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In Augsburg könnten bald Islam-Lehrer ausgebildet werden
#1

Zitat:SPD und Grünen reicht das nicht: „Der Modellversuch muss zum Regelunterricht werden, damit er massiv ausgebaut werden kann“, sagt die SPD-Bildungsexpertin Simone Strohmayr. Notwendig sei zudem, mehr Islam-Lehrer an bayerischen Universitäten auszubilden – bislang ist dies nur in Erlangen möglich. Doch bald könnte es die Ausbildung auch in Augsburg geben. Die dortige Universität hat bereits viel Vorarbeit für die Einrichtung eines Lehrstuhls geleistet.

Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/bay...16006.html 

Vorwärts immer, Rückwärts nimmer! Wenn in Augsburg schon tote Hose ist, wenigstens gibts Islam-Unterricht.

Martin
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#2

Zitat:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 7

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Quelle des Zitates 

Das heißt, es steht laut GG dem Islam Religionsunterricht in Deutschland zu. Mit der wachsenden Anteil von muslimischen Bürgern im Land, wird der Religionsunterricht Islam an den Schulen nicht mehr verhindern zu sein, wenn es der Islam möchte.
Wenn man an den Universitäten keine Religionslehrer für den Islam nach freiheitlich-demokratischen Grundsätzen ausbildet, übernimmt sicherlich der Imam den Unterricht. Cry
Im Moment scheitert der Religionsunterricht Islam, da viele Verbände des Islam den Anspruch auf den Inhalt des Unterrichtes erheben. Auch haben die einzelnen Gruppen des Islam kaum Interesse an den Unterricht an den Schulen. Außerhalb der Schulen sind die Gruppen keinerlei Kontrolle unterworfen. Dann doch lieber an den Schulen, wo die Inhalte mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang stehen müssen.

Aus meiner Sicht ist Religion Privatsache. Es hat als Religionsunterricht nichts an den Schulen zu suchen. Es heißt nicht, dass man in Schule wertneutral über die Weltreligionen die Schüler informieren kann. 
PS: Ich weis, dass man den Artikel 7 des GG in diesem Punkt nicht ändern kann. Cry
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#3

(18.02.2019, 10:18)Bogdan schrieb:  Das heißt, es steht laut GG dem Islam Religionsunterricht in Deutschland zu. Mit der wachsenden Anteil von muslimischen Bürgern im Land, wird der Religionsunterricht Islam an den Schulen nicht mehr verhindern zu sein, wenn es der Islam möchte.

Ist das so? Nach meiner Kenntnis ist der Islam nach deutschem Recht keine Religionsgemeinschaft im üblichen Sinn, also so wie die beiden christlichen Konfessionen.

Die haben weder ein Oberhaupt wie die Katholiken noch eine Dachorganisation wie die EKD. Sondern jeder Imam macht in seiner Moschee relativ frei Schnauze, was er will.

Vor allem fehlt ihnen juristisch gesehen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (selbst die Zeugen Jehovas sind übrigens eine solche). Deshalb wird das mit der kürzlich vorgeschlagenen "Moscheesteuer" als Ersatz für die Kirchensteuer der Christen ja auch sehr wahrscheinlich nichts.

Ich bezweifle also sehr stark, dass sie ein Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen haben und sehe auch den Staat nicht in der Pflicht, einen solchen anzubieten.

(18.02.2019, 10:18)Bogdan schrieb:  Aus meiner Sicht ist Religion Privatsache. Es hat als Religionsunterricht nichts an den Schulen zu suchen. Es heißt nicht, dass man in Schule wertneutral über die Weltreligionen die Schüler informieren kann. 
PS: Ich weis, dass man den Artikel 7 des GG in diesem Punkt nicht ändern kann. Cry

Das muss heißen "Es heißt nicht, dass man in Schule nicht wertneutral über die Weltreligionen die Schüler informieren kann.", oder? Wenn es das heißt, stimme ich zu, und dann ist das ein Fall für den Ethikunterricht, den muslimische Kinder ersatzweise erhalten sollten (ich komme weiter unten noch mal darauf zurück).

Warum sollte man den Art. 7 GG nicht ändern können?

