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Frau Barley und die Pressefreiheit
#11

@ messalina und Sophie: Vielen Dank! Hoffentlich wirkt's bald.
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#12

(02.03.2019, 16:54)leopold schrieb:  Sind Sie sicher? Aufgedeckt hat den Fall doch Hoeneß durch seine überstürzte Selbstanzeige selbst, weil ihm ein Bankmitarbeiter steckte, dass ein Journalist herumläuft und verdächtige Fragen stellt. Der Journalist wusste zunächst nichts von H., der wusste nur, dass angeblich im Umfeld der Bayern etwas stinkt. Aber tut hier nichts zur Sache.

Der Bericht über einen deutschen Fußballfunktionär, der... hat Uli H. die Nerven verlieren lassen, ja.

https://miasanrot.de/fall-hoenes-zeitlic...e-quellen/ 
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#13

(02.03.2019, 18:03)messalina schrieb:  Ich habe jetzt mal nach "gesetz geschäftsgeheimnisse" gegoogelt und jetzt bin ich ehrlich gesagt leicht verwirrt?

Also, in dem Gesetzentwurf der da kam steht:


Ist das jetzt wirklich das Gesetz um das es geht? Weil wenn ja, dann müssten die Medien die Geschäftsgeheimnisse ja veröffentlichen dürfen und der Artikel stimmt nicht, oder lese ich das jetzt tootal falsch? Nanu

Lies halt bitte einfach mal den von Serge verlinkten Artikel statt mich jetzt hier in Detaildiskussionen zu verwickeln.

Daraus:

>>Der Diesel-Skandal, die Panama-Papers oder der CumEx-Skandal: die jüngsten großen journalistischen Scoops wären nicht ohne interne Unterlagen aus Unternehmen und Banken ans Licht gekommen. Bisher gehört zur Pressefreiheit, dass Journalisten nicht dafür angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden, Firmeninterna offenzulegen. Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln also nicht gegen sie. Wenn es zu unzulässigen oder unwahren Berichten kommt, können sich Unternehmen vor allem mit Unterlassungen und Schadensersatzforderungen gegen eine Redaktion wehren. Nach den Plänen des Justizministeriums könnten Unternehmen eine Strafermittlung gegen Journalisten auslösen, weil sie auf Grundlage von internen Papieren Skandale aufdecken.<<
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