Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


Die E-Scooter kommen!
#41

(04.04.2019, 20:08)messalina schrieb:  Ja, aber genau auf das DÜRFEN kommt es an! So viel ich weiß hängt es davon ab ob es nur ein Gehweg ist mit einem kleinen weißen Zusatzschild "Fahrräder frei" oder so ähnlich oder ob es ein gemeinsamer Rad- und Gehweg ist, dafür gibt es ein eigenes blaues Verkehrzeichen.

Wenn die nur mit drauf DÜRFEN aber nicht müssen, dann gilt Schrittgeschwindigkeit, weil sie könnten ja auf die Straße wenn sie wirklich schneller fahren wollen. Aber wenn die da drauf MÜSSEN (gemeinsamer Rad- und Gehweg), dann dürfen die da so schnell fahren wie sie wollen. Und müssen halt ggf. Rücksicht nehmen und sich anpassen wenn mal Gedrängel ist, so wie umgekehrt die Fußgänger auch.

Bei den kleinen E-Scootern ist es dann ja so, dass die drauf MÜSSEN, also auf den Gehweg, und dann gilt eben keine Schrittgeschwindigkeit. Also so habe ich das jedenfalls verstanden, hoffentlich kann man das bald irgendwann mal richtig nachlesen? Nanu Weil ich möchte das schon wissen jetzt, wir würden uns nämlich lieber zwei von den kleineren E-Scootern kaufen damit ich in die FuZo kann, aber eben schneller und nicht nur Schrittgeschwindigkeit, sonst kann ich ja gleich laufen?

Sehr richtig verweist du auf die Unterschiede zwischen einem reinen Gehweg, auf dem das Radfahren zugelassen wird und gemeinsamen Geh- und Radwegen. Dennoch ist auf letzteren keineswegs die Benutzung durch Radfahrer so frei, wie du das gerne hättest. Also nix da mit so schnell fahren dürfen, wie sie gerne wollen. Wenn nicht komplett frei und übersichtlich - Schrittgeschwindigkeit. Auch auf diesem Weg haben Fußgänger absoluten Vorrang und der Radfahrer muss Rücksicht nehmen.

Kannst Dir zur Erhellung (meines Erachtens notwendig) ja mal diese Ausführungen dazu durchlesen und von den entsprechenden Urteilen Kenntnis nehmen. Im Grunde wird das bestätigt, was ich Dir schon bei der Diskussion vor Wochen klarzumachen versucht habe: Der Gehweg ist eine Schutzzone für die schwachen und schwächsten Verkehrsteilnehmer. Außerdem ein Aufenthaltsort, Treffpunkt, Ort der Begegnungen. Es ist völlig lebensfremd Fußgängern aufzuoktroyieren, dass sie bei jedem Schritt, den sie machen, darauf achten, ob sie einem Verkehrsteilnehmer mit Gefährt im Weg sein könnten. Das Risiko liegt bei diesem.

https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...71092.html 
Zitieren
#42

(04.04.2019, 20:20)messalina schrieb:  Kucken Sie doch Maybrit Illner mal genauer an, sie hat eine große Narbe am Kinn von einem Unfall, da sind damals glaub sogar zwei Sendungen mit ihr ausgefallen, nicht mitbekommen? Dann können Sie auch nicht mitreden. Die Narbe sieht man immer noch, trotz HD-Schminke, und die geht ohne OP bestimmt auch nicht mehr weg. Maybrit Illner trägt sie ja irgendwie mit Fassung, weil sie schon älter ist und sich ihren Millionär ja schon geangelt hat, aber für ein Mädchen in der Pubertät kann sowas sehr belastend sein!

Weshalb sollte ich mich beim THEMA E-SCOOTER das Aussehen von Frau Illner interessieren?
Weshalb überhaupt?
 

Und sie, sie sind bestimmt von ihrer Bösartigkeit gezeichnet, auf jeden Fall ist ihre "Seele" zerfressen,
anders lässt sich ein Weib wie sie nicht vorstellen!
Irgend wann sind sie auf den Kopf gefallen, eher von einer Schiffschaukel getroffen worden   My
Zitieren
#43

(04.04.2019, 20:53)Sophie schrieb:  Wird unter Umständen schwierig beim E-Scooter.

ganz so ernsthaft waren meine Beispiele nicht gemeint, dafür bin ich genügend "schlechtwetterresistent."
Zitieren
#44

(04.04.2019, 20:10)messalina schrieb:  Aber dann gäbe es schon lange auch keine Fahräder mehr, weil da darf man das auch nicht. Da kann man glaub sogar einen Punkt in Flensburg dafür bekommen? Nanu

Freihändig Fahrradfahren kann man gut, aber fahren Sie mal freihändig Roller. W00t
Zitieren
#45

(04.04.2019, 23:27)messalina schrieb:  Naja, dafür gibt's ja Handyhalterungen, das wird glaub das erste was ich mir zu meinem E-Scooter dazukaufen würde Happy  und dann noch einen KLICKfix-Fahrradkorb.
https://www.fahrradmagazin.net/testberic...ndyhalter/ 

Findest du etwa ohne Navi-Äpp und GPS den Weg zur Fuzo nicht? Lol

Und dann musst du deinem Scooter natürlich noch die Haare schön machen.

