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Wohnungsmarkt in Augsburg
#21

Hätte die Stadt Augsburg in diesem Fall die Möglichkeit gehabt, die Genehmigung zum Umbau in ein Hostel zu verweigern? 


Bericht AA 
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#22

(24.08.2017, 08:47)Paul schrieb:  Hätte die Stadt Augsburg in diesem Fall die Möglichkeit gehabt, die Genehmigung zum Umbau in ein Hostel zu verweigern? 

Warum hätte die Stadt das tun sollen? Man kann den über Jahrzehnte verschlafenen Sozialwohnungsbau jetzt nicht den privaten Investoren anlasten, die natürlich nach wirtschaftlichen Erwägungen entscheiden.

Martin
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#23

(24.08.2017, 08:47)Paul schrieb:  Hätte die Stadt Augsburg in diesem Fall die Möglichkeit gehabt, die Genehmigung zum Umbau in ein Hostel zu verweigern? 
Bericht AA 

Zitat:Aber die 83 Quadratmeter große Wohnung in dem Mietshaus für 480 Euro warm kann sie sich leisten. „So eine Wohnung bekomme ich nie wieder.“
(...)
Hinzu kommt, erzählt die Frau und legt ein ärztliches Attest vor, dass sie unter Platzangst leide. Sie könne nie in eine kleine Wohnung mit Kochnische ziehen. Neulich wurde ihr eine mit 38 Quadratmetern vom Wohnungs- und Stiftungsamt angeboten. Sie lehnte ab. „Da bekomme ich Panik.“

:rolleyes:
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#24

(24.08.2017, 08:57)PuK schrieb:  
Zitat:Aber die 83 Quadratmeter große Wohnung in dem Mietshaus für 480 Euro warm kann sie sich leisten. „So eine Wohnung bekomme ich nie wieder.“
(...)
Hinzu kommt, erzählt die Frau und legt ein ärztliches Attest vor, dass sie unter Platzangst leide. Sie könne nie in eine kleine Wohnung mit Kochnische ziehen. Neulich wurde ihr eine mit 38 Quadratmetern vom Wohnungs- und Stiftungsamt angeboten. Sie lehnte ab. „Da bekomme ich Panik.“


:rolleyes:

Als ich das heute morgen in der Printausgabe gelesen habe, da war ich versucht, einen Leserbrief zu schreiben. Die Dame wohnt offensichtlich alleine, nach meiner Kenntnis gibt es bei Hartz4-Empfängern eine bestimmte Quadratmeterzahl für Wohnraum, 83 Quadratmeter dürften wohl für eine Einzelperson kaum angemessen sein. Wer mir erzählen will, dass er bzw. sie bei einer Wohnungsgröße von 38 Quadratmetern Platzangst bekommt, der dürfte auch nie mit Bus oder Straßenbahn unterwegs sein, geschweige denn in Autos oder Taxis. Der Besuch von Ärzten dürfte auch problematisch werden, da Wartezimmer in der Regel auch wesentlich kleiner als 38 qm sind. Mein Mitleid mit der Dame hält sich sehr in Grenzen.
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#25

(24.08.2017, 10:17)Klartexter schrieb:  Als ich das heute morgen in der Printausgabe gelesen habe, da war ich versucht, einen Leserbrief zu schreiben. Die Dame wohnt offensichtlich alleine, nach meiner Kenntnis gibt es bei Hartz4-Empfängern eine bestimmte Quadratmeterzahl für Wohnraum, 83 Quadratmeter dürften wohl für eine Einzelperson kaum angemessen sein. Wer mir erzählen will, dass er bzw. sie bei einer Wohnungsgröße von 38 Quadratmetern Platzangst bekommt, der dürfte auch nie mit Bus oder Straßenbahn unterwegs sein, geschweige denn in Autos oder Taxis. Der Besuch von Ärzten dürfte auch problematisch werden, da Wartezimmer in der Regel auch wesentlich kleiner als 38 qm sind. Mein Mitleid mit der Dame hält sich sehr in Grenzen.

