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Rundfunkbeitrag
#31

(30.10.2016, 10:49)Martin schrieb:  Diese Argumentation kann man aber beliebig auf die Spitze treiben. Der Bäcker und seine Angestellten müssen bspsw. von ihrem Einkommen den "Soli" abführen. Den bezahlt der Kunde der Bäckerei ebenfalls mit, obwohl er den "Soli" selbst in voller Höhe entrichten muss. Also zahlt er auch zweimal "Soli": Einmal voll und einmal anteilig. 

Martin

Dann treiben wirs auf die Spitze! Mit der Semmel zahlt der Kunde auch das Greenfee der Bäckerin, den Spleen des Cousins der Vermieterin der Filiale, etc.
Aber wtf soll er zweimal Rundfunkgebühren bezahlen? Die Semmel hat ihm doch nichts weggehört oder weggesehen.
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#32

(30.10.2016, 09:50)forest schrieb:  ....
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.

Eine Doppel-, sogar eine Mehrfachbesteuerung, ist doch Usus in diesem unserem Lande. Ob jetzt Steuer oder Abgabe ist für diese Diskussion unerheblich - es ist ein Abfluß von Zahlungsmitteln.
Ein besonders krasses Beispiel kennt jeder: Kraftstoff+Mineralölsteuer => und oben drauf nochmals die MWSt.
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#33

(30.10.2016, 10:16)Martin schrieb:  Die Gebühr wird aber nicht auf die Person erhoben, sondern auf den jeweiligen Wohnraum bzw. bei Betrieben auf die Betriebsstätte in Abhängigkeit der Betriebsgröße. 
Weiters ist das keine Steuer sondern eine Gebühr. Würde mich sehr wundern, wenn die Gerichte dem folgen würden.

Martin

Richtig was Du sagt.
Es ist leider so, dass Gebühren und Steuer immer in einem Topf geworfen wird.
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#34

(30.10.2016, 09:50)forest schrieb:  Sophies Überlegung verstehe ich so, daß jeder bereits als Haushaltsmitglied Rundfunkbeitrag bezahlt. Weshalb sollte er beim Semmeln holen beim Bäcker nochmal zahlen dergestalt, daß der Rundfunkbeitrag im Preis der Semmeln enthalten ist? Und das sogar dann, wenn beim Bäcker gar keine Sendung zu sehen oder hören ist?
Das gleiche im Büro oder im Wartezimmer des Arztes.
Auch die Angestellten des Betriebs und die Betriebsinhaber zahlen als private Haushaltsmitglieder bereits Rundfunkbeitrag.
Ist die Musik- oder Nachrichten- oder sonstige Sendung des Rundfunks eine andere als die, die im Privathaushalt ankommt?
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.

Schönen guten Morgen. Ich habe das mit dem Umlegen auf den Kunden nicht ins Spiel gebracht. Ich finde einfach den Umstand, dass nochmal jemand Rundfunkbeitrag löhnen soll, wo doch schon alle abgedeckt oder befreit sind, unredlich. Dass es viele unredliche Abzockereien von staatlicher Seite gibt, hindert mich nicht daran, diese besonders dreist zu finden. Bei den anderen wird ja wenigstens noch etwas konsumiert. Hier unter Umständen nicht - es ist ja ein Zwangsbeitrag.

Ansonsten meine Gedanken wunderbar nachvollzogen. Mit dem bezahlten  Rundfunkbeitrag hat jeder Angehörige eines Haushalts das Recht 24 Stunden am Tag das Angebot des ör Rundfunks zu nutzen. Wo er sich dabei aufhält geht den Gebührenempfänger einen feuchten Kehrricht an, um es mal unfreundlich aber deutlich zu sagen. Ich hoffe sehr, dass diesem Konstrukt der Boden entzogen wird.
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#35

(30.10.2016, 12:47)Sophie schrieb:  Wo er sich dabei aufhält geht den Gebührenempfänger einen feuchten Kehrricht an, um es mal unfreundlich aber deutlich zu sagen. Ich hoffe sehr, dass diesem Konstrukt der Boden entzogen wird.

PuK hat in #11, #16 und #20, Martin in #25 die Gegenleistung für die Gebühr umfassend dargelegt. Da kann ich meine Füße sprechen lassen, die schon vor Jahren abgestimmt haben. Die sind seitdem auch mehr an der frischen Luft unterwegs, um das mal sportlich zu unterstreichen... Zwinker
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#36

(30.10.2016, 08:32)Klartexter schrieb:  Ich zitiere einfach mal Wikipedia:

Zitat:Mit dem Gebührenaufkommen von jährlich 8,324 Milliarden Euro werden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkab...eutschland 

Wie Du unschwer erkennen kannst geht es hier nicht nur um das Spielfilmangebot, welches offenbar Deinen Geschmack nicht trifft. Devil

Ich will aber keine 22 öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, und das ist auch nicht der Sinn des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.

