(30.03.2019, 15:10)Martin schrieb: Sie haben offenbar wieder gar nichts verstanden. Man muss nicht die Daten von 80 Millionen Einwohnern speichern, sondern nur die, die sich verweigern und ein matching mit Eurotransplant ermöglichen. Persönliche Daten wären nicht betroffen, da nur die Berechtigung zum Empfang angezeigt würde. Sie wissen schon, dass der Datenschutz ausschließlich auf persönliche Daten Anwendung findet? Dachte ich mir doch...
Martin
Unsinn, sie müssten erst einmal all diejenigen zentral erfassen, die bereit sind, selbst zu spenden, um zu ermitteln, wer nicht bereit ist. Darüber gibt es heute natürlich aus Datenschutzgründen keinerlei Daten.
Dann müssten Sie die "Verweigerer" daraufhin überprüfen, ob sie aus gesundheitlichen oder anderen "gerechtfertigten" Gründen nicht spenden können oder wollen. Das würde in die zig Millionen gehen und einen gewaltigen Verwaltungsaufwand verursachen. Abgesehen davon wären die Ihnen vorschwebenden Gesinnungsprüfungen verfassungswidrig und das zentrale Vorhalten von Gesundheitsdaten, die ja auch ständig aktualisiert werden müssten, mit dem Datenschutz nicht vereinbar.
Warum nur können Sie es offensichtlich nicht ertragen, dass Sie womöglich etwas geben (selbst nach Ihrem Tod), wofür Sie potentiell keine Gegenleistung (nämlich die Spendenbereitschaft des anderen) erhalten haben? Sie kommen ja immer wieder mit diesem sonderbaren Vorschlag.