Soweit ich die Rechtsprechung richtig in Erinnerung habe, ist die Wohnungsgröße bei H4 nicht entscheidend, sondern die Miethöhe. Allerdings muss bei einer größeren Wohnung (>50 qm) das Jobcenter zustimmen. Regionale Unterschiede gibt es auch noch. Größere und günstigere Wohnungen, sofern es noch solche gibt, sollten natürlich vorrangig Familien vorbehalten werden.

Martin
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#26

(24.08.2017, 10:17)Klartexter schrieb:  Der Besuch von Ärzten dürfte auch problematisch werden, da Wartezimmer in der Regel auch wesentlich kleiner als 38 qm sind.

Das geht, bzw. ging es bei ihr. Sie ist ja im Besitz eines Attests über ihre Klaustrophobie.

A propos Attest. Ich kannte mal eine Psychologin in der Bahnhofstraße, der hat man gesagt, was in dem Attest stehen muss und dann konnte man es zwei Tage später abholen. Einfache Fälle wie eine Platzangst kosteten 60 €.
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#27

(24.08.2017, 08:53)Martin schrieb:  Warum hätte die Stadt das tun sollen? Man kann den über Jahrzehnte verschlafenen Sozialwohnungsbau jetzt nicht den privaten Investoren anlasten, die natürlich nach wirtschaftlichen Erwägungen entscheiden.

Martin

Natürlich kann man, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllt werden. Was glauben Sie eigentlich, wozu dieses Gesetz geschaffen wurde. Huh 

Dass Sie mehr auf der Seite der Investoren stehen und nur zwischendrein ab und an mal alibiimäßig sozial tun, wird immer auffälliger.
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#28

(24.08.2017, 10:17)Klartexter schrieb:  
Als ich das heute morgen in der Printausgabe gelesen habe, da war ich versucht, einen Leserbrief zu schreiben. Die Dame wohnt offensichtlich alleine, nach meiner Kenntnis gibt es bei Hartz4-Empfängern eine bestimmte Quadratmeterzahl für Wohnraum, 83 Quadratmeter dürften wohl für eine Einzelperson kaum angemessen sein. Wer mir erzählen will, dass er bzw. sie bei einer Wohnungsgröße von 38 Quadratmetern Platzangst bekommt, der dürfte auch nie mit Bus oder Straßenbahn unterwegs sein, geschweige denn in Autos oder Taxis. Der Besuch von Ärzten dürfte auch problematisch werden, da Wartezimmer in der Regel auch wesentlich kleiner als 38 qm sind. Mein Mitleid mit der Dame hält sich sehr in Grenzen.

Jau, ging mir ähnlich. Manche haben es genau raus. Warum Ärzte das allerdings unterstützen ist mir ein Rätsel.

Aber da gab es im AA-Forum auch schon so einen Experten, der zwar Taxifahrer sein konnte, aber nicht Straßenbahn fahren.
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#29

Zwicks me, i glaab, i draam. Dös derf net wohr sein, wo samma dahaam?
Nicht, daß ich wüßte, wie es da zugeht, aber mir ist wie im Irrenhaus.  Gut 80 m² für 480 warm, macht 320 netto.
Könnte es sein, um mal virtuell in den Mokassins der Squaw zu gehen, daß man die Möbel und das liebgewordene Gerümpel nicht auf 38 m² unterbringt? Gut, ein Umzug ist fast wie Sterben. Schon oft gemacht, lebe noch. Könnte von einer Wohnflächenbandbreite im jetzigen Leben von 12 bis 360 m² und 1 bis 12 Zimmer berichten, derzeit 3.
Glück und Zufriedenheit hängen nicht an der Fläche. Klaustrophobie hatt ich nie. Alle Wohnungen hatten Fenster und Türen, davon mindestens eine nach außen.
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#30

(24.08.2017, 15:05)messalina schrieb:  ..../.....
die man dann nur noch mit einer Klage los wird? Und das jetzt, wo die Gerichtsverfahren wegen der 200.000 klagenden Flüchtlinge sowieso alle schon dreimal länger dauern.

Ja do schau her.....
das ist jetzt neu für mich, dass die Dauer von Gerichtsverhandlungen von der Zahl der Flüchtlinge beeinflusst wird.
Das tangiert uns nicht mehr nur peripher ......
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