Zitat:Art. 79 Abs. 3 GG ("Ewigkeitsgarantie")

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Beachte: Da steht "1 und 20", nicht "1 bis 20" (vgl. dazu z.B.
das hier). 
Ich halte es für unzulässig, Vorschriften entgegen dem Wortlaut zu interpretieren, auch wenn das tatsächlich die herrschende Meinung sein sollte (was ich nicht glaube). Denn wenn man einmal damit anfängt, wo hört das auf? Und wie sollte man das begründen? Etwa damit, dass sie ein GG geschrieben und dann das Korrekturlesen vergessen haben? Das ist doch lächerlich.

Nein, wenn da steht "1 und 20", dann sind auch nur diese beiden Artikel nicht änderbar. Die Art. 2 bis 19 aber sehr wohl. So einfach ist das, und alles andere ist mutwillig an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.

Bei uns in der Schule war das so: Wir hatten (ich spreche jetzt von den Jahrgangsstufen 5 bis 11) genau zwei Schüler in der Klasse, die nicht entweder katholisch oder evangelisch waren. (Es waren andere Zeiten damals. Seufz.) Das waren eine Zeugin Jehovas und ein Mädchen, das gar keine Religionszugehörigkeit hatte.

Die beiden hätten eigentlich in der Zeit, in der wir anderen Religion hatten, ersatzweise Ethikunterricht erhalten sollen. Das hat sich aber, auch wenn man alle "Exoten" aller Klassen zusammengefasst hätte, nicht gelohnt. Mehr als ein halbes Dutzend Schüler einer Jahrgangsstufe kamen da an der ganzen Schule nicht zusammen. Einmal, ein Jahr lang, gab es das. Aber normalerweise hatten die ganz pragmatisch eine Freistunde, wenn wir Religion hatten.

So blieb ihnen wenigstens der katholische Stadtpfarrer von SMÜ erspart, der Max Beißer. Der hat mir mal widerrechtlich eine "BRAVO" konfisziert. Man könnte auch sagen "geklaut", aber er weilt nicht mehr unter uns, und du weißt ja: de mortuis nil nisi bene dicendum est.

Ich habe die nicht mal im Unterricht gelesen. Die war lediglich in meiner Schultasche, die offen auf dem Boden stand, und lugte da oben heraus. Der hat die einfach da rausgezogen und einbehalten. "Schund und Schmutz" nannte er das. Der war noch "vom alten Schlag". Ich hab das Heft nie wiederbekommen. Hoffentlich hatte er viel Spaß mit den Bildchen auf den Aufklärungsseiten. Die waren sehr wahrscheinlich der Grund für die ganze Aktion; Internet gab es ja noch keines und als stadtbekannter katholischer Priester kannst du dir schlecht am Kiosk einen "Playboy" kaufen.
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#4

(19.02.2019, 07:00)PuK schrieb:  Ist das so? Nach meiner Kenntnis ist der Islam nach deutschem Recht keine Religionsgemeinschaft im üblichen Sinn, also so wie die beiden christlichen Konfessionen.

Die haben weder ein Oberhaupt wie die Katholiken noch eine Dachorganisation wie die EKD. Sondern jeder Imam macht in seiner Moschee relativ frei Schnauze, was er will.

Vor allem fehlt ihnen juristisch gesehen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (selbst die Zeugen Jehovas sind übrigens eine solche). Deshalb wird das mit der kürzlich vorgeschlagenen "Moscheesteuer" als Ersatz für die Kirchensteuer der Christen ja auch sehr wahrscheinlich nichts.

Ich bezweifle also sehr stark, dass sie ein Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen haben und sehe auch den Staat nicht in der Pflicht, einen solchen anzubieten.


Das muss heißen "Es heißt nicht, dass man in Schule nicht wertneutral über die Weltreligionen die Schüler informieren kann.", oder? Wenn es das heißt, stimme ich zu, und dann ist das ein Fall für den Ethikunterricht, den muslimische Kinder ersatzweise erhalten sollten (ich komme weiter unten noch mal darauf zurück).

Warum sollte man den Art. 7 GG nicht ändern können?


Beachte: Da steht "1 und 20", nicht "1 bis 20" (vgl. dazu z.B.
das hier). 
Ich halte es für unzulässig, Vorschriften entgegen dem Wortlaut zu interpretieren, auch wenn das tatsächlich die herrschende Meinung sein sollte (was ich nicht glaube). Denn wenn man einmal damit anfängt, wo hört das auf? Und wie sollte man das begründen? Etwa damit, dass sie ein GG geschrieben und dann das Korrekturlesen vergessen haben? Das ist doch lächerlich.

Nein, wenn da steht "1 und 20", dann sind auch nur diese beiden Artikel nicht änderbar. Die Art. 2 bis 19 aber sehr wohl. So einfach ist das, und alles andere ist mutwillig an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.

Bei uns in der Schule war das so: Wir hatten (ich spreche jetzt von den Jahrgangsstufen 5 bis 11) genau zwei Schüler in der Klasse, die nicht entweder katholisch oder evangelisch waren. (Es waren andere Zeiten damals. Seufz.) Das waren eine Zeugin Jehovas und ein Mädchen, das gar keine Religionszugehörigkeit hatte.

Die beiden hätten eigentlich in der Zeit, in der wir anderen Religion hatten, ersatzweise Ethikunterricht erhalten sollen. Das hat sich aber, auch wenn man alle "Exoten" aller Klassen zusammengefasst hätte, nicht gelohnt. Mehr als ein halbes Dutzend Schüler einer Jahrgangsstufe kamen da an der ganzen Schule nicht zusammen. Einmal, ein Jahr lang, gab es das. Aber normalerweise hatten die ganz pragmatisch eine Freistunde, wenn wir Religion hatten.

So blieb ihnen wenigstens der katholische Stadtpfarrer von SMÜ erspart, der Max Beißer. Der hat mir mal widerrechtlich eine "BRAVO" konfisziert. Man könnte auch sagen "geklaut", aber er weilt nicht mehr unter uns, und du weißt ja: de mortuis nil nisi bene dicendum est.

Ich habe die nicht mal im Unterricht gelesen. Die war lediglich in meiner Schultasche, die offen auf dem Boden stand, und lugte da oben heraus. Der hat die einfach da rausgezogen und einbehalten. "Schund und Schmutz" nannte er das. Der war noch "vom alten Schlag". Ich hab das Heft nie wiederbekommen. Hoffentlich hatte er viel Spaß mit den Bildchen auf den Aufklärungsseiten. Die waren sehr wahrscheinlich der Grund für die ganze Aktion; Internet gab es ja noch keines und als stadtbekannter katholischer Priester kannst du dir schlecht am Kiosk einen "Playboy" kaufen.

Danke für die Korrekturen Thumbup1

Gestern war ein schlechter Tag. Blush
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#5

(19.02.2019, 10:38)Bogdan schrieb:  Danke für die Korrekturen Thumbup1
Gestern war ein schlechter Tag. Blush

Ach, nichts zu danken. 

Das kann vorkommmen, aber so war's auch nicht gemeint, vor allem das mit Art. 79. Da gibt es nämlich tatsächlich in der Rechtswissenschaft einen Dissens darüber, wie der zu lesen ist (mit "und" oder mit "bis"). Nur halte ich diesen Dissens für nicht begründet. Wenn da steht "und", dann muss man das als "und" lesen und darf kein aus der Luft gegriffenes "bis" hineininterpretieren. Außer man hätte wirklich stichhaltige Gründe, die die Annahme rechtfertigen würden, dass dem Gesetzgeber an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen ist. Aber solche Gründe gibt es in diesem Fall nicht und sie sind auch schwer denkbar. Wenn man eine Verfassung für einen Staat schreibt, überlegt man sich normalerweise sehr gut und genau, was darin stehen soll und wie das am besten und möglichst eindeutig formuliert wird. Das wollte ich hauptsächlich rüberbringen.
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#6

(19.02.2019, 10:57)PuK schrieb:  Ach, nichts zu danken. 

Das kann vorkommmen, aber so war's auch nicht gemeint, vor allem das mit Art. 79. Da gibt es nämlich tatsächlich in der Rechtswissenschaft einen Dissens darüber, wie der zu lesen ist (mit "und" oder mit "bis"). Nur halte ich diesen Dissens für nicht begründet. Wenn da steht "und", dann muss man das als "und" lesen und darf kein aus der Luft gegriffenes "bis" hineininterpretieren. Außer man hätte wirklich stichhaltige Gründe, die die Annahme rechtfertigen würden, dass dem Gesetzgeber an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen ist. Aber solche Gründe gibt es in diesem Fall nicht und sie sind auch schwer denkbar. Wenn man eine Verfassung für einen Staat schreibt, überlegt man sich normalerweise sehr gut und genau, was darin stehen soll und wie das am besten und möglichst eindeutig formuliert wird. Das wollte ich hauptsächlich rüberbringen.