So was 

gibt's bestimmt demnächst auch dafür.
Zitieren
#46

(04.04.2019, 23:52)messalina schrieb:  Aber eine gaaanz große Klingel werde ich mal brauchen.

Gibt's im Musikinstrumentenfachhandel bei den Schlaginstrumenten. Es nennt sich "China Gong".

[Bild: https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/se...433c2642fb ]

(Das Ding hinter ihm. Rauch)

Aber ich sag's dir gleich: Das wird weder billig noch ist es leicht anzubringen an so einem Scooter.
Zitieren
#47

(04.04.2019, 23:17)messalina schrieb:  Naja, so streng steht es in Wirklichkeit aber nicht drin in dem Original-Urteil? Da steht nur was von "notfalls Schrittgeschwindigkeit" und "bei unklaren Verkehrslagen gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit".

Und dass Fußgänger "eine Passage freizugeben" haben wenn Radler klingeln. Und dass Radfahrer zwar keinen Vorrang haben, "Fußgänger müssen sie aber vorbeifahren lassen". Also ich lese das jetzt so, dass ich mal viel klingele und die Fußgänger müssen dann immer weggehen Happy  Gut zu wissen, und das sagt mir irgendwie auch mein Rechtsgefühl, weil sonst würden die mich ja behindern und das dürfen sie eben nicht nach StVO.

Außerdem, das Urteil war ja OLG Frankfurt, gilt das in Augsburg überhaupt? Nanu Also ich glaube nicht.

https://openjur.de/u/563269.html 

Dass es mit deinem 'Rechts'gefühl nur in gewisser Weise sehr gut bestellt ist, wissen wir ja und zeigt sich jetzt auch, da du nur wieder das aus dem Urteil herausliest, was dir in den E-Scooter-Kram passt.

Mit Sicherheit würde das Gericht die Passagen, die du zitierst, noch dahingehend präzisieren, dass man sich auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg nicht mit wildem Geklingel den Weg freikämpft.

Und es geht hier um gemeinsame Geh- und Radwege, die aufgrund der besonderen Gemengelage und dem damit einhergehenden Konflilktpotenzial innerorts nur in Ausnahmesituationen angeordnet werden (dürfen).

In der von Dir genannten FuZo gilt das überhaupt nicht. Die ist nämlich kein gemeinser Geh- und Radweg sondern ein ausschließlicher Gehweg, auf dem Radfahrer allenfalls dann was zu suchen haben, wenn sie mit dem Zusatzschild 'frei' zugelassen werden mit all den daraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich Tempo, Rücksichtnahme.

Hast du eigentlich keine Angehörigen, die du ungern von halbstarken, lebenslustigen Scooterfahren über den Haufen gefahren sehen willst? Kannst du eine Angelegenheit immer nur aus der eigenen Perspektive unter dem Aspekt: Ich will aber... betrachten? Keinen alten Vater, der nicht mehr gut zu Fuß ist, nicht mehr gut hört den du auf einem Gehweg gut aufgehoben wissen willst, nicht von klingelnden Bewegungsfaulen als Hindernis betrachtet, kein kleines Kind auf einem Dreirad, das sich nicht so verhält, wie es § 1 der StVO, den es weder lesen noch verstehen kann, verhält?

Oder verarschst du uns hier nur? Allein deine ständigen Namenszusätze und Signaturen können eigentlich nur darauf abzielen. Nur, was hast du eigentlich davon?
Zitieren
#48

Gut, dass es das Fahrrad schon gibt. Hätte man das Fahrrad nämlich eben erst erfunden, wäre es verboten. Viel zu gefährlich.

Martin
Zitieren
#49

(05.04.2019, 08:38)Martin schrieb:  Gut, dass es das Fahrrad schon gibt. Hätte man das Fahrrad nämlich eben erst erfunden, wäre es verboten. Viel zu gefährlich.

Martin

Es geht vor allem darum, wo die E-Scooter in dem schon vorhandenen Verkehrsgeschehen ihren Platz finden. Und Fahrräder haben eben auf Gehwegen auch schon nichts verloren, dürfen dort nur in Ausnahmefällen unter äußerster Rücksichtnahme auf die Fußgänger genutzt werden, mit maximaler Höchstgeschwindigkeit Schritttempo - das heißt 7 km/h.

Wie man dann auf die Idee kommen kann, 12jährigen zu gestatten - ja, nicht nur das, sie sogar dazu zu verpflichten - , ein Gefährt, das sie nicht selbst in Schwung halten müssen und das bis zu 12 km/h schnell ist, auf Gehwegen zu fahren ist so unverständlich wie unverantwortlich.

Weil man die Sache eben doch auch nicht als so harmlos und ungefährlich einstuft, ordnet man an, dass die Geräte versichert sein müssen. Wenigstens für den angerichteten Schaden soll dann jemand aufkommen müssen, wenn man ihn schon nicht verhindern will.
Zitieren
#50

(04.04.2019, 22:31)leopold schrieb:  Freihändig Fahrradfahren kann man gut, aber fahren Sie mal freihändig Roller. W00t

Aber leopold, vermutlich fuhren Sie noch im Kinderwagen, da .....

Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
12.04.2024, 12:31
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste