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Jens Spahn: Mehr Hirntote sollen zu Organspendern werden
#51

(30.03.2019, 14:58)Martin schrieb:  Blödsinn. Man braucht lediglich eine Datenbank und die Behörde gibt es bereits, das Gesundheitsministerium. Leopold, denken Sie gelegentlich eigentlich überhaupt bevor Sie die Tastatur traktieren?

Martin

Mir scheint, Sie sind ein bisschen weltfremd. Und davon, was in einem Ministerium passiert, haben Sie offensichtlich gar keine Ahnung. Wenigstens mit Daten sollten Sie sich doch auskennen und was es bedeuten würde, für über 80 Millionen Menschen die Berechtigungsparameter für eine Organspende zu verwalten. Das wäre wohl schon aus datenschutzrechtlichen Gründen völlig abwegig.
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#52

(30.03.2019, 15:05)leopold schrieb:  Mir scheint, Sie sind ein bisschen weltfremd. Und davon, was in einem Ministerium passiert, haben Sie offensichtlich gar keine Ahnung. Wenigstens mit Daten sollten Sie sich doch auskennen und was es bedeuten würde, für über 80 Millionen Menschen die Berechtigungsparameter für eine Organspende zu verwalten. Das wäre wohl schon aus datenschutzrechtlichen Gründen völlig abwegig.

Sie haben offenbar wieder gar nichts verstanden. Man muss nicht die Daten von 80 Millionen Einwohnern speichern, sondern nur die, die sich verweigern und ein matching mit Eurotransplant ermöglichen. Persönliche Daten wären nicht betroffen, da nur die Berechtigung zum Empfang angezeigt würde. Sie wissen schon, dass der Datenschutz ausschließlich auf persönliche Daten Anwendung findet? Dachte ich mir doch...

Martin
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#53

(30.03.2019, 15:10)Martin schrieb:  Sie haben offenbar wieder gar nichts verstanden. Man muss nicht die Daten von 80 Millionen Einwohnern speichern, sondern nur die, die sich verweigern und ein matching mit Eurotransplant ermöglichen. Persönliche Daten wären nicht betroffen, da nur die Berechtigung zum Empfang angezeigt würde. Sie wissen schon, dass der Datenschutz ausschließlich auf persönliche Daten Anwendung findet? Dachte ich mir doch...

Martin



Unsinn, sie müssten erst einmal all diejenigen zentral erfassen, die bereit sind, selbst zu spenden, um zu ermitteln, wer nicht bereit ist. Darüber gibt es heute natürlich aus Datenschutzgründen keinerlei  Daten.
Dann müssten Sie die "Verweigerer" daraufhin überprüfen, ob sie aus gesundheitlichen oder anderen "gerechtfertigten" Gründen nicht spenden können oder wollen. Das würde in die zig Millionen gehen und  einen gewaltigen Verwaltungsaufwand verursachen. Abgesehen davon wären die Ihnen vorschwebenden Gesinnungsprüfungen verfassungswidrig und das zentrale Vorhalten von Gesundheitsdaten, die ja auch ständig aktualisiert werden müssten, mit dem Datenschutz nicht vereinbar.

Warum nur können Sie es offensichtlich nicht ertragen, dass Sie womöglich etwas geben (selbst nach Ihrem Tod), wofür Sie potentiell keine Gegenleistung (nämlich die Spendenbereitschaft des anderen) erhalten haben? Sie kommen ja immer wieder mit diesem sonderbaren Vorschlag.
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#54

(30.03.2019, 15:42)leopold schrieb:  Unsinn, sie müssten erst einmal all diejenigen zentral erfassen, die bereit sind, selbst zu spenden, um zu ermitteln, wer nicht bereit ist. Darüber gibt es heute natürlich aus Datenschutzgründen keinerlei  Daten.
Dann müssten Sie die "Verweigerer" daraufhin überprüfen, ob sie aus gesundheitlichen oder anderen "gerechtfertigten" Gründen nicht spenden können oder wollen. Das würde in die zig Millionen gehen und  einen gewaltigen Verwaltungsaufwand verursachen. Abgesehen davon wären die Ihnen vorschwebenden Gesinnungsprüfungen verfassungswidrig und das zentrale Vorhalten von Gesundheitsdaten, die ja auch ständig aktualisiert werden müssten, mit dem Datenschutz nicht vereinbar.

Warum nur können Sie es offensichtlich nicht ertragen, dass Sie womöglich etwas geben (selbst nach Ihrem Tod), wofür Sie potentiell keine Gegenleistung (nämlich die Spendenbereitschaft des anderen) erhalten haben? Sie kommen ja immer wieder mit diesem sonderbaren Vorschlag.

