Gott vergebe den Berlinern, denn sie wussten noch nie, was sie tun, und sie werden es vermutlich auch niemals lernen.