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Jens Spahn: Mehr Hirntote sollen zu Organspendern werden
#11

(28.01.2019, 11:25)Klartexter schrieb:  Eine Abtreibung erfolgt ja nicht - im Vergleich zu Spahns Vorschlag - von Staats wegen, PuK,. Es ist die freie Entscheidung einer Frau. Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt auch noch Teil des Körpers der Frau und hat noch kein eigenes Recht an seinem Körper. Erst mit der Geburt tritt er in den Geltungsbereich von Artikel 2 GG. Auch Dein Vergleich mit der Beschneidung hinkt, da auch diese nicht von Staats wegen erfolgt. Bis zur Volljährigkeit des Kindes können die Eltern so eine Entscheidung für ihr Kind treffen.

Ersteres sehe ich nicht so. Die Menschwerdung ist ein Prozess, der mit der Zeugung beginnt und mit der Geburt meiner Ansicht nach nicht abgeschlossen ist. Was kann denn so ein Neugeborenes? Schlafen und Nahrung zu sich nehmen, mehr nicht. Das tut es im Mutterleib auch. Atmen und Schreien kommen zum Zeitpunkt der Geburt dazu, aber das macht noch keinen Menschen. Auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen hat fast ein bisschen was von Astrologie. Dieser Zeitpunkt lässt sich auch durch wehenfördernde oder -hemmende Mittel in Grenzen beeinflussen, durch einen Kaiserschnitt sowieso. Ich halte das für einen Standpunkt, den man zwar vertreten kann, aber er ist sehr wackelig. 

Und die Entscheidungen, die Eltern über ihr Kind bis zur Volljährigkeit treffen können, sind durch das Kritererium der Sittenwidrigkeit beschränkt. Man wird kaum einen Arzt finden, der im Fall des Falles keine Bluttransfusion bei einem Kind durchführen wird, wenn sie überlebensnotwendig ist, nur weil die Eltern Zeugen Jehovas sind und eine Erklärung unterschrieben haben, dass ihrem Kind kein fremdes Blut übertragen werden darf. Manchmal kommen die auch zum Notar und wollen ihre Unterschrift unter so etwas beglaubigen lassen, weil sie meinen, dadurch wird die Erklärung irgendwie rechtssicherer. Ich hab mal live miterlebt wie solche Zeugen hochkantig von einem Notar aus der Kanzlei geworfen wurden. Sie würden sich beschweren, drohten sie. "Ja, tun Sie das", meinte er, "zuständig dafür ist mein Vorgesetzter, der Landgerichtspräsident, Sie finden ihn im Justizgebäude Am Alten Einlass 1."
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#12

(28.01.2019, 09:41)Klartexter schrieb:  Sie zeigen damit nur, dass Sie nicht einmal unsere Gesetze kennen, Martin! Nono-smiley-face 

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 

Mal ganz abgesehen davon - wenn ich mich nur an Johannes Prinz von Thurn und Taxis erinnere, der innerhalb kürzester Zeit zwei Herztransplantationen hatte, die zwar nicht erfolgreich waren, aber "einfachere" Menschen müssen oft jahrelang auf ein passendes Organ warten, dann hat das für mich zumindest ein Gschmäckle. Ich bin zwar Organspender, aber ich würde sofort gegen eine Regelung klagen, wie Sie sie vorschlagen.

Nein. Ich zeige auf, dass ich mit den bestehenden Gesetzen nicht einverstanden bin. Seit ca. meinem 20ten Lebensjahr habe ich einen Organspenderausweis in meiner Geldbörse. Und das ist eine gute Ecke her. Warum soll ich bei meinem Tod nicht vielleicht ein Kind oder einen Erwachsenen retten, der nicht mehr lange zu leben hat oder an der Dialyse hängt? Und warum sollte meine Organe ein Stinkstiefel bekommen, der selbst nicht zu spenden bereit ist? 

Martin
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#13

(28.01.2019, 21:45)Martin schrieb:  Nein. Ich zeige auf, dass ich mit den bestehenden Gesetzen nicht einverstanden bin. Seit ca. meinem 20ten Lebensjahr habe ich einen Organspenderausweis in meiner Geldbörse. Und das ist eine gute Ecke her. Warum soll ich bei meinem Tod nicht vielleicht ein Kind oder einen Erwachsenen retten, der nicht mehr lange zu leben hat oder an der Dialyse hängt? Und warum sollte meine Organe ein Stinkstiefel bekommen, der selbst nicht zu spenden bereit ist? 

Martin

Es ist doch schön, dass Sie einen Organspendeausweis haben. Ich habe auch einen. Die Frage ist, warum Sie, weil SIE zum Spenden bereit sind andere Menschen dazu bestimmen wollen, es auch zu sein - es sei denn, sie widersprechen - und dann auch noch versuchen, die Entscheidung zu beeinflussen, in dem Sie Nichtspender als Stinkstiefel abqualifiziert und sie unter Druck setzen. ('Dann bekommst Du auch kein Organ').