Ich will nur die "Grundversorgung", die der grundgesetzliche Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen ist. Drei Fernsehsender und vier oder fünf Radiosender für ganz Deutschland wären in guter inhaltlicher Qualität locker mit 5 € im Monat machbar. Alles andere ist Wildwuchs und gehört gestutzt.

Um nochmal auf den WDR zurückzukommen: 7 regionale Fernsehsender, jeder nur für eine Stadt (Bielefeld, Dortmund...), das ist nicht Grundversorgung. Vor allem, weil es ja im Ruhrgebiet sicherlich auch regionales Fernsehen gibt. Wenn ich daran denke, was alles an Lokal-TV aus Bayern sogar auf dem Satelliten rumgammelt (a.tv, Ulm-Allgäu-TV, Franken Fernsehen...), dann gibt es diese vielen Regionalsender bestimmt im Ruhrgebiet genauso. Nur verzichten die auf die teure Satellitenausstrahlung, weil sie ihre Zuschauer auf einer kleinen Fläche konzentriert haben, die man billiger per dem dort wahrscheinlich besser ausgebauten DVB-T versorgen kann.

Man kann auch etwas wieder einstellen, wenn es sich erledigt hat. Falls man das mit der Grundversorgung verstanden hat. Wenn es einem natürlich nur um Pöstchen und Erhaltung des Apparats geht, dann mietet man sich Satellitenkanäle ohne Ende, um sie dann mit 30 Minuten Programm am Tag zu "füllen". Man kann Geld natürlich auch verbrennen...
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#37

(30.10.2016, 12:41)TomTinte schrieb:  Richtig was Du sagt.
Es ist leider so, dass Gebühren und Steuer immer in einem Topf geworfen wird.

Des hent mer schon ghet, daß das nichts zur Sache tut, weil das alles unter 'öffentliche Abgaben' als Sammelbegriff bezeichnet werden kann ohne Anspruch auf nähere Unterscheidung nach Zweckgebundenheit und Gegenleistung.

Wie kommt eigentlich der Staat darauf, den Quadratmeter Gewerbefläche Rundfunkgebühren zahlen zu lassen?
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#38

(30.10.2016, 13:36)forest schrieb:  Wie kommt eigentlich der Staat darauf, den Quadratmeter Gewerbefläche Rundfunkgebühren zahlen zu lassen?

Weil die Politik keine Ahnung hat, wie viel bzw. wenig Geld wert ist. Beispiel aus Frankreich .

Weil Politiker nie persönliche Geldsorgen haben. Weil sie mit ihrem vielen Geld nie selbst einkaufen. Sie lassen im Laden für sie einkaufen, sie lassen ihren Alltag andere für sie machen. Und deshalb verlieren sie dann völlig den Bezug zum Geld und vergessen, wie wenig andere Leute davon mitunter haben. Wenn sie sich kein Brot kaufen können, sollen sie doch Kuchen essen!
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#39

(30.10.2016, 12:41)TomTinte schrieb:  Richtig was Du sagt.
Es ist leider so, dass Gebühren und Steuer immer in einem Topf geworfen wird.

Nein, es ist nicht ganz richtig, was Martin sagt, denn es sind neben Steuern auch keine Gebühren sondern Beiträge, die erhoben werden.

Zur Unterscheidung Steuern, Gebühren, Beiträge bitte gerne mal HIER nachlesen. http://www.vffv.eu/W5-Definitionen_Steue...ehren.html 

Deshalb heißt es auch Rundfunkbeitrag.

Ein Beitrag gewährt immer nur einen Anspruch auf eine gewisse Leistung. Bereits für diesen muss man zahlen, auch wenn man gar keine Ansprüche stellen möchte.
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#40

(30.10.2016, 13:09)forest schrieb:  PuK hat in #11, #16 und #20, Martin in #25 die Gegenleistung für die Gebühr umfassend dargelegt. Da kann ich meine Füße sprechen lassen, die schon vor Jahren abgestimmt haben. Die sind seitdem auch mehr an der frischen Luft unterwegs, um das mal sportlich zu unterstreichen... Zwinker

Da kannste laufen so viel de willst, zahlen musste trotzdem.
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