Es geht um die Widerspruchslösung. Da müssen die Positivfälle nicht gesondert erfasst werden, sondern nur die aktiv Widersprechenden. Die gesundheitlich nicht in Frage kommenden, eine vergleichsweise kleine Gruppe, würde eben ein entsprechendes Merkmal bekommen. Das muss ja nicht innerhalb von 3 Tagen komplett gelöst sein. „Gesundheitsdaten“ würden so oder so nicht vorgehalten, sondern nur das Merkmal der Spendentauglichkeit, ja/nein. Lassen Sie ihren kindlichen Alarmismus stecken.

Martin
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#55

(30.03.2019, 16:23)Martin schrieb:  Es geht um die Widerspruchslösung. Da müssen die Positivfälle nicht gesondert erfasst werden, sondern nur die aktiv Widersprechenden. Die gesundheitlich nicht in Frage kommenden, eine vergleichsweise kleine Gruppe, würde eben ein entsprechendes Merkmal bekommen. Das muss ja nicht innerhalb von 3 Tagen komplett gelöst sein. „Gesundheitsdaten“ würden so oder so nicht vorgehalten, sondern nur das Merkmal der Spendentauglichkeit, ja/nein. Lassen Sie ihren kindlichen Alarmismus stecken.

Martin

Ich denke, Sie haben mittlerweile eingesehen, dass sich das nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt. Vom moralischen und rechtlichen Aspekt mal ganz abgesehen. Wird sowieso nie ein Thema sein, solange wir in einer Demokratie leben.
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#56

(30.03.2019, 16:45)leopold schrieb:  Ich denke, Sie haben mittlerweile eingesehen, dass sich das nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt. Vom moralischen und rechtlichen Aspekt mal ganz abgesehen. Wird sowieso nie ein Thema sein, solange wir in einer Demokratie leben.

Dass Sie beim Verfassen dieses Beitrags gedacht haben, bezweifle ich stark. Der Aufwand ist mehr als überschaubar, da ja keine Gesundheitsdaten erfasst werden, sondern nur der Spendestatus. Wie andere Foristen schon ausgeführt haben, werden ihnen in anderen EU-Staaten die Organe ohne viel Federlesens entnommen. Alles natürlich keine Demokratien. Clown

Martin
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#57

(30.03.2019, 18:19)Martin schrieb:  Dass Sie beim Verfassen dieses Beitrags gedacht haben, bezweifle ich stark. Der Aufwand ist mehr als überschaubar, da ja keine Gesundheitsdaten erfasst werden, sondern nur der Spendestatus. Wie andere Foristen schon ausgeführt haben, werden ihnen in anderen EU-Staaten die Organe ohne viel Federlesens entnommen. Alles natürlich keine Demokratien. Clown

Martin

Sie haben die Problematik nicht verstanden. Es geht bei Ihrem Vorschlag doch nicht um die Regelung der Entnahme, es geht darum, dass Sie es von anderen als medizinischen Kriterien abhängig machen wollen, ob ein Patient ein Spenderorgan bekommt.
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#58

(30.03.2019, 20:00)leopold schrieb:  Sie haben die Problematik nicht verstanden. Es geht bei Ihrem Vorschlag doch nicht um die Regelung der Entnahme, es geht darum, dass Sie es von anderen als medizinischen Kriterien abhängig machen wollen, ob ein Patient ein Spenderorgan bekommt.

Ja, und? Dafür gibt es in Berlin ein Haus mit einer Glaskuppel, in dem so etwas auf den Weg gebracht werden kann.

Martin
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#59

(30.03.2019, 20:21)Martin schrieb:  Ja, und? Dafür gibt es in Berlin ein Haus mit einer Glaskuppel, in dem so etwas auf den Weg gebracht werden kann.

Martin

Nicht ablenken. Sie müssen sich schon mehr konzentrieren, wenn Sie nicht als Dummerle dastehen wollen.
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#60

Hier, dass was wirklich geplant ist:


Zitat:Zu den Initiatoren gehören Grünen-Chefin Annalena Baerbock und der CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Dabei ist geplant, dass jeder Erwachsene sich etwa bei der Ausstellung des Personalausweises zu seiner Haltung gegenüber der Organspen­de äußert. Seine Entscheidung soll in einem Zentralregister erfasst werden, wobei sie jederzeit revidierbar sein soll.

Wenn kein Widerspruch in dem Register hinterlegt sei, gelte dies als Zustimmung. Aller­dings sollen laut Magazin Angehörige die Organentnahme ablehnen können, wenn sie glaubhaft machen, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte, dies aber nicht doku­mentiert habe. Das Register solle bei einer Bundesbehörde angesiedelt werden, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Quelle des Zitates 

Da jeder einen Personalausweis hat, gibt es bei Annahme des Gesetzes spätestens nach 10 Jahren ein Register, wo alle erfasst sind. Dort ist dann registiert ob er widerspricht oder nicht. Die Abstimmung soll ohne Fraktionszwang erfolge.
Mein Tipp: Die Widerspruchlösung wird kommen. Denkbar wäre eine Klage vor den Bundesverfassungsgericht.
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