Ich schließe mich deinen Ausführungen an. Zwinker

Gegenprobe:

Zitat:Nein, wenn da steht "1 und 20", dann sind auch nur diese beiden Artikel nicht änderbar. Die Art. 2 bis 19 aber sehr wohl. So einfach ist das, und alles andere ist mutwillig an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.

Sollte die Verfassung so verstanden werden, daß die Art. 2 bis 19 ebenfalls änderbar wären, stünde da "1 bis 20" und nicht "1 und 20".
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#7

(19.02.2019, 12:40)forest schrieb:  Gegenprobe:
Sollte die Verfassung so verstanden werden, daß die Art. 2 bis 19 ebenfalls änderbar wären, stünde da "1 bis 20" und nicht "1 und 20".

Ey Alda, willst mich jetzt verarschen, oda was? Die 2 bis 19 sind änderbar. Im Gegensatz zu 1 und 20.
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#8

(19.02.2019, 12:59)PuK schrieb:  Ey Alda, willst mich jetzt verarschen, oda was? Die 2 bis 19 sind änderbar. Im Gegensatz zu 1 und 20.

Das war die Gegenprobe zur Gegenprobe, junger Mann! Yes Setzen, 1.
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#9

(19.02.2019, 13:55)messalina schrieb:  Also ich glaube ja, dass der Artikel 1 eigentlich überschätzt wird und viel weniger sagt als es die Meinung ist? Da steht in Wirklichkeit nur "Die Würde des Menschen ist unantastbar", aber nicht "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden". Das ist schon ein großer Unterschied finde ich. Weil das erste ist nur eine Feststellung, so wie "Krebs ist unheilbar" oder "messalina ist unnahbar" oder "das Kind ist unauffindbar" oder "ihre Gegensätze sind unüberbrückbar". Unheilbar, unnahbar, unauffindbar und unüberbrückbar heißt aber noch lange nicht, dass man es nicht trotzdem (ver-)suchen darf, oder? Oder liege ich da jetzt total falsch? Nanu

Ja, Sie liegen wie so oft völlig daneben. Das Wort unantastbar ist eindeutig und schließt abenteuerliche Spekulationen wie die Ihren absolut aus.
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#10

(19.02.2019, 13:55)messalina schrieb:  Also ich glaube ja, dass der Artikel 1 eigentlich überschätzt wird und viel weniger sagt als es die Meinung ist? Da steht in Wirklichkeit nur "Die Würde des Menschen ist unantastbar", aber nicht "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden". Das ist schon ein großer Unterschied finde ich. Weil das erste ist nur eine Feststellung, so wie "Krebs ist unheilbar" oder "messalina ist unnahbar" oder "das Kind ist unauffindbar" oder "ihre Gegensätze sind unüberbrückbar". Unheilbar, unnahbar, unauffindbar und unüberbrückbar heißt aber noch lange nicht, dass man es nicht trotzdem (ver-)suchen darf, oder? Oder liege ich da jetzt total falsch? Nanu

Klartexter hat es ja schon erklärt. Aber ich gebe auch noch meinen Senf dazu. 

Das Problem am Art. 1 ist, dass er sehr abstrakt formuliert und nur wenig konkret ist. Ich persönlich hätte das wahrscheinlich etwas anders gemacht, aber wie genau, kann ich momentan nicht sagen. Das bedürfte reiflicher Überlegung und auch einer Diskussion mit anderen.

Also, der Artikel ist wie gesagt abstrakt, aber das muss er auch sein. Denn ein Gesetz soll ja möglichst alle Eventualitäten, die in Zukunft auftreten könnten und zum Zeitpunkt seiner Entstehung meistens noch nicht einmal absehbar sind, erfassen. Ein Gesetz ensteht natürlich auch unter bestimmten, durch die Zeit seiner Entstehung bedingten Umständen. 

Also, was ist einerseits mit "die Würde des Menschen" und andererseits "nicht antastbar" gemeint?

Dazu müssen wir uns zunächst fragen: Wann entstand der Artikel und unter welchen Umständen. Und dann, warum. Und dann sind wir möglicherweise schlauer. 

