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Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters
#21

(02.02.2019, 17:52)Sophie schrieb:  Es freut mich, dass Sie meinen mir jetzt Strafrecht erklären zu müssen. Sie können sicher sein, dass ich das, was Sie jetzt  so zusammenlesen in meinem Studium von Juristen  gelernt habe.


Sie stimmen mir also nun zu? Das freut mich wiederum.

Das zweitere ist eine neue Baustelle, die Sie aufmachen. Der Täter hat eben in der Verhandlung nicht gerade den Eindruck erweckt, dass er verstanden hat, was er den Kindern angetan hat. Zudem wäre es wohl eine Frage der Zeit gewesen, bis es Tote gegeben hätte, wenn man den Kerl nicht rechtzeitig erwischt hätte.

PS: Ein bisserl kenne ich mich auch aus, da ich in meinem Studium die ein oder andere Rechtsvorlesung hatte. Und mit dem Maßregelvollzug hatte ich beruflich jahrelang zu tun. Zwinker

PPS: Der Richter hat sich von seinen Emotionen hinreißen lassen. Das hätte er besser nicht tun sollen. Eigentlich ein Anfängerfehler. Aber ich habe keinen Zweifel, dass die Entscheidung richtig ist. Schlimm wäre es, wenn das Ganze nun deswegen nochmal aufgerollt werden muss.
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#22

(02.02.2019, 18:08)leopold schrieb:  Sie stimmen mir also nun zu? Das freut mich wiederum.

Wird Ihnen das Gehechel um Zustimmung und Rechthaben nicht langsam peinlich?
Ich glaub', das haben Sie so drin, das merken Sie gar nicht mehr.
Oder ist es wieder mal Häme?

Unglaublich. Da komm ich nach Stunden aus der Stadt zurück und schau mal wieder ins Forum, und was seh ich als Erstes?
Immer dieselbe Leier.
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#23

(02.02.2019, 18:08)leopold schrieb:  Sie stimmen mir also nun zu? Das freut mich wiederum.

Das zweitere ist eine neue Baustelle, die Sie aufmachen. Der Täter hat eben in der Verhandlung nicht gerade den Eindruck erweckt, dass er verstanden hat, was er den Kindern angetan hat. Zudem wäre es wohl eine Frage der Zeit gewesen, bis es Tote gegeben hätte, wenn man den Kerl nicht rechtzeitig erwischt hätte.
t. Schlimm wäre es, wenn das Ganze nun deswegen nochmal aufgerollt werden muss.

Warum sollte ich Ihnen zu allgemeinen Ausführungen, denn widersprechen? Sie hätten auch schreiben können, dass 2 + 2 vier ist.

Oben hatten Sie allerdings etwas Falsches behaupteten.

Ich mache überhaupt keine neue Baustelle auf, sondern hatte das in meinem Ausgangspost genau so geschrieben.
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#24

(02.02.2019, 17:52)Sophie schrieb:  Ich habe eben den Eindruck, dass der Richter die Sicherungsverwahrung als Strafmaßnahme missbraucht. Dazu tut er einiges mit seinen Ausführungen.

Wenn Einspruch eingelegt wird, wird es überprüft werden. Dann werden wir erfahren ob ihre Vermutung richtig ist.
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#25

(02.02.2019, 18:08)leopold schrieb:  Sie stimmen mir also nun zu? Das freut mich wiederum.

Das zweitere ist eine neue Baustelle, die Sie aufmachen. Der Täter hat eben in der Verhandlung nicht gerade den Eindruck erweckt, dass er verstanden hat, was er den Kindern angetan hat. Zudem wäre es wohl eine Frage der Zeit gewesen, bis es Tote gegeben hätte, wenn man den Kerl nicht rechtzeitig erwischt hätte.

PS: Ein bisserl kenne ich mich auch aus, da ich in meinem Studium die ein oder andere Rechtsvorlesung hatte. Und mit dem Maßregelvollzug hatte ich beruflich jahrelang zu tun. Zwinker

PPS: Der Richter hat sich von seinen Emotionen hinreißen lassen. Das hätte er besser nicht tun sollen. Eigentlich ein Anfängerfehler. Aber ich habe keinen Zweifel, dass die Entscheidung richtig ist. Schlimm wäre es, wenn das Ganze nun deswegen nochmal aufgerollt werden muss.

Das merkt man an den Ausführungen zu rechtlichen Sachverhalten hier im Thread.
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#26

(02.02.2019, 19:29)Sophie schrieb:  Warum sollte ich Ihnen zu allgemeinen Ausführungen, denn widersprechen? Sie hätten auch schreiben können, dass 2 + 2 vier ist.

Oben hatten Sie allerdings etwas Falsches behaupteten.

Und das wäre? Ich habe mit anderen Worten, vielleicht noch etwas zugespitzter, exakt dasselbe geschrieben wie im Beitrag zuvor. Umso erstaunter war ich, dass Sie dies als "Irrtum"  bezeichneten.

Ich finde es übrigens überaus ulkig, dass mir hier einer ständig vorwirft, dass ich immer rechthaben will. Hier in diesem Forum schreiben fast nur Leute, die immer rechthaben wollen. Und ein ganz bestimmter muss sogar immer das allerletzte Wort haben.

Und die wenigen, denen es nicht v. a. ums Rechthaben geht, haben andere, leider nicht unbedingt ehrenwertere Motive hier zu schreiben.
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#27

(02.02.2019, 20:00)Bogdan schrieb:  Das merkt man an den Ausführungen zu rechtlichen Sachverhalten hier im Thread.

Danke.
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#28

(02.02.2019, 21:44)leopold schrieb:  Und das wäre? Ich habe mit anderen Worten, vielleicht noch etwas zugespitzter, exakt dasselbe geschrieben wie im Beitrag zuvor. Umso erstaunter war ich, dass Sie dies als "Irrtum"  bezeichneten.

Ich finde es übrigens überaus ulkig, dass mir hier einer ständig vorwirft, dass ich immer rechthaben will. Hier in diesem Forum schreiben fast nur Leute, die immer rechthaben wollen. Und ein ganz bestimmter muss sogar immer das allerletzte Wort haben.

Und die wenigen, denen es nicht v. a. ums Rechthaben geht, haben andere, leider nicht unbedingt ehrenwertere Motive hier zu schreiben.

Daran ist gar nichts ulkig, sondern es ist eher todtraurig, dass Sie nicht merken, woran es bei Ihnen eigentlich hakt.
Es kommt letztlich darauf an, wie und mit welchen Mitteln man seine Meinung als die richtige hinstellen will. 
Wenn ich schon solche selbstherrlichen Eröffnungssätze lese … wie heute Nachmittag … oder wenn es schon losgeht mit dem inflationären Vorwurf der Ahnungslosigkeit … dann weiß man doch, wie der Hase läuft.
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#29

https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...61246.html 


Von harten Worten des Richters für einen Wiederholungspädophilen ist hier nichts zu lesen. Von Sicherungsverwahrung auch nicht.
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#30

Es interessiert also keinen, dass hier 'der liebe Opa', ein bereits einschlägig vorbestrafter Kindermißbraucher mit einer milden Strafe und ohne Sicherungsverwahrung davongekommen ist.

An Harry S. hat man sich abgearbeitet.
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