Wenn man ehrlich ist und nicht über die Fakten hinwegsieht, weil der Mensch nun halt mal nicht hinzunehmen gewillt ist, dass das Leben endlich ist - ggf. auch vor der Zeit - , dann ist von der Natur nicht vorgesehen, dass Organe eines fremdem Menschen in einem Dienst tun. Sonst gäbe es nicht die extemen Abstoßreaktionen, die lebenslang unterdrückt werden müssen, dann wären diese kompatibel.

Es geht um den staatlich zum Ausdruck gebrachten Anspruch auf ein Organ eines Menschen, dem man sich nur noch mittels einer amtlich dokumentierten Widerspruchserklärung entziehen kann, womit man sich dann - Sie belegen das ja explizit - zu einem unsozialen Menschen macht.

Und genau das geht zu weit. Das Spendertum ist eine gute Sache. Eine freiwillige Sache. Wenn man ohne ausdrückliche Einwilligung über etwas verfügt, ist es das nicht mehr. Es ist dann eine Zwangsabgabe gegen die man gerade noch so Einspruch einlegen kann. Von 'Spende' sind wir dann jedenfalls weit entfert.

Egal wie 'zweckmäßig' der staatliche Anspruch auf Organe sein mag - er ist abzulehnen, weil nicht legitim. Der Mensch ist kein Organersatzteillager für andere Menschen. Das Hoffen auf den Tod eines anderen, um selbst überleben zu können, ist so verständlich, wie der Wunsch der Eltern, einen Verdächtigen zu foltern. Trotzdem bleibt er ethisch zweifelhaft.

Wenn man natürlich alles nur pragmatisch sehen will, sind die Spahn'schen Vorstellungen natürlich super geeignet, mehr Organe zu requirieren.

Diese Praxis wird aber nur verzögern, dass das Erforschen besserer Lösungen (Nachzüchten von Organen) stärker gefördert und unterstützt wird.
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#14

(29.01.2019, 16:56)messalina schrieb:  Wie ist das eigentlich, kann man auf dem Organspendeausweis bestimmte Personen als Empfänger ausschließen? Also z. B. wenn Martin nicht an welche spenden will, die selbst keine Spender sind, oder wenn ich nur an Frauen spenden will oder an bestimmte Gruppen nicht, also nur als Beispiel jetzt? 

Auf dem Ausweis wäre ja unten noch eine Zeile "Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise", da könnte man doch "keine Spende an Nichtspender" oder "keine Spende an #wenauchimmer" eintragen, oder? Das müsste schon gehen glaube ich, für was soll die Zeile sonst sein?

Oder müsste man sowas vielleicht in eine Patientenverfügung schreiben? Aber da wäre das Problem, ob man überhaupt noch Patient ist, wenn man schon am Organe spenden ist. Weil da ist man ja eigentlich schon tot, also offiziell sollte man das sein, hoffentlich. Ganz schön schwierig ist das.

#wenauchimmer W00t  Meine persönliche Bemerkung: ganz ganz plumper Versuch

Gottseidank können Sie nicht selektieren.  Wer solche Fragen stellt, sollte sich in Inhalt des GG erklären lassen. Innocent
Siehe Seite 47 


BZgA Bröschüre Organspende 
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#15

(29.01.2019, 18:02)messalina schrieb:   
Das ist ein pdf, sonst nichts!

Nono-smiley-face
Sie haben schon x-mal im Forum der AA und hier unter Beweis gestellt, dass Sie wissen wie das Dokument einzuschätzen ist. Ansonsten wären Sie nicht in der Lage gewesen, dass den entsprechenden Dokumenten, sich aus dem Zusammenhang gerissen Fakten heraus zu suchen und ... Frage zustellen, die eine eindeutige Botschaft haben.

Sie schwachsinnige Nummer können Sie mit anderen hier im Forum machen, aber nicht mit Bogdan.
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#16

(29.01.2019, 15:52)Sophie schrieb:  Es ist doch schön, dass Sie einen Organspendeausweis haben. Ich habe auch einen. Die Frage ist, warum Sie, weil SIE zum Spenden bereit sind andere Menschen dazu bestimmen wollen, es auch zu sein - es sei denn, sie widersprechen - und dann auch noch versuchen, die Entscheidung zu beeinflussen, in dem Sie Nichtspender als Stinkstiefel abqualifiziert und sie unter Druck setzen. ('Dann bekommst Du auch kein Organ').

Wenn man ehrlich ist und nicht über die Fakten hinwegsieht, weil der Mensch nun halt mal nicht hinzunehmen gewillt ist, dass das Leben endlich ist - ggf. auch vor der Zeit - , dann ist von der Natur nicht vorgesehen, dass Organe eines fremdem Menschen in einem Dienst tun. Sonst gäbe es nicht die extemen Abstoßreaktionen, die lebenslang unterdrückt werden müssen, dann wären diese kompatibel.

Es geht um den staatlich zum Ausdruck gebrachten Anspruch auf ein Organ eines Menschen, dem man sich nur noch mittels einer amtlich dokumentierten Widerspruchserklärung entziehen kann, womit man sich dann - Sie belegen das ja explizit - zu einem unsozialen Menschen macht.

Und genau das geht zu weit. Das Spendertum ist eine gute Sache. Eine freiwillige Sache. Wenn man ohne ausdrückliche Einwilligung über etwas verfügt, ist es das nicht mehr. Es ist dann eine Zwangsabgabe gegen die man gerade noch so Einspruch einlegen kann. Von 'Spende' sind wir dann jedenfalls weit entfert.

Egal wie 'zweckmäßig' der staatliche Anspruch auf Organe sein mag - er ist abzulehnen, weil nicht legitim. Der Mensch ist kein Organersatzteillager für andere Menschen. Das Hoffen auf den Tod eines anderen, um selbst überleben zu können, ist so verständlich, wie der Wunsch der Eltern, einen Verdächtigen zu foltern. Trotzdem bleibt er ethisch zweifelhaft.

Wenn man natürlich alles nur pragmatisch sehen will, sind die Spahn'schen Vorstellungen natürlich super geeignet, mehr Organe zu requirieren.

Diese Praxis wird aber nur verzögern, dass das Erforschen besserer Lösungen (Nachzüchten von Organen) stärker gefördert und unterstützt wird.

Thumbup1
Mit Zwang geht da gar nix. Allein die Vorstellung noch körperwarm aufgeschnitten zu werden, egal ob ich oder ein Angehöriger, läßt mich einfach zurückschrecken.
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#17

(29.01.2019, 16:56)messalina schrieb:  Wie ist das eigentlich, kann man auf dem Organspendeausweis bestimmte Personen als Empfänger ausschließen? Also z. B. wenn Martin nicht an welche spenden will, die selbst keine Spender sind, oder wenn ich nur an Frauen spenden will oder an bestimmte Gruppen nicht, also nur als Beispiel jetzt? Nanu

Auf dem Ausweis wäre ja unten noch eine Zeile "Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise", da könnte man doch "keine Spende an Nichtspender" oder "keine Spende an #wenauchimmer" eintragen, oder? Das müsste schon gehen glaube ich, für was soll die Zeile sonst sein?

Oder müsste man sowas vielleicht in eine Patientenverfügung schreiben? Aber da wäre das Problem, ob man überhaupt noch Patient ist, wenn man schon am Organe spenden ist. Weil da ist man ja eigentlich schon tot, also offiziell sollte man das sein, hoffentlich. Ganz schön schwierig ist das.

Ist mir schon klar was da bei Ihnen drin stehen würde. Devil 
Das heißt, Sie wollen über den Tod hinaus, Ihre Abneigung gegen bestimmte Menschen noch zum Ausdruck bringen?
So ein Organ von Ihnen - von Ekel und Hass zerfressen - will doch sowieso niemand. Das muss ja schon stinken wie die Hölle. Das gilt auch für martin.
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#18

(29.01.2019, 19:33)messalina schrieb:  Häh? Nanu  Ich habe das pdf bis eben gar nicht gekannt, verwechseln Sie mich vielleicht jetzt mit jemand?

Und wenn Sie jetzt irgendwelche "Botschaften" hören, dann liegt das glaube ich viel eher an Ihrem Sinneszustand als an mir.

Stimmenhören kann Symptom einer Psychose sein – ärztliche Abklärung sehr wichtig 

Ihre Reaktion zeigt nur, dass ich zu 100 % richtig liege. Sie wurden schon vor langer langer Zeit entlarvt. Okay ich war ich der erste User, der dies getan hat.
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#19

(29.01.2019, 19:25)EvaLuna schrieb:  Ist mir schon klar was da bei Ihnen drin stehen würde. Devil 
Das heißt, Sie wollen über den Tod hinaus, Ihre Abneigung gegen bestimmte Menschen noch zum Ausdruck bringen?
So ein Organ von Ihnen - von Ekel und Hass zerfressen - will doch sowieso niemand. Das muss ja schon stinken wie die Hölle. Das gilt auch für martin.

Spenden können eh nur Hirntote.
Wie sollte man bei @messalina diesen je feststellen.

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#20

(29.01.2019, 19:44)messalina schrieb:  Ich will .........  Und dafür reicht es nicht zu sagen man darf keine machen. Im Gesetz steht das jedenfalls nicht glaube ich.

Und im Gesetz sind auch keine Einschränkungen betr. Empfänger/Ausgeschlossener vorgesehen!

z.B.:
Zitat:Wer eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgibt, kann in eine Organ- und Gewebeentnahme nach § 3 einwilligen, ihr widersprechen oder die Entscheidung einer namentlich benannten Person seines Vertrauens übertragen (Erklärung zur Organ- und Gewebespende). Die Erklärung kann auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkt werden. Die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können vom vollendeten sechzehnten, der Widerspruch kann vom vollendeten vierzehnten Lebensjahr an erklärt werden.
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