Das GG wurde 1948/49 entworfen. Deutschland hatte 1945, also drei oder vier Jahre vorher den 2. Weltkrieg verloren und zunächst nichts mehr zu sagen. Spätestens 1945 wurden auch die von den Deutschen begangenen Völkermorde und die Gräuel (schreibt man das jetzt so? Ich hatte "Greuel" schreiben wollen, aber meine Rechtschreibkorrektur meckert bei dem Wort) die in den Konzentrationslagern stattgefunden hatten, öffentlich. Man kann jetzt in Zweifel ziehen, ob die Deutschen die Vorgänge in den KZs wirklich erst 1945 mitbekamen; meine Oma hat mir erzählt, dass das schon viel früher jeder wusste oder zumindest wissen konnte, aber lassen wir das mal dahingestellt. 

Die Nation befand sich also in einem Schockzustand in mehrerlei Hinsicht. Es hatte gerade den bislang verheerendsten Krieg aller Zeiten verloren, der "Führer" war plötzlich entzaubert worden und es waren abscheuliche Verbrechen allergrößten Ausmaßes aufgedeckt worden, die spätestens jetzt auch unter größten Anstrengungen von niemandem mehr ignoriert werden konnten. Und das Land stand unter Besatzung und hatte seine Souveränität verloren.  

In dieser Situation kamen jetzt die Westalliierten auf die Deutschen in Trizonesien zu (die sowjetische Besatzungszone / DDR hat ihre eigene Geschichte) und verlangten von ihnen einen Entwurf für eine freiheitlich-demokratische Verfassung. 

Verfassungen entstehen wie alle Gesetze nicht aus dem Nichts. Es wie mit bildender Kunst, Literatur oder Musik. Alles ist immer eine Variation von bereits Dagewesenem, aber mit mehr oder weniger neuen Elementen angereichert. Oder wie mit Wissenschaft, wenn dir das lieber ist. Die baut auch fast immer auf bereits vorhandenen Erkenntnissen auf und fügt ihnen neue hinzu. Nur ganz selten wird etwas völlig neues erfunden wie die Relativitäts- oder die Quantentheorie.

Worauf sollte man also zurückgreifen? Es bot sich eigentlich nur die Verfassung der Weimarer Republik an, die am ehesten das freiheitlich-demokratische Prinzip verkörperte. Aber auch diese konnte man nicht einfach abschreiben, denn vor allem der "Notstandsparagraph" darin hatte sich als fataler Fehler erwiesen, als Mechanismus zur Selbstzerstörung. Gleichwohl enthält das GG viele Elemente der Weimarer Verfassung. 

Außerdem musste natürlich ins GG etwas hinein, das so etwas die KZs der Nazis und die unwürdigen Zustände, denen die Gefangenen, auch die, die nicht sofort vergast wurden, ausgesetzt waren, in Zukunft möglichst verhindern würde. 

Platt formuliert könnte man Art. 1 GG also mit "Nie wieder Auschwitz!" paraphrasieren. Aber das trifft es eben nicht genau, denn es gab ja nicht nur Auschwitz, sondern z.B. auch Dachau, Buchenwald oder Sobibor. Auschwitz war zwar hauptsächlich ein Vernichtungslager, aber auch ein Arbeitslager. Es war sozusagen ein Zwischending zwischen Lagern, die nicht vor allem zur Vernichtung dienten wie Dachau oder Buchenwald und reinen Vernichtungslagern wie Sobibor, Treblinka oder Majdanek. Aber natürlich eines mit einer sehr starken Tendenz zum Vernichtungslager.

Und "Nie wieder Auschwitz" ist zu spezifisch für ein Gesetz. Ein hypothetisches KZ der Zukunft wäre mit ziemlicher Sicherheit nicht in Auschwitz, sondern ganz woanders und auch die Methoden und (Haft)-Bedingungen wären vermutlich andere. Das GG muss aber sämtliche denkbaren Fälle abdecken und sogar die, die zur Zeit seiner Entstehung noch nicht denkbar sind. 

Aber auf jeden Fall wurde in den KZs (und natürlich auch anderswo) zur Zeit des Nationalsozialismus die "Würde des Menschen" "angetastet". 

Und deshalb, damit so etwas möglichst nie wieder passieren kann, lautet der Art. 1 GG so, wie er